Sanktionen gegen Hartz4-Empfänger in Mannheim und BaWü

Ich suche eine Statistik zu Sanktionen gegen Hartz4-Empfänger in Mannheim:
Wieviele Erwerbslose werden mit jeweils wieviel Prozent Kürzung vom dortigen Jobcenter sanktioniert?

Zum zweiten suche ich eine vergleichende Statistik für die Städte und Kreise Baden-Württembergs zu den _höchsten_ Sanktionsstufen: wieviele Erwerbslose werden in den einzelnen Jobcentern jeweils zu 60% , wieviele zu 100% sanktioniert?
Hilfsweise: wieviele Erwerbslose werden in der Summe in Baden-Württemberg zu 60%, bzw zu 100% sanktioniert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2015
  • Frist
    30. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich suche eine S…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionen gegen Hartz4-Empfänger in Mannheim und BaWü [#10025]
Datum
29. Mai 2015 09:41
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich suche eine Statistik zu Sanktionen gegen Hartz4-Empfänger in Mannheim: Wieviele Erwerbslose werden mit jeweils wieviel Prozent Kürzung vom dortigen Jobcenter sanktioniert? Zum zweiten suche ich eine vergleichende Statistik für die Städte und Kreise Baden-Württembergs zu den _höchsten_ Sanktionsstufen: wieviele Erwerbslose werden in den einzelnen Jobcentern jeweils zu 60% , wieviele zu 100% sanktioniert? Hilfsweise: wieviele Erwerbslose werden in der Summe in Baden-Württemberg zu 60%, bzw zu 100% sanktioniert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage hab…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025)
Datum
1. Juni 2015 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich im Hinblick auf deren ersten Teil betreffend das Jobcenter Mannheim an dieses zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Im Übrigen werde ich auf die darüber hinausgehende Anfrage unaufgefordert zurückkommen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Danke. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme auf me…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025)
Datum
9. Juni 2015 11:24
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) [#10025] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) [#10025]
Datum
9. Juni 2015 13:11
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Mail und die Links zur zentralen Statistikseite. Ich hatte dort schon recherchiert und angefagt. Leider sind dort keine der angeforderten Informationen vorhanden, sondern nur die durchschnittliche Sanktionshöhe der jeweiligen Jobcenter. Die Daten zu Mannheim sollten sich aus Ihrer Nachfrage beim dortigen Jobcenter ergeben, zur Anzahl der Hoch- und Höchstsanktionierten in Baden-Württemberg müssten auf Länderebende Daten vorliegen. Ich erwarte mit Spannung Ihren Bescheid zu meiner Anfrage! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem mit Email vom 29.05.15 gestellten Antrag nach Maßgabe des Gesetzes zur Regel…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
WG: Sanktionen gegen Hartz4-Empfänger in Mannheim und BaWü [#10025]
Datum
15. Juni 2015 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem mit Email vom 29.05.15 gestellten Antrag nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung des Zuganges zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz-IFG), der uns unter dem 01.06.15 von der Regionaldirektion Baden- Württemberg weitergeleitet wurde, nehmen wir wie folgt Stellung: Eine Statistik über die Anzahl der durch das Jobcenter Mannheim festgestellten Sanktionen, ist im Internet auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zu finden: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Insoweit wird Ihr Antrag gemäß § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt, da Sie sich die gewünschte Information aus eine allgemein zugänglichen Informationsquelle selbst verschaffen können. Gebühren werden von uns nicht erhoben. Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Gerne können Sie sich bei eventuellen Rückfragen nochmals an mich wenden. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Jobcenter Mannheim einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem der Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist. Freundliche Grüße Melanie Lohe Assistenz der Geschäftsführung Controlling SGB II Jobcenter Mannheim Ifflandstraße 2-6 68161 Mannheim Tel.: 0621/18166-557 Fax: 0621/18166-550 mailto: <<E-Mail-Adresse>> Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg Hölderlinstr. 36 70174 Stuttgart
