Sanktionen im SGB II und Arbeitsmarkt
Wie bewertet die Bundesagentur die von manchen Medien und Politikern eingeschätzte Lage zu Sanktionen im SGB II , die ja auch in dem Petitionsausschuss zu Sanktionen mit einem geringen Prozentsatz von 2% angesetzt wurde ? Vor dem Hintergrund das Sanktionen vermutlich nur im SGB II stattfinden , wobei das SGB II nach neuesten BA Zahlen ca. 1,6 Millionen Menschen verwaltet , müsste ich dann annehmen das 32000 Berechtigte im SGB II sanktioniert werden . Wie verhält es sich dann mit den offiziell dargestellten Sanktionen in ca. 1 Millionen ?
Die offiziell dargestellte Zahl von 2% sollte doch offen legen das sich dann nach dieser Lesart 98 % aller SGB II Berechtigten an die „Regeln“ halten , also im heute Ü 1,5 Mio Menschen . Stimmt die Bundesagentur hier zu ?
Nach offiziellen Zahlen der BA Januar 2018 gab es 145638 Abgänge aus Arbeitslosigkeit im SGB II in den 1.Arbeitsmarkt . Das entspricht einem Prozentsatz der ca. 1,6 Mio Arbeitssuchenden im SGB II von 9,1 % , oder anders 90,9 % der Berechtigten im SGB II konnten nicht vermittelt werden ! Im Gegenzug spricht der neue Bundesarbeitsminister Heil von „freien“ 1,5 Millionen Stellen , seine Bezugsgrösse hier vermutlich die Jobbörse der BA , die nach meinen einfachen Prüfungen auch Stellenangebote aus dem Jahr 2014 beinhaltet ! Diese und viele andere Stellen könnte ich per Screenshot jederzeit nachweisen die dort als Datenleichen die Statistik beeinflussen . Welche Zahlen sind nun korrekt ? A ) die in der Jobbörse oder B ) die von der BA im März 2018 ausgewiesenen 778000 Stellen ?
Wenn ich fiktiv annehme das die 778000 Stellenangebote aus März 2018 die richtigen Zahlen sind warum können die Jobcenter nach Abzug der Abgänge in SGB III von ca. 135986 Stellen ( Gesamtabgang 204000 ) nur ca. 68000 Stellen an die SGB II Berechtigten vermitteln ( Bundesweit ) . Gerade hier sollte es doch möglich sein mit Hilfe der PFLICHT Regeln mehr Arbeitsplätze zuzuweisen , denn wie Eingangs schon formuliert sollte es ja nach den Sanktionsquoten von „nur“ 2 % dann minimum 1,5 Mio Menschen geben die sich an Regeln halten und nicht mit Druckmitteln zu Ihrem „Glück“ bewegt werden müssen , da sie willig und einsatzbereit sind ! Warum also findet sich hier eine Quote in Vermittlung von „nur“ 4,25 % ?
Muss ich annehmen das ca. 1,5 Millionen Menschen nicht ausreichend qualifiziert sind für die übrig gebliebenen 574000 freien Stellen ? Und gibt es nicht bei „nur“ 68000 real vermittelten SGB II Berechtigten im SGB II in den 1.Arbeitsmarkt nur eine geringe Chance von 0,0425 für den Einzelnen einen Arbeitsplatz zu bekommen ?
Weiter gedacht : Wie stehen sie zu Sanktionen im SGB II wenn doch 2 % ? der Menschen sanktioniert werden obwohl die maximal möglichen Stellenbesetzungen sowieso nur zu einem Prozentsatz von 4,25% stattfinden ? Wie bewerten sie es das der Steuerzahler bei 1,6 Millionen Menschen im SGB II die Portokosten für Bewerbungen ( meist 5 Euro/pro Bewerbungen/pro Monat ) bezahlen muß , also für 8 Millionen Bewerbungen a ca. 5 Euro = 40 Millionen Euro / Monat oder 480 Millionen Euro /Jahr ! wenn doch die Chance auf Arbeit schon mit 68000/Monat echten Vermittlungen bedient werden kann ?
Stimmen Sie mir zu wenn ich bei 1 Millionen Sanktionen , von der ja jede 3 Monate dauert , von insgesamt 3 Mio Sanktionsmonaten / Jahr spreche ?
Wie verhält es sich mit dem Arbeitsmarkt wenn ich feststelle das die Zahlen des Statistischen Bundesamt für 1991 bei 38,5 Millionen Beschäftigten nahezu das selbe Arbeitsvolumen ausweist wie in 2017 mit 44,27 Mio Beschäftigten = ca. 60 Milliarden Arbeitsstunden ?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich .
Anfrage erfolgreich
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Datum25. April 2018
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29. Mai 2018
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