Sanktionen im SGB II und Arbeitsmarkt

Wie bewertet die Bundesagentur die von manchen Medien und Politikern eingeschätzte Lage zu Sanktionen im SGB II , die ja auch in dem Petitionsausschuss zu Sanktionen mit einem geringen Prozentsatz von 2% angesetzt wurde ? Vor dem Hintergrund das Sanktionen vermutlich nur im SGB II stattfinden , wobei das SGB II nach neuesten BA Zahlen ca. 1,6 Millionen Menschen verwaltet , müsste ich dann annehmen das 32000 Berechtigte im SGB II sanktioniert werden . Wie verhält es sich dann mit den offiziell dargestellten Sanktionen in ca. 1 Millionen ?

Die offiziell dargestellte Zahl von 2% sollte doch offen legen das sich dann nach dieser Lesart 98 % aller SGB II Berechtigten an die „Regeln“ halten , also im heute Ü 1,5 Mio Menschen . Stimmt die Bundesagentur hier zu ?

Nach offiziellen Zahlen der BA Januar 2018 gab es 145638 Abgänge aus Arbeitslosigkeit im SGB II in den 1.Arbeitsmarkt . Das entspricht einem Prozentsatz der ca. 1,6 Mio Arbeitssuchenden im SGB II von 9,1 % , oder anders 90,9 % der Berechtigten im SGB II konnten nicht vermittelt werden ! Im Gegenzug spricht der neue Bundesarbeitsminister Heil von „freien“ 1,5 Millionen Stellen , seine Bezugsgrösse hier vermutlich die Jobbörse der BA , die nach meinen einfachen Prüfungen auch Stellenangebote aus dem Jahr 2014 beinhaltet ! Diese und viele andere Stellen könnte ich per Screenshot jederzeit nachweisen die dort als Datenleichen die Statistik beeinflussen . Welche Zahlen sind nun korrekt ? A ) die in der Jobbörse oder B ) die von der BA im März 2018 ausgewiesenen 778000 Stellen ?

Wenn ich fiktiv annehme das die 778000 Stellenangebote aus März 2018 die richtigen Zahlen sind warum können die Jobcenter nach Abzug der Abgänge in SGB III von ca. 135986 Stellen ( Gesamtabgang 204000 ) nur ca. 68000 Stellen an die SGB II Berechtigten vermitteln ( Bundesweit ) . Gerade hier sollte es doch möglich sein mit Hilfe der PFLICHT Regeln mehr Arbeitsplätze zuzuweisen , denn wie Eingangs schon formuliert sollte es ja nach den Sanktionsquoten von „nur“ 2 % dann minimum 1,5 Mio Menschen geben die sich an Regeln halten und nicht mit Druckmitteln zu Ihrem „Glück“ bewegt werden müssen , da sie willig und einsatzbereit sind ! Warum also findet sich hier eine Quote in Vermittlung von „nur“ 4,25 % ?

Muss ich annehmen das ca. 1,5 Millionen Menschen nicht ausreichend qualifiziert sind für die übrig gebliebenen 574000 freien Stellen ? Und gibt es nicht bei „nur“ 68000 real vermittelten SGB II Berechtigten im SGB II in den 1.Arbeitsmarkt nur eine geringe Chance von 0,0425 für den Einzelnen einen Arbeitsplatz zu bekommen ?

Weiter gedacht : Wie stehen sie zu Sanktionen im SGB II wenn doch 2 % ? der Menschen sanktioniert werden obwohl die maximal möglichen Stellenbesetzungen sowieso nur zu einem Prozentsatz von 4,25% stattfinden ? Wie bewerten sie es das der Steuerzahler bei 1,6 Millionen Menschen im SGB II die Portokosten für Bewerbungen ( meist 5 Euro/pro Bewerbungen/pro Monat ) bezahlen muß , also für 8 Millionen Bewerbungen a ca. 5 Euro = 40 Millionen Euro / Monat oder 480 Millionen Euro /Jahr ! wenn doch die Chance auf Arbeit schon mit 68000/Monat echten Vermittlungen bedient werden kann ?

Stimmen Sie mir zu wenn ich bei 1 Millionen Sanktionen , von der ja jede 3 Monate dauert , von insgesamt 3 Mio Sanktionsmonaten / Jahr spreche ?

