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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, auf die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verweist: „Bei der Umsetzung der Anforderungen dieser Verordnung ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu berücksichtigen.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die SARS-CoV-2-Ar…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel [#261120]
Datum
17. Oktober 2022 06:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, auf die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verweist: „Bei der Umsetzung der Anforderungen dieser Verordnung ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu berücksichtigen.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache << Antragsteller:in >>. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261120/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
Datum
17. Oktober 2022 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erbetene SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel befindet sich derzeit noch in Bearbeitung durch die damit nach §4 der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beauftragten beratenden Ausschüsse und kann Ihnen daher aktuell nicht übermittelt werden. Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen Hinweise auf der nachstehenden Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel [#261120] Guten Tag, sehr geehrter Herr Sieker, bitte verzeihen Sie mir meine V…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel [#261120]
Datum
17. Oktober 2022 15:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr geehrter Herr Sieker, bitte verzeihen Sie mir meine Verwunderung. Seit 31. August ist klar, dass es eine neue Verordnung geben wird. Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wir haben die Mitte des Oktobers seit diesem Wochenende überschritten, das Thema ist nicht neu und man schafft es nicht, eine neue „vereinfachte Regel“ rechtskonform auf den Weg zu bringen - 1 1/2 Monate sind vergangen. Genug der Kritik: Wann dürfen wir, Unternehmer und Mitarbeitervertretungen, mit einer Veröffentlichung im GMBL voraussichtlich rechnen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 261120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261120/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel [#261120] Sehr << Antragsteller:in >> die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel [#261120]
Datum
17. Oktober 2022 17:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel ist eine Technische Regel, die die Anforderungen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung konkretisiert. Wir bei allen anderen Technischen Regeln, die Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren, obliegt die Erarbeitung jeweils den hierzu eingerichteten beratenden Ausschüssen - in diesem Fall insbesondere dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und dem Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfArMed). Die Aufgaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschränken sich hier lediglich auf die rechtsformale Prüfung und Bekanntmachung der "fertigen" Regel, ein Erlass von Technischen Regeln durch das BMAS ist nicht vorgesehen . Nach << Antragsteller:in >> der beteiligten Ausschüsse kann die abschließende Bearbeitung und Beschlussfassung zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel frühestens Mitte November 2022 erfolgen. Bis dahin wird empfohlen, sich an den übrigen in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung erwähnten Hilfestellungen sowie an den FAQ des BMAS zu orientieren (https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html ). Dort finden sich z.B. bereits Hinweise zu den neu hinzugekommenen Prüfpflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Aktualisierung des betrieblichen Hygienekonzeptes, die in der alten, im Mai 2022 außer Kraft getretenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel noch nicht enthalten waren . Ansonsten dient diese außer Kraft getretene letzte Fassung der Regel (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf) als Basis für die Neufassung und kann bis zu deren Veröffentlichung natürlich auch weiterhin zur Orientierung genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.