Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes, Protokolle der Vertreterversammlung

- Stellungnahme/Genehmigungsbescheid des Bundesversicherungsamtes zur Satzung der SVLFG vom 09.01.2013 sowie zu den Änderungssatzungen vom 22.03.2013, 20.11.2014, 25.11.2014, 26.11.2015, 10.11.2016, 18.10.2017, 15.11.2017 und 14.11.2018,
- die Protokolle der Vertreterversammlungen, auf denen die Satzung bzw. die Satzungsänderungen beschlossen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Stellungnahme/…
An Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Details
Von
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Betreff
Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes, Protokolle der Vertreterversammlung [#62750]
Datum
24. März 2019 14:45
An
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellungnahme/Genehmigungsbescheid des Bundesversicherungsamtes zur Satzung der SVLFG vom 09.01.2013 sowie zu den Änderungssatzungen vom 22.03.2013, 20.11.2014, 25.11.2014, 26.11.2015, 10.11.2016, 18.10.2017, 15.11.2017 und 14.11.2018, - die Protokolle der Vertreterversammlungen, auf denen die Satzung bzw. die Satzungsänderungen beschlossen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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