Wie verhält es sich mit dem Arbeitsmarkt wenn ich feststelle das die Zahlen des Statistischen Bundesamt für 1991 bei 38,5 Millionen Beschäftigten nahezu das selbe Arbeitsvolumen ausweist wie in 2017 mit 44,27 Mio Beschäftigten = ca. 60 Milliarden Arbeitsstunden ?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
peter-deutsch Peter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie bewertet die…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
Sanktionen im SGB II und Arbeitsmarkt [#29217]
Datum
25. April 2018 15:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie bewertet die Bundesagentur die von manchen Medien und Politikern eingeschätzte Lage zu Sanktionen im SGB II , die ja auch in dem Petitionsausschuss zu Sanktionen mit einem geringen Prozentsatz von 2% angesetzt wurde ? Vor dem Hintergrund das Sanktionen vermutlich nur im SGB II stattfinden , wobei das SGB II nach neuesten BA Zahlen ca. 1,6 Millionen Menschen verwaltet , müsste ich dann annehmen das 32000 Berechtigte im SGB II sanktioniert werden . Wie verhält es sich dann mit den offiziell dargestellten Sanktionen in ca. 1 Millionen ? Die offiziell dargestellte Zahl von 2% sollte doch offen legen das sich dann nach dieser Lesart 98 % aller SGB II Berechtigten an die „Regeln“ halten , also im heute Ü 1,5 Mio Menschen . Stimmt die Bundesagentur hier zu ? Nach offiziellen Zahlen der BA Januar 2018 gab es 145638 Abgänge aus Arbeitslosigkeit im SGB II in den 1.Arbeitsmarkt . Das entspricht einem Prozentsatz der ca. 1,6 Mio Arbeitssuchenden im SGB II von 9,1 % , oder anders 90,9 % der Berechtigten im SGB II konnten nicht vermittelt werden ! Im Gegenzug spricht der neue Bundesarbeitsminister Heil von „freien“ 1,5 Millionen Stellen , seine Bezugsgrösse hier vermutlich die Jobbörse der BA , die nach meinen einfachen Prüfungen auch Stellenangebote aus dem Jahr 2014 beinhaltet ! Diese und viele andere Stellen könnte ich per Screenshot jederzeit nachweisen die dort als Datenleichen die Statistik beeinflussen . Welche Zahlen sind nun korrekt ? A ) die in der Jobbörse oder B ) die von der BA im März 2018 ausgewiesenen 778000 Stellen ? Wenn ich fiktiv annehme das die 778000 Stellenangebote aus März 2018 die richtigen Zahlen sind warum können die Jobcenter nach Abzug der Abgänge in SGB III von ca. 135986 Stellen ( Gesamtabgang 204000 ) nur ca. 68000 Stellen an die SGB II Berechtigten vermitteln ( Bundesweit ) . Gerade hier sollte es doch möglich sein mit Hilfe der PFLICHT Regeln mehr Arbeitsplätze zuzuweisen , denn wie Eingangs schon formuliert sollte es ja nach den Sanktionsquoten von „nur“ 2 % dann minimum 1,5 Mio Menschen geben die sich an Regeln halten und nicht mit Druckmitteln zu Ihrem „Glück“ bewegt werden müssen , da sie willig und einsatzbereit sind ! Warum also findet sich hier eine Quote in Vermittlung von „nur“ 4,25 % ? Muss ich annehmen das ca. 1,5 Millionen Menschen nicht ausreichend qualifiziert sind für die übrig gebliebenen 574000 freien Stellen ? Und gibt es nicht bei „nur“ 68000 real vermittelten SGB II Berechtigten im SGB II in den 1.Arbeitsmarkt nur eine geringe Chance von 0,0425 für den Einzelnen einen Arbeitsplatz zu bekommen ? Weiter gedacht : Wie stehen sie zu Sanktionen im SGB II wenn doch 2 % ? der Menschen sanktioniert werden obwohl die maximal möglichen Stellenbesetzungen sowieso nur zu einem Prozentsatz von 4,25% stattfinden ? Wie bewerten sie es das der Steuerzahler bei 1,6 Millionen Menschen im SGB II die Portokosten für Bewerbungen ( meist 5 Euro/pro Bewerbungen/pro Monat ) bezahlen muß , also für 8 Millionen Bewerbungen a ca. 5 Euro = 40 Millionen Euro / Monat oder 480 Millionen Euro /Jahr ! wenn doch die Chance auf Arbeit schon mit 68000/Monat echten Vermittlungen bedient werden kann ? Stimmen Sie mir zu wenn ich bei 1 Millionen Sanktionen , von der ja jede 3 Monate dauert , von insgesamt 3 Mio Sanktionsmonaten / Jahr spreche ? Wie verhält es sich mit dem Arbeitsmarkt wenn ich feststelle das die Zahlen des Statistischen Bundesamt für 1991 bei 38,5 Millionen Beschäftigten nahezu das selbe Arbeitsvolumen ausweist wie in 2017 mit 44,27 Mio Beschäftigten = ca. 60 Milliarden Arbeitsstunden ? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, peter-deutsch Peter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter
