SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen

derzeit gibt es leider keine Daten bzgl. Häufigkeit von Defekt-Heilungen nach CoVid19-Infektion (Sprachregelung: verstorben vs. "gelten als genesen"). Prof. Scheibenbogen (Charite Berlin) spricht über besorgniserregende Daten aus früheren SARS- und MERS-Epidemien. Virus-Persistenz (M.Oldstone, Virology 344,2006,111-118) und Gefahr maligner Erkrankungen (M. Alpalhao et al., Med. Hypotheses 143, 2020, 109882) bedeuten ein enormes Gefährdungspotential für Covid19-Infizierte!
Wie wird die deutsche Bevölkerung wirksam vor einer Ansteckung durch infizierte Urlaubs-Rückkkehrer geschützt? Welche akuten effizienten Schutz-Massnahmen sind hier getroffen und werden konsequent zeitnah umgesetzt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: derzeit gib…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
14. Juli 2020 22:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
derzeit gibt es leider keine Daten bzgl. Häufigkeit von Defekt-Heilungen nach CoVid19-Infektion (Sprachregelung: verstorben vs. "gelten als genesen"). Prof. Scheibenbogen (Charite Berlin) spricht über besorgniserregende Daten aus früheren SARS- und MERS-Epidemien. Virus-Persistenz (M.Oldstone, Virology 344,2006,111-118) und Gefahr maligner Erkrankungen (M. Alpalhao et al., Med. Hypotheses 143, 2020, 109882) bedeuten ein enormes Gefährdungspotential für Covid19-Infizierte! Wie wird die deutsche Bevölkerung wirksam vor einer Ansteckung durch infizierte Urlaubs-Rückkkehrer geschützt? Welche akuten effizienten Schutz-Massnahmen sind hier getroffen und werden konsequent zeitnah umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 192695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192695/ Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Da es sich um e…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
15. Juli 2020 06:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Da es sich um eine Ergänzung zu Ihrem Antrag vom 13. Juli 2020 zu Ferien-Rückkehrer [#192556] handelt, werden Ihre beiden Nachrichten als ein Vorgang bearbeitet. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeintr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
18. August 2020 11:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen“ vom 14.07.2020 (#192695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192695/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeintr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
18. August 2020 11:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen“ vom 14.07.2020 (#192695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192695/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
18. August 2020 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet habe. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeintr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
18. August 2020 13:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen“ vom 14.07.2020 (#192695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192695/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeint…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
15. Februar 2021 06:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen“ vom 14.07.2020 (#192695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192695/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
16. Februar 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Eine Beantwortung ist nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeint…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695]
Datum
1. März 2021 12:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen“ vom 14.07.2020 (#192695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192695/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage sowie Ihre Anfrage #192556 vom 14. Juli 20…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: SARS CoV II und gesundheitliche Langzeit-Beeinträchtigungen [#192695], [#192556]
Datum
3. März 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage sowie Ihre Anfrage #192556 vom 14. Juli 2020. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Erläuterungen zu konkreten Fragestellungen richtet. Insbesondere die medizinische Fragestellung ließe sich nur nach intensiven Recherchen (im Sinne von Informationsbeschaffung) beantworten. Die Forschung zu Langzeitfolgen von COVID-19 wird national und international betrieben und ausgewertet. Auf der Website des Robert Koch-Instituts findet sich eine umfassende Darstellung der Forschung einschließlich der Frage nach den Langzeitfolgen unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Auch die Frage, welche effektiven verlässlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer 2. Infektionswelle durchgeführt werden sollten, fällt nicht unter Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach Dokumenten, aus denen solche Planungen hervorgehen würden, wird zudem nicht explizit gefragt. Hinsichtlich der Ein- und Ausreisen und der damit verbundenen Infektionsgefahren wurden und werden Risikogebiete regelmäßig ausgewiesen, für die dann situationsangepasste Regelungen greifen. Ein Risikogebiet ist ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für das vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bestimmten bedrohlichen übertragbaren Krankheit, z.B. einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, festgestellt wurde. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/risikogebiete. Mit der zunehmenden Ausbreitung von neuen Virusvarianten wird der Begriff der Risikogebiete weiter aufgeschlüsselt in „Virusvarianten-Gebiete“, „Hochinzidenzgebiete“, „Risikogebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten. Wirksam sind diese neuen Regelungen ab Dienstag 2. März 2021, um 0:00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen