Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein

Eine Übersicht, die folgende Informationen enthält:
1. Anzahl der Personen, die bei einer Fahrscheinkontrolle keinen Fahrschein vorzeigen konnten
2. Anzahl an erstatteten Strafanzeigen, soweit möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen (Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch, etc.)
3. Anzahl an Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen resultierend aus von Ihnen erstatteten Strafanzeigen, ebenfalls aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen
4. daraus resultierende Strafen, aufgeschlüsselt nach Geldstrafe, Haftstrafe, Aussetzung zur Bewährung

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Daten wenn nicht in dieser, so doch in anderer Form vorliegen. Andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung, in welcher Form Ihnen diese Daten vorliegen oder welche Schritte unternommen werden müssten, um diese zusammenzustellen. Sollte meine Antrag wider Erwarten nicht gebührenfrei beantwortet werden können, so bitte ich um einen Vorschlag (vgl. § 25 VwVfG NRW), welche Informationen Sie mir gebührenfrei zugänglich machen könnten, und im Übrigen um eine Schätzung der Gebühren anhand veranschlagter Stunden und Stundensätze.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Stadtwerke Bonn Konzern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein [#301495]
Datum
28. Februar 2024 17:06
An
Stadtwerke Bonn Konzern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, die folgende Informationen enthält: 1. Anzahl der Personen, die bei einer Fahrscheinkontrolle keinen Fahrschein vorzeigen konnten 2. Anzahl an erstatteten Strafanzeigen, soweit möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen (Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch, etc.) 3. Anzahl an Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen resultierend aus von Ihnen erstatteten Strafanzeigen, ebenfalls aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen 4. daraus resultierende Strafen, aufgeschlüsselt nach Geldstrafe, Haftstrafe, Aussetzung zur Bewährung Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Daten wenn nicht in dieser, so doch in anderer Form vorliegen. Andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung, in welcher Form Ihnen diese Daten vorliegen oder welche Schritte unternommen werden müssten, um diese zusammenzustellen. Sollte meine Antrag wider Erwarten nicht gebührenfrei beantwortet werden können, so bitte ich um einen Vorschlag (vgl. § 25 VwVfG NRW), welche Informationen Sie mir gebührenfrei zugänglich machen könnten, und im Übrigen um eine Schätzung der Gebühren anhand veranschlagter Stunden und Stundensätze.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301495/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Bonn Konzern
Guten Tag << Antragsteller:in >> eine Frage zu Ihrer "Frag den Staat"-Anfrage: Auf welchen …
Von
Stadtwerke Bonn Konzern
Betreff
AW: Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein [#301495]
Datum
29. Februar 2024 14:53
Status
Warte auf Antwort
imagee10482.jpg
9,4 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> eine Frage zu Ihrer "Frag den Staat"-Anfrage: Auf welchen Zeitraum beziehen Sie Ihre Fragen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückfrage - ich hatte in der …
An Stadtwerke Bonn Konzern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein [#301495]
Datum
29. Februar 2024 14:56
An
Stadtwerke Bonn Konzern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückfrage - ich hatte in der Tat vergessen, den Zeitraum anzugeben. Bitte stellen Sie mir die Informationen aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2014 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301495/
Stadtwerke Bonn Konzern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Geduld, aufgrund von Abwesenheiten erhalten Sie erst…
Von
Stadtwerke Bonn Konzern
Betreff
RE: Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein [#301495]
Datum
22. März 2024 15:42
Status
Warte auf Antwort
image82ac8e.jpg
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Geduld, aufgrund von Abwesenheiten erhalten Sie erst heute eine Rückmeldung. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage zu „Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein“. Aufgrund einer Systemumstellung im Jahr 2017 können wir leider keine statistischen Auswertungen der Vorjahre mehr generieren. 1) Wie viele Personen konnten bei einer Fahrscheinkontrolle keinen Fahrschein vorzeigen? Im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 21. März 2024 konnten insgesamt 57.608 Personen keinen gültigen Fahrschein bei Kontrollen vorzeigen. 2) Wie viele Strafanzeigen wurden erstattet? Soweit möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen (Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch, etc.). Es wurden in dem genannten Zeitraum (1.7.2017 bis 21. März 2024) insgesamt 9.172 Strafanzeigen erstattet. 3) Wie hoch ist die Anzahl an Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen, die aus Ihren erstatteten Strafanzeigen erfolgten? Ebenfalls aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen. Dazu liegen uns keine Informationen vor. 4) Welche Strafen resultierten aus den Anzeigen? Aufgeschlüsselt nach Geldstrafe, Haftstrafe, Aussetzung zur Bewährung. Auch hierzu liegen uns keine Informationen vor, weil wir die Daten nicht erheben/erfassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Auskunft! Ich hatte auf Ihre Nachfrage…
An Stadtwerke Bonn Konzern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein [#301495]
Datum
28. März 2024 16:07
An
Stadtwerke Bonn Konzern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Auskunft! Ich hatte auf Ihre Nachfrage am 29.02.2024 darum gebeten, die Zahlen nach Jahren aufzuschlüsseln, könnten Sie dies noch nachholen? Bitte für die Anzahl der Personen und die Anzahl der Strafanzeigen. Ich hoffe, so Trends aus den Zahlen ablesen zu können. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301495/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtwerke Bonn Konzern
Sehr << Antragsteller:in >> wir können Ihnen mit unserem System gerne die Zahlen nach Personen pro Ja…
Von
Stadtwerke Bonn Konzern
Betreff
AW: AW: RE: Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrschein [#301495]
Datum
2. April 2024 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image356844.jpg
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir können Ihnen mit unserem System gerne die Zahlen nach Personen pro Jahr auflisten. Anbei die Zahlen: 20172.045 20187.996 20198.453 20206.258 20219.293 202212.085 20238.457 20241.489 Insgesamt sind es 56.076 Personen. Diese Zahl ist auch die richtige Zahl. In meiner Mail vom 22. März habe ich die Zahl 57.608 Personen genannt – diese ist nicht richtig, es kam zu einem Fehler. Mit freundlichen Grüßen