Bundesagentur für Arbeit
Sanktionen / Arbeitsmarkt Sehr geehrter Herr Hohlen, Ihre Anfrage zu beantworten hat ein wenig Zeit in Anspruch g…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Sanktionen / Arbeitsmarkt
Datum
3. Mai 2018 06:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hohlen, Ihre Anfrage zu beantworten hat ein wenig Zeit in Anspruch genommen. Vielen Dank für Ihre Geduld. Eine Bewertung der Sanktionen durch die Bundesagentur für Arbeit können Sie einer aktuellen Presseinformation der BA entnehmen. Sie finden Sie über folgenden LINK: https://www.arbeitsagentur.de/presse/20… Statistiken und methodische Hinweise zu Sanktionen finden Sie in Tabellenheften der Statistik der BA über folgenden LINK: https://statistik.arbeitsagentur.de/Nav… Ich kann nicht auf alle Ihre Berechnungen eingehen, die ich diese zum Teil auch nicht nachvollziehen konnte. Ich möchte aber auf folgende Zusammenhänge hinweisen: In der Sanktionsquote werden Bestandsgrößen zueinander ins Verhältnis gesetzt. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden 2017 jahresdurchschnittlich 4,6 Millionen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) betreut, von denen rund 1,7 Millionen arbeitslos sind. Nicht jeder ELB ist arbeitslos, und zwar u. a. aus folgenden Gründen: wegen Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, weil er/sie einer Beschäftigung nachgeht und aufstockende Grundsicherungsleistungen erhält, wegen Betreuung von Kindern oder wegen Schulbesuch. Jahresdurchschnittlich gab es 2017 rund 137.000 ELB mit mindestens einer gültigen Sanktion. Bezieht man die 137.000 ELB mit mindestens einer gültigen Sanktion (am Stichtag) auf alle ELB (am gleichen Stichtag), erhält man eine Sanktionsquote von 3,1%. Davon zu unterscheiden sind Angaben zur Zahl der im Zeitraum eines Jahres ausgesprochenen Sanktionen. So wurden in 2017 im Jahresverlauf insgesamt rund 953.000 Sanktionen an rund 420.000 ELB ausgesprochen; es gab also häufig mehrere Sanktionen an die gleichen ELB, rechnerisch durchschnittlich 2,3 Sanktionen pro sanktioniertem ELB. Die im Jahresverlauf 2017 ausgesprochenen Sanktionen (mit einer Wirksamkeit von bis zu drei Monaten) wirken sich auf den Bestand an ELB so aus, dass an den Stichtagen jahresdurchschnittlich 137.000 ELB mit einer wirksamen Sanktion im Bestand (am Stichtag) gezählt wurden. Der Großteil der Sanktionen (77%) entfällt auf Meldeversäumnisse, wird also ausgesprochen, weil vereinbarte Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen werden. Die Statistik der BA zu den gemeldeten Arbeitsstellen umfasst die Arbeitsstellen, die den Arbeitsagenturen oder Jobcenter von den Arbeitgebern zur Vermittlung gemeldet wurden. Die Übermittlung von Stellenangeboten kann optional entweder (1) direkt, z.B. per E-Mail, Telefon oder FAX, (2) über ein eigenes Nutzerkonto auf der JOBBÖRSE-Internetseite der BA und (3) über einen automatisierten Datenaustausch erfolgen. Im März 2018 belief sich der Bestand gemeldeter Arbeitsstellen auf 778.000. Von der BA-Registerstatistik zu den gemeldeten Arbeitsstellen ist zu unterscheiden die Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die über eine repräsentative Betriebsbefragung erhoben wird und auch die Stellen umfasst, die den Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht gemeldet wurden. Nach aktuellen Angaben für das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot gab es im 1. Quartal 2018 rund 