Sars-CoV-2
Frage 1: Gibt es im LK Cloppenburg aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?
a. wenn ja, ob in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im
LK Cloppenburg klinisch ermittelt worden sind.
b. wie viele Personen im LK Cloppenburg in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse - als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten.
Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt worden?
a. ob im LK Cloppenburg keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat bzw. die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
b. welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt worden sind.
Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legaldefi-nierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?
a. ob im LK Cloppenburg keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittel eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
b. ob im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen worden sind.
Frage 4:
a. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
b. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 Ziff. 5 IfSG) sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
c. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter c. erfassten Personen erfolgt? Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
d. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.)
e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung sind im LK Cloppenburg in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?
f. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema je getroffen?
g. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?
h. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?
i. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr etc.)
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. Oktober 2020
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4. Dezember 2020
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