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) Sehr geehrtAntragsteller/in auch nach nochma…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025)
Datum
17. Juni 2015 10:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auch nach nochmaliger interner Recherche kann ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen und verweise nochmals auf die Ihnen bereits bekanntgegebenen Fundstellen. In meiner Zwischennachricht vom 01.06.2015 habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich Ihre Anfrage betreffend das Jobcenter Mannheim zuständigkeitshalber weitergeleitet habe. Jeder Dienststelle obliegt die Bearbeitung eines IFG-Antrages sie betreffenden Inhalts. Bitte wenden Sie sich insoweit direkt an das Jobcenter Mannheim. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) [#10025] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaW= FC (#10025) [#10025]
Datum
17. Juni 2015 11:25
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte mich nochmal vergewissern, ob ich Sie richtig verstanden habe: - Die einzelnen Jobcenter melden die Zahl der jeweils von einer bestimmten Sanktionstufe betroffenen Kunden nicht weiter. - Niemand weiß, wieviele Menschen in Baden-Württemberg zu 60 % oder 100 % sanktioniert werden. - Ihre Behörde sieht keine Notwendigkeit, diese Zahlen zu erheben; sie besitzen für Sie keine Relevanz. Ich bitte Sie um Rückmeldung, ob ich das so korrekt auffasse. Damit wäre dieser Teil der Anfrage abgeschlossen. Mit dem Jobcenter Mannheim bin ich in Kontakt. Nochmals besten Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaWü [#10025] Sehr geehrt<< Anrede >> ich…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaWü [#10025]
Datum
17. Juni 2015 13:48
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihren Bescheid vom 15.06. Leider kann ich in der von Ihnen verlinkten Statistik die Antwort auf meine Frage nicht finden. Es wird dort nur die _durchschnittliche_ Sanktionshöhe angegeben. (für Mannheim 19.4%). Ich möchte aber wissen "Wieviele Erwerbslose werden mit jeweils wieviel Prozent Kürzung ... sanktioniert" Also: wieviele Personen werden mit 10%, 20% usw bis 100% in Mannheim sanktioniert. Nach Auskunft vom Statistik-Service Südwest Ihrer Behörde haben diese Daten nur die einzelnen Jobcenter. Ich möchte Sie bitten, Ihren Bescheid zu korrigieren und mir und der Öffentlichkeit die Daten zugänglich zu machen. Die Eskalation in einen Widerspruch sollte vermeidbar sein. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
AW: AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaWü [#10025] Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
AW: AW: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Mannheim und BaWü [#10025]
Datum
29. Juni 2015 07:19
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 17.06.15 teilen wir Ihnen mit, dass in unserem Hause keine Statistik dahingehend geführt wird, wie viele Erwerbslose in welcher Höhe sanktioniert werden. Wie Sie bitte der anliegenden Tabelle entnehmen wollen, wird von uns erfasst, wie viele Sanktionen insgesamt anfallen und welche Sanktionsgründe im Einzelnen vorliegen. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass pro Person nur bis zu fünf Sanktionen mitgewertet werden. Darüber hinaus wird nicht unterschieden, ob eine einmalige oder eine wiederholte Sanktion vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die anliegenden Daten am 18.06.15 ausgewertet wurden und somit auch nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig sind. Weitergehende Erhebungen liegen nicht vor, so dass Ihnen diesbezüglich leider auch keine entsprechenden Informationen gewährt werden können. Wir hoffen Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben. Gerne können Sie sich bei eventuellen Rückfragen jederzeit nochmals an uns wenden. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Jobcenter Mannheim einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem der Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist. Freundliche Grüße Melanie Lohe Assistenz der Geschäftsführung Controlling SGB II Jobcenter Mannheim Ifflandstraße 2-6 68161 Mannheim Tel.: 0621/18166-557 Fax: 0621/18166-550 mailto: <<E-Mail-Adresse>>