1,19 Mio. offene Stellen. Bei einer einfachen Gegenüberstellung von Arbeitslosen und Arbeitsstellen ist zu berücksichtigen, dass die räumliche Verteilung und die Qualifikation der Arbeitslosen oftmals nicht zur Arbeitskräftenachfrage passen. Hierzu zwei Hinweise: (1) Während in vielen Regionen Süddeutschlands schon von Vollbeschäftigung gesprochen werden kann, gibt es weiterhin Regionen in Ostdeutschland und in Teilen West- und Norddeutschlands mit nach wie vor hoher struktureller Arbeitslosigkeit. (2) Von den Arbeitslosen im SGB II kommen im April 58% für Helferstellen in Frage, während von den freien Arbeitsstellen lediglich 18% für Helfertätigkeiten gemeldet wurden. Die Chancen von Arbeitslosen ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt zu beenden, wird von uns in einem eigenen Indikator berechnet. Für die Chancenberechnung werden die Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung (einschließlich betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung) zu den Arbeitslosen aus dem Vormonat in Beziehung gesetzt. Die Chance kann nur für einen Monat berechnet werden, weil nur so eine sinnvolle Zuordnung von Zugang und Bestand (im Sinne der Inzidenz) möglich ist, und fällt auch diesen technischen Gründen sehr klein aus. 2017 gelang es monatsdurchschnittlich 3,13% der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II ihre Arbeitslosigkeit durch Beschäftigungsaufnahme zu beenden. Auf das gesamte Jahr gesehen konnten immerhin 637.000 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II realisiert werden. Es gibt also durchaus Beschäftigungschancen, die es zu nutzen gilt, und die auf die lange Frist sich auch auf die Bestandszahlen auswirken. So hat in den letzten Jahren die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II deutlich abgenommen, trotzdem rund 160.000 arbeitslose anerkannten Flüchtlinge im Rechtskreis SGB II zusätzlich betreut werden. In der Tat liegt das Arbeitsvolumen in 2017 etwa auf dem Niveau von 1991. Interessant ist die Entwicklung: von 1991 bis 2005 hat das Arbeitsvolumen von rund 60 Mrd. auf 55,5 Mrd. Stunden abgenommen und dann bis 2017 wieder auf 60 Mrd. Stunden zugenommen, für 2018 zeichnet sich ein weiterer Anstieg ab. Für die Bewertung der Lage am Arbeitsmarkt wichtiger ist aber die Arbeitslosenquote, die zum Ausdruck bringt, in welchem Umfang es Erwerbspersonen nicht gelingt, ihren Arbeitswunsch zu realisieren. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen) hat sich von 7,3% in 1991 auf 13,0% in 2005 fast verdoppelt und sich dann bis 2017 auf 6,3% mehr als halbiert. In 2018 wird sie voraussichtlich weiter abnehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
peter-deutsch Peter
AW: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich bei Ihnen für die umfangre…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
AW: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217]
Datum
7. Mai 2018 19:41
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich bei Ihnen für die umfangreiche , ehrliche und auch nachvollziehbaren Sachverhalte die bei mir auch Wissenslücken füllen konnten . Wie sie vermuten könnten , kommen in diesem Zusammenhang aber trotzdem noch ein paar Fragen auf die ich sie bitte , wenn möglich , zu beantworten : Am Schluss Ihres Schreibens gehen sie auf meine Frage ein die das Arbeitsvolumen von 1991 und 2017 beschreibt , hier antworten sie richtig das die beiden Zahlen nahezu identisch sind . Der Erfolg der BA besteht Ihrer Ansicht nach darin das in 2005 dieses Volumen rückläufig war und dann bis 2017 wieder angestiegen ist auf den heute „ähnlichen“ Stand von 1991 . Nun stellt sich natürlich die Frage ( für mich ) wie kann es sein das in 1991 an die 38,5 Mio Beschäftigten die selbe Arbeitsleistung in Stunden erbringen konnten wenn 26 Jahre später dafür schon 44,2 Mio Menschen gebraucht wurden . Eine logische Erklärung wäre es wenn die Stunden anders berechnet würden ( 1 Std. = 90 Minuten ) . Das kann natürlich nicht so sein , deswegen bleibt nur eine andere „Lösung“ : Um die Arbeitslosigkeit abzubauen werden die 38,5 Mio Beschäftigten aus 1991 „entlastet“ und sie arbeiten alle nur noch 120Std/Monat = ca. 55 Mrd Arbeitsvolumen … man bräuchte also um die restlichen 5 Mrd. benötigten Arbeitsstunden zu füllen noch ca. 3,47 Millionen Menschen zusätzlich. Wie Sie vermuten werden habe ich hier ein mathematisches Problem denn es ist ja bekannt das die meisten Arbeitnehmer in der BRD auch pro Woche 40Std. arbeiten + da kann der o.a. Gedankengang nicht stimmen . Wären Sie so nett und könnten erklären warum man in 2017 ca. 5,7 Millionen Menschen mehr braucht für nahezu das selbe Ergebnis , das ja dann eigentlich nur in 1991 ein Erfolg gewesen sein kann und nicht in 2017 ? ( mit Ausnahme dessen das es statistisch nach einem Erfolg aussieht ) . Vergleiche ich das mit einem Unternehmer der in 2017 seinen Erfolg aus 1991 noch einmal erleben möchte ( oder gar übertreffen ) könnte er aus 60 Mrd. 1 Liter Flaschen dann 120 Mrd. 0,5 Liter Flaschen machen und mit recht vermelden > ich habe meinen Verkauf um 100% an Flaschen gesteigert ! Aber ist das ein wirklicher Erfolg ? Bis auf weitere Fragen bezüglich der Sanktionsquoten und dem obigen Einwand würde ich Ihre Antwort als GUT beantwortet bewerten , das hat mir sehr geholfen . Darum also noch eine kurze Nachfrage zu der Sanktionsquote , die sie ja dann richtig mit 3,1 % angeben wenn man es so berechnet wie sie es tun . Für die Sanktionsbewertung werden alle ELB mit einbezogen ( 4,6 Mio ) so das natürlich eine geringere Quote dabei herauskommt . Nun würde mich interessieren wieviele der in der Arbeitslosenstatistik SGB II offiziell dargestellten ca. 1,7 Mio Arbeitssuchenden dann sanktioniert werden ? Ihre Auswertung bezieht ja alle 4,6 Mio ELB mit ein die vermutlich im Gros nicht der „Gefahr“ unterliegen dann auch sanktioniert zu werden ( oder seltener ) . Der Schwerpunkt der Jobcenter sollte doch auf den Menschen liegen die man „aktuell“ aktivieren möchte = diese 1,7 Mio Arbeitssuchenden . Gibt es da bei den Quoten Differenzierungen oder werden „alle“ in die Berechnungen einbezogen ? Das würde mir komisch vorkommen , denn einerseits wird der Erfolg in zurück gehenden Arbeitslosenzahlen gefeiert und wenn es um Sanktionen geht nimmt man die „virtuell“ ausgelagerten ELB wieder mit hinein . Würde man sie „rauslassen“ wäre die Quote auf 1,7 Mio Arbeitssuchende deutlich höher ( bei 420000 ELB = ca 25 % ) aber auch bei 4,6 Mio ELB dann zumindest 9% Jahressumme ! Können sie einen nachvollziehbaren Grund festlegen warum dies ausser einer „Verharmlosung“ so gehandhabt wird ? Nur zum Verständnis : die Erfolge in Arbeitsvermittlung werden ja auch am Jahresende fürs Jahr publiziert als EINE Summe . Welchen Zweck verfolgt eine Reduzierung der Sanktionen auf einen Jahresdurchschnittswert ? Ich danke Ihnen für die Rückmeldung und würde mich freuen wenn sie noch ergänzend bei der Aufklärung behilflich sind . . Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter Anfragenr: 29217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
WG: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217] Sehr geehrter Herr Hohlen, Frau Geist ist derzeit nicht im Hause, deshalb …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217]
Datum
