Sars-CoV-2

Frage 1: Gibt es im LK Cloppenburg aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?
a. wenn ja, ob in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im
LK Cloppenburg klinisch ermittelt worden sind.
b. wie viele Personen im LK Cloppenburg in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse - als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten.
Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt worden?
a. ob im LK Cloppenburg keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat bzw. die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
b. welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt worden sind.
Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legaldefi-nierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?
a. ob im LK Cloppenburg keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittel eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
b. ob im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen worden sind.
Frage 4:
a. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
b. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 Ziff. 5 IfSG) sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
c. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter c. erfassten Personen erfolgt? Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
d. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.)
e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?
f. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema je getroffen?
g. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?
h. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?
i. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Peter Hofer
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frage 1: Gibt es im…
An Landkreis Cloppenburg – Gesundheitsamt Details
Von
Peter Hofer
Betreff
Sars-CoV-2 [#202196]
Datum
31. Oktober 2020 14:20
An
Landkreis Cloppenburg – Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage 1: Gibt es im LK Cloppenburg aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer? a. wenn ja, ob in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im LK Cloppenburg klinisch ermittelt worden sind. b. wie viele Personen im LK Cloppenburg in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse - als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten. Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt worden? a. ob im LK Cloppenburg keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat bzw. die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen. b. welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt worden sind. Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legaldefi-nierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist? a. ob im LK Cloppenburg keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittel eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist. b. ob im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen worden sind. Frage 4: a. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? b. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 Ziff. 5 IfSG) sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? c. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter c. erfassten Personen erfolgt? Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker? d. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt? f. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema je getroffen? g. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt? h. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus? i. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Hofer Anfragenr: 202196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202196/ Postanschrift Peter Hofer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Hofer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Peter Hofer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sars-CoV-2“ vom 31.10.2020 (#202196) wur…
An Landkreis Cloppenburg – Gesundheitsamt Details
Von
Peter Hofer
Betreff
AW: Sars-CoV-2 [#202196]
Datum
4. Dezember 2020 09:14
An
Landkreis Cloppenburg – Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sars-CoV-2“ vom 31.10.2020 (#202196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Hofer Anfragenr: 202196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202196/ Postanschrift Peter Hofer << Adresse entfernt >>