Sanktionierung von Straftaten gem. §170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) in NRW

Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gem. §170StGB im letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen? Prozentsatz der daraus resultierenden Anklageerhebungen? Prozentsatz der Verurteilungen? Wie hoch sind die entsprechenden Zahlen für die Staatsanwaltschaft Bielefeld?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Za…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionierung von Straftaten gem. §170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) in NRW [#286790]
Datum
23. August 2023 23:41
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gem. §170StGB im letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen? Prozentsatz der daraus resultierenden Anklageerhebungen? Prozentsatz der Verurteilungen? Wie hoch sind die entsprechenden Zahlen für die Staatsanwaltschaft Bielefeld?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286790/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
5. September 2023 08:55
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#286790] Guten Tag, me…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#286790]
Datum
26. September 2023 07:10
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sanktionierung von Straftaten gem. §170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) in NRW“ vom 23.08.2023 (#286790) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
29. September 2023 11:53
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine Auskunft nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine Auskunft nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (Informationsfreiheitsgesetz NRW - IFG NRW)
Datum
7. Februar 2024 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
rsherrname.pdf
87,2 KB
1451E-Z.44/23 Mit freundlichen Grüßen