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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, auf die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verweist: „Bei der Umsetzung der Anforderungen dieser Verordnung ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu berücksichtigen.“
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Oktober 2022
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19. November 2022
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