15. Mai 2018 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hohlen, Frau Geist ist derzeit nicht im Hause, deshalb möchte ich Ihnen zu Ihren weiteren Fragen folgende Hinweise geben: Zahl der Erwerbstätigen und Arbeitsvolumen: Ich will zwei Aspekte unterscheiden: (1) Entwicklung des Arbeitsvolumens: Das Arbeitsvolumen wird von unserem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelt. Differenzierte Angaben insbesondere zu den einzelnen Arbeitszeitkomponenten finden Sie auf der Internetseite des IAB über den unten angegebenen LINK. Dem Tabellenwerk können Sie den Strukturwandel hin zur Teilzeitbeschäftigung (einschließlich geringfügiger Beschäftigung) entnehmen. Die Teilzeitquote hat sich 18% in 1991 auf 39% in 2017 mehr als verdoppelt. Entsprechend wird das Arbeitsvolumen auf mehr Köpfe verteilt. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer hat abgenommen und wird durch einen Aufbau bei den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern überkompensiert. (2) Bewertung der Ergebnisse: Mit Informationen zum Arbeitsvolumen erhält man weitere wichtige Informationen für die Analyse des Arbeitsmarktes. Das Arbeitsvolumen ist aber nicht zwingend ein Erfolgsindikator für den Arbeitsmarkt. Die Entwicklung des Arbeitsvolumens ergibt sich aus den Arbeits- bzw. den Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Betriebe. Kriterien für eine Bewertung des Arbeitsmarktes können sich an der Frage orientieren, ob die Marktteilnehmer ihr Angebot und ihre Nachfrage realisieren können. Aus der Perspektive der Arbeitnehmer ist der Arbeitsmarkt positiv zu bewerten, wenn sie ihre Arbeitswünsche (= Arbeitsangebot) realisieren können, überhaupt, nach der Arbeitszeit oder mit einer guten Entlohnung. Entsprechende Erfolgs- oder Güteindikatoren sind dann die Arbeitslosenquote, Befragungen zu realisierten Arbeitszeitwünschen oder die Entwicklung der Reallöhne. Allein aus der Entwicklung des Arbeitsvolumens kann man nicht ersehen, ob sich der Arbeitsmarkt aus Sicht der Arbeitnehmer gut oder schlecht entwickelt hat, denn der Trend hin zu Teilzeit kann daraus folgen, dass Arbeitnehmer schlichtweg mehr in Teilzeit arbeiten wollen und im Ergebnis die Arbeit auf mehr Köpfe verteilt wird. LINK zu den Arbeitszeitdaten des IAB: http://www.iab.de/de/daten/arbeitsmarkt… Sanktionsquote Die Sanktionsquote wird auch für arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte berechnet und veröffentlicht. Für 2017 beträgt sie jahresdurchschnittlich 4,3% und ist damit auf ebenfalls niedrigem Niveau etwas, aber nicht gravierend größer als die Gesamt-Sanktionsquote mit 3,1%. Sie finden diese Angaben in den Tabellenheften zu Sanktionen, die sie über den LINK aufrufen können, den Ihnen Frau Geist in der ersten Antwort angegeben hat. Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen helfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
peter-deutsch Peter
AW: WG: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die Rückmeldun…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
AW: WG: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217]
Datum
15. Mai 2018 11:22
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die Rückmeldung , die mir auch sehr geholfen hat . Um meine Anfrage abzuschliessen würde ich mich freuen wenn sie mir noch "kurz" mitteilen ob die BA im Zusammenhang mit Meldeversäumnissen , die ja das Gros der Sanktionen ausmachen , auch prüft welchen Hintergrund die Sanktionen haben ? Denn warum sollten Menschen nicht an Terminen teilnehmen die Ihnen weiterhelfen ? Da ich auch im SGB II beratend tätig bin , und die Bundesagentur mir in 2016 bestätigt hat das die Jobcenter weitgehend autark agieren ( die Bundesagentur sich also auf die weiter gegebenen Zahlen verlassen muß !? ) , ist dieses Thema auch von allgemeinem Interesse . Nach vielen Gesprächen mit Berechtigten muß ich nämlich annehmen das in vielen Fällen auch die Mitarbeiter in den Jobcentern in Ursache für die Versäumnisse verantwortlich sind . So werden dann nämlich ( natürlich nur in Einzelfällen ) die Berechtigten derart psychologisch bedrängt das sie den Mitarbeiter nicht als Helfer in Arbeitssuche ansehen , sondern als Menschen die Hilfesuchende mental "nach unten ziehen" . Wer würde also wissend gerne in Situationen gehen die nicht aufbauen sondern gegenteilig wirken ? Wenn ich die Sanktionen in Meldeversäumnis nach diesem Maßstab bewerte dann wären sie vermeidbar wenn die Sachbearbeiter in Jobcentern das tun was Ihr Auftrag wäre : Die Absprache auf Augenhöhe in gegenseitiger Harmonie mit dem Ziel den Menschen zu helfen . Verstehen sie meinen Ansatz ? Als Beispiel : Wenn ich einen Anwalt beauftrage meine Interessen zu vertreten und bei jedem Gespräch zieht er mich mental nach unten , dann werde ich in Konsequenz den a ) Anwalt wechseln oder b ) diesen Anwalt ungerne aufsuchen = ich versäume "absichtlich" die Termine ! Sollte es nicht im Interesse des Staates bzw. der Bundesagentur sein herauszufinden warum Menschen lieber eine Sanktion in Kauf nehmen als das Gespräch mit einem "Helfer" zu suchen ? Es sei denn dieser Helfer ist in den Augen der Menschen der "Wolf im Schafspelz" . Selbst wenn man "philosophisch" annimmt das die Menschen nur deswegen die Termine platzen lassen weil sie "faul und arbeitsscheu" sind , dann spricht doch die eigene Statistik in Vermittlungsquoten bei ca. 3 % pro Monat dagegen . Diese "faulen" würden ja zu 97% pro Monat dann garnicht in "Gefahr" geraten diesen "verhassten" Arbeitsplatz auch zu bekommen ! Ich persönlich meine das das Gros der Menschen auch tatsächlich arbeiten möchte . Ich denke die BA sieht dies auch ähnlich ... Gibt es diese Auswertung des "warum erscheinen Menschen nicht" oder ist etwas ähnliches überhaupt geplant ? Immerhin für die Menschen die betroffen sind , eine Kürzung des Regelsatzes in einen existenzgefährdenen Bereich . Nach meiner Meinung nur eine Kausalverkettung geschuldet : Ursache und Wirkung die von den Jobcenter Mitarbeitern "ausgelöst" wird . Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar . Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter Anfragenr: 29217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
AW: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217] Sehr geehrter Herr Hohlen, danke für Ihr erneutes Schreiben. Um Ihre Fra…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Sanktionen / Arbeitsmarkt [#29217]
Datum
15. Mai 2018 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hohlen, danke für Ihr erneutes Schreiben. Um Ihre Frage vorab zu beantworten, es gibt keine Hintergrundrecherche zu Meldeversäumnissen. Die Gründe die zu einem Meldeversäumnis vorgebracht werden sind durch die Anhörung im Einzelfall zwar bekannt, werden aber nicht explizit statistisch ausgewertet. Eine derartige Statistik ist auch für die Zukunft nicht angedacht. Die Frage, warum Menschen nicht an Terminen teilnehmen sollten die Ihnen weiterhelfen, stelle ich mir auch. Dem Tenor, dass dies ausschließlich an der Integrationsfachkraft liegt, mag ich aber nicht folgen. Die Betreuungsquote einer Integrationsfachkraft liegt je nach Kundenkreis zwischen 1 zu 50/75 bis 1 zu 120/150. Im Verhältnis der Sanktionierungen zu den Leistungsberechtigten fühlt sich die Mehrzahl der Kunden von ihrer Integrationsfachkraft demnach durchaus gut betreut und nimmt angebotene Termine wahr. Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Ein fähiger und bemühter Anwalt, der bei seinem Klienten nur auf Ablehnung und keinerlei Mitwirkungsbereitschaft trifft, wird die Mappe zuklappen und dem Klienten raten, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Diese Möglichkeit haben die Integrationsfachkräfte nicht. Um das gemeinsame Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Akteure gut zusammenarbeiten. Ein Gesichtspunkt dieser Zusammenarbeit beinhaltet auch die Akzeptanz, eigene Vorstellungen den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen und offen auf neue Aufgabengebiete zuzugehen. Da Sie ja im Bereich SGB II beratend tätig sind, sollten Sie Ihren Klienten diesen Gesichtspunkt nahelegen. Ich hoffe, dass Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen