Sanktionsdurchsetzung gegenüber dem "Russischen Haus" (Teil 2)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

IV. Anfragekatalog zu Clearingstelle, Hinweise, Statistik

1. Clearingstelle: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
a. eine Übersicht über Einzelfälle, die die in § 1 Abs.1 Nr. 5 SanktDG bezeichnete Clearingstelle bisher bearbeitet hat,
b. Gutachten, Vermerke und weitere Dokumente., die diese Einzelfälle betreffen.

2. Hinweise: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
Hinweise (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 15 SanktDG), die bisher bei der Sanktionsdurchsetzungsbehörde eingereicht wurden (Bitte nennen Sie die Anzahl sowie ordnen sie thematisch; insbesondere ist herauszuarbeiten, ob es sich dabei um Hinweise von privaten BundesbürgerInnen / EU-BürgerInnen handelt, oder um Hinweise aus Nicht-EU-Staaten, wie z.B. der Russischen Föderation).

3. Informationen: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
a. eine Übersicht über Informationen, die statistisch aufbereitet werden nach § 1 Ab. 1 Nr. 7 SanktDG?
b. die jährliche Statistik für 2022.

V. Fragekatalog zu Strafverfahren, Informationsaustausch, Überwachungsmaßnahmen

1. Strafverfahren: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
a. eine Übersicht über Informationen aus Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem russischen Haus übermittelt wurden (vgl. § 7 SanktDG),
b. eine Übersicht über die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, etwa mit Kriminalbehörden zur organisierten Kriminalität, oder dem Inlands- wie Auslandsgeheimdienst.

2. Informationen: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
a. eine Übersicht über Informationen, die mit ausländischen Stellen im Zusammenhang mit dem russischen Haus übermittelt wurden (vgl. § 8 SanktDG),
b. eine Übersicht über die europäische und internationale Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen im Rahmen der Aufgaben nach diesem Gesetz einschließlich des Daten- und Informationsaustausch (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 8 SanktDG).

3. Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Haus übermittelt wurden (§ 9 SanktDG).

VI. Anfragekatalog zu Goetheinstitut

Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
1. eine Übersicht über Sanktionen, die für die Zukunft gegenüber den Personen im Zusammenhang mit dem russischen Haus in Erwägung gezogen werden,
2. eine Übersicht über Sanktionen, die im Zusammenhang mit den Sanktionen u.a. gegenüber dem Goetheinstitut in Russland verhängt wurden,
3. eine Übersicht über die Zusammenarbeit mit dem Ausländischen Amt.

Dies ist Teil 2 der Anfrage. Teil 1 ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/a/286079

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: IV. Anfragekatalog zu Clearingstelle,…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionsdurchsetzung gegenüber dem "Russischen Haus" (Teil 2) [#286080]
Datum
14. August 2023 11:28
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: IV. Anfragekatalog zu Clearingstelle, Hinweise, Statistik 1. Clearingstelle: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, a. eine Übersicht über Einzelfälle, die die in § 1 Abs.1 Nr. 5 SanktDG bezeichnete Clearingstelle bisher bearbeitet hat, b. Gutachten, Vermerke und weitere Dokumente., die diese Einzelfälle betreffen. 2. Hinweise: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, Hinweise (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 15 SanktDG), die bisher bei der Sanktionsdurchsetzungsbehörde eingereicht wurden (Bitte nennen Sie die Anzahl sowie ordnen sie thematisch; insbesondere ist herauszuarbeiten, ob es sich dabei um Hinweise von privaten BundesbürgerInnen / EU-BürgerInnen handelt, oder um Hinweise aus Nicht-EU-Staaten, wie z.B. der Russischen Föderation). 3. Informationen: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, a. eine Übersicht über Informationen, die statistisch aufbereitet werden nach § 1 Ab. 1 Nr. 7 SanktDG? b. die jährliche Statistik für 2022. V. Fragekatalog zu Strafverfahren, Informationsaustausch, Überwachungsmaßnahmen 1. Strafverfahren: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, a. eine Übersicht über Informationen aus Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem russischen Haus übermittelt wurden (vgl. § 7 SanktDG), b. eine Übersicht über die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, etwa mit Kriminalbehörden zur organisierten Kriminalität, oder dem Inlands- wie Auslandsgeheimdienst. 2. Informationen: Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, a. eine Übersicht über Informationen, die mit ausländischen Stellen im Zusammenhang mit dem russischen Haus übermittelt wurden (vgl. § 8 SanktDG), b. eine Übersicht über die europäische und internationale Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen im Rahmen der Aufgaben nach diesem Gesetz einschließlich des Daten- und Informationsaustausch (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 8 SanktDG). 3. Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Haus übermittelt wurden (§ 9 SanktDG). VI. Anfragekatalog zu Goetheinstitut Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, 1. eine Übersicht über Sanktionen, die für die Zukunft gegenüber den Personen im Zusammenhang mit dem russischen Haus in Erwägung gezogen werden, 2. eine Übersicht über Sanktionen, die im Zusammenhang mit den Sanktionen u.a. gegenüber dem Goetheinstitut in Russland verhängt wurden, 3. eine Übersicht über die Zusammenarbeit mit dem Ausländischen Amt. Dies ist Teil 2 der Anfrage. Teil 1 ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/a/286079 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286080/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004 - 03/23 - DI.B.161.05 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 14. A…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sanktionsdurchsetzung gegenüber dem "Russischen Haus" (Teil 2)
Datum
14. August 2023 13:50
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004 - 03/23 - DI.B.161.05 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 14. August 2023 bezüglich der Sanktionsdurchsetzung gegenüber dem "Russischen Haus" ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sanktionsdurchsetzung gegenüber dem "Russischen Haus" Generalzolldire…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sanktionsdurchsetzung gegenüber dem "Russischen Haus"
Datum
1. September 2023 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004 - 02/23 - DI.B.161.05 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf meine beiden Zwischennachrichten vom 14. August 2023, O 1004 - 02/23 - DI.B.161.05 und O 1004 - 03/23 - DI.B.161.05, teile ich mit, dass Ihr Antrag teilweise präzisiert werden muss. So ist aktuell die Zielrichtung Ihrer Fragen II.2-4. zum Sanktionsmechanismus nicht erkennbar. Zu II.2.: § 2 SanktDG regelt die Befugnisse der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) zur Ermittlung im Geltungsbereich des SanktDG befindlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die nach den EU-Sanktionsverordnungen eingefroren sind. Eine Sanktionierung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen durch die ZfS ist in § 2 SanktDG nicht vorgesehen. Zu II.3.+4.: Die ZfS hat nach § 1 SanktDG unbeschadet der in § 13 des Außenwirtschaftsgesetzes geregelten Zuständigkeiten die Aufgabe, die Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Sanktionsverordnungen im Inland zu gewährleisten; in diesem Zusammenhang obliegt ihr insbesondere die gefahrenabwehrrechtliche Ermittlung und Sicherstellung von im Inland befindlichen Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen oder Personengesellschaften, die nach den EU-Sanktionsverordnungen eingefroren sind. Die ZfS ist nicht zuständig für die Sanktionierung wirtschaftlicher Aktivitäten. Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen bitte ich um detaillierte Erläuterung Ihrer Fragestellungen bzw. deren Hintergründe. Soweit ich bis zum 15. September 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen