Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung

- Die Ihnen vorliegende Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]
Datum
26. November 2021 08:26
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Ihnen vorliegende Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] – Ihre Anfrage vom 26. November 2021 Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung […
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] – Ihre Anfrage vom 26. November 2021
Datum
30. November 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] – Ihre Anfrage vom 26. November 2021 Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer oben bezeichneten Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihr Antrag ist hier am 26. November 2021 bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 3416/1016/2/1 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Sehr [geschwärzt], …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG
Datum
13. Dezember 2021 11:20
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Sehr [geschwärzt], in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen im Anhang mein heutiges Schreiben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stellvertretende Referatsleiterin Stiftungsrecht, Normprüfung Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Referat II D Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin Tel: + 49 030 9013 - [geschwärzt] Fax: + 49 030 9013 - [geschwärzt] E-Mail: Poststelle@senjustva.berlin.de<mailto:Poststelle@senjustva.berlin.de> Homepage: www.berlin.de/sen/justva<http://www.berlin.de/senjust>
<< Anfragesteller:in >>
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider fe…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875]
Datum
13. Dezember 2021 12:42
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider fehlt in Ihrer Nachricht der erwähnte Anhang. Bitte senden Sie mir den Anhang noch einmal zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Sehr Antragsteller/i…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG
Datum
14. Dezember 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen im Anhang mein heutiges Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hier zur Kenntnisnahme mein Widerspruch per Mail. Der unterschriebene Widerspruch …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung: Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#233875]
Datum
27. Dezember 2021 19:39
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier zur Kenntnisnahme mein Widerspruch per Mail. Der unterschriebene Widerspruch ist auf dem Postweg zu Ihnen unterwegs. Bitte informieren Sie mich, sobald mein Widerspruch bei Ihnen eingetroffen ist und von Ihnen bearbeitet wird, gerne auch per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20211227-widerspruch-ifg-eheleute-mausolf-stiftung.pdf Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung“ [#233875]
Datum
4. Januar 2022 21:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233875/ Ich beantragte Einsicht in die Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung. Die Behörde hat meinen Antrag abgelehnt. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde beruft sich in ihrer Ablehnung auf keinen der Ablehnungsgründe aus §§ 5 - 11 IFG. Auch sonst beruft sich die Behörde auf keine Rechtsnorm. Stattdessen lehnt die Behörde meinen Antrag ab, weil Sie eine Veröffentlichung der Satzung befürchtet. Darin sieht die Behörde einen Rechtswiderspruch, da weder die Behörde noch die Stiftung einer grundsätzlichen Veröffentlichungspflicht unterlägen. Das ist offensichtlich falsch. Eine fehlende Pflicht für eine Behörde bedeutet kein Verbot für Bürger:innen. Der Gesetzeszweck des IFG sieht vielmehr ausdrücklich vor, dass die beantragten Akten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, § 1 IFG. Das DNG erlaubt ausdrücklich die Nutzung so erhaltener Informationen, was eine Veröffentlichung und Archivierung einschließt, § 2 (1) DNG. Die Behörde behauptet, die Stiftungssatzung sei außerdem eine reine Privatsache. Das ist falsch. Die Satzung liegt der Behörde vor, weil sie der Errichtung der Stiftung zustimmen muss, § 80 BGB. Die Satzung ist dabei ein zentrales Dokument. Insbesondere stellt die Satzung keine personenbezogene Daten dar, da die Stiftung eine juristische Person ist, § 46 BDSG. Ich habe dem Bescheid der Behörde daher widersprochen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 233875.pdf - 2021-12-14_1-3416_1016__2_1_fragdenstaat.de_Eheleute-Mausolf-Stiftung_Bescheidvom13.12.2021.pdf - 2021-12-27_1-20211227-widerspruch-ifg-eheleute-mausolf-stiftung.pdf Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.12.2021 habe ich Ihnen einen Widerspruch zu Ihrem ablehnenden Bescheid (dati…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung: Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#233875]
Datum
7. Januar 2022 14:41
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.12.2021 habe ich Ihnen einen Widerspruch zu Ihrem ablehnenden Bescheid (datiert auf 13.12.2021, bei mir am 14.12.2021 angekommen) geschickt. In meinem Widerspruch und auch in der anschließenden Mail hatte ich Sie gebeten, mich zu informieren, wenn Sie den Widerspruch erhalten. Das haben Sie bislang nicht getan. In wenigen Tagen läuft die Widerspruchsfrist ab. Ich möchte sicherstellen, dass Sie mein Widerspruch fristgerecht erreicht. Darum noch einmal die Frage: Haben Sie meinen Widerspruch erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] - Ihr Widerspruch vom 27. De…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875]
Datum
10. Januar 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] - Ihr Widerspruch vom 27. Dezember 2021 hier: Eingangsbestätigung - Az.: 3416/1016/2/1 Sehr [geschwärzt], Ihr oben bezeichneter Widerspruch gegen den hiesigen Bescheid vom 13. Dezember 2021 betreffend den von Ihnen am 26. November 2021 gestellten IFG-Antrag "Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]" ist hier per E-Mail noch am selben Tag eingegangen. Postalisch erreichte uns das Widerspruchsschreiben am 29. Dezember 2021. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] --------------------------------------------------------- Stellvertretende Referatsleiterin Stiftungsrecht, Normprüfung Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Referat II D Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin Tel: + [geschwärzt] Fax: + [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Homepage: www.berlin.de/sen/justva<http://www.berlin.de/senjust>
<< Anfragesteller:in >>
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875] Sehr geehrte Damen und Herren, super, vielen Dank für die Info. Mit f…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Siftung [#233875]
Datum
10. Januar 2022 16:15
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, super, vielen Dank für die Info. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszei…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2022
Datum
12. Januar 2022 18:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.868 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Behörde schickt folgenden Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch vom 27. Dezember 2021 wird zurückgewiesen. 2. …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Behörde schickt folgenden Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch vom 27. Dezember 2021 wird zurückgewiesen. 2. Die/der Widerspruchsführer*in trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung, so wie ich sie verstehe: Mein IFG-Antrag wird negativ beschieden, weil ich die Satzung veröffentlichen könnte. Veröffentlichen dürfe ich die Satzung aber nicht, weil der Gesetzgeber die Stiftungsaufsicht nicht zur Veröffentlichung verpflichtet habe. Das Datennutzungsgesetz sei nicht anwendbar, weil danach nur Daten veröffentlicht werden dürfen, die veröffentlicht werden dürfen. Außerdem begründe das DNG keinen Informationsanspruch (Anm.: Habe ich nie behauptet, im Gegenteil. Anspruch aus IFG, Veröffentlichungserlaubnis aus DNG, s. Widerspruch). Außerdem seien Stiftungssatzungen personenbezogene Daten. Zwar ist eine Stiftung eine juristische Person, kann also nicht Gegenstand personenbezogener Daten sein, aber die Stifter haben ja die Stiftungssatzung geschrieben und das sind natürliche Personen. Daher ist auch die Satzung ein personenbezogenes Datum. Dass die Behörde über die Anerkennung der Stiftung nicht zuletzt auf Basis dieser Satzung entscheidet, sei dabei egal und ein völlig separater Vorgang und für den IFG-Antrag unerheblich. Der Behörde ist außerdem sehr wichtig, dass das hier eine konkrete Einzelfallentscheidung ist. Eine Bereichsausnahme liege nicht zugrunde.
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 3416/1016/2/1 Sehr geehrte Damen und Herren, am 27. Dezember legte ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]
Datum
2. April 2022 13:44
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 3416/1016/2/1 Sehr geehrte Damen und Herren, am 27. Dezember legte ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 13. Dezember 2021 betreffend meinen IFG-Antrag „Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]“ vom 26. November 2021 ein. Ihrer Aussage nach sei mein Widerspruch bei Ihnen am 29.Dezember 2021 eingegangen. Seitdem sind über drei Monate vergangen, ohne dass ich etwas von Ihnen gehört habe. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 3416/1016/2/1 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben mit der Ablehnung meines Widerspruchs erreichte …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]
Datum
3. April 2022 21:39
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 3416/1016/2/1 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben mit der Ablehnung meines Widerspruchs erreichte mich kurze Zeit nach meiner Email vom 2. April 2022. Sie können meine Nachricht daher ignorieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung
Sehr [geschwärzt]…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung
Datum
6. April 2022 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf die o. g. Angelegenheit, die Sie mit E-Mail vom 4. Januar 2022 an unsere Behörde herangetragen haben. Hierzu haben Sie von mir am 12. Januar 2022 eine Eingangsbestätigung mit Ankündigung meiner Prüfung erhalten. Meine Auffassung zu diesem Fall habe ich sodann am 25. Januar 2022 der betroffenen Verwaltung mitgeteilt. Diese hat mich nun entsprechend meiner Bitte über den Widerspruchsbescheid vom 28. März 2022 informiert. Ich halte die Auffassung der betroffenen Verwaltung nach wie vor nicht für stichhaltig. Da unsere Behörde im Bereich der Informationsfreiheit (anders als im Bereich des Datenschutzes) aber nicht über Anordnungs- oder Sanktionsbefugnisse verfügt, bleibt hier nur die Klärung durch das Verwaltungsgericht Berlin, die ich Ihnen empfehlen würde. Gerne können Sie hierfür auch meine Argumentation verwenden, die Sie unten als Teil meiner Kommunikation mit der Verwaltung nachlesen können. Sofern Sie sich für den Klageweg entscheiden, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns über den Ausgang des Verfahrens informieren würden. Ich bedauere, dass wir für Sie nicht das gewünschte Ergebnis erreichen konnten, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Widerspruchsbescheid vom 28. März 2022 [#233875] Az.: 3416/1016/2/1 Sehr <…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Widerspruchsbescheid vom 28. März 2022 [#233875]
Datum
22. April 2022 16:10
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 3416/1016/2/1 Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, am 02. April 2022 ging mir Ihr Widerspruchsbescheid vom 28. März 2022 bzgl. meines IFG-Antrags „Satzung Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]“ vom 26. November 2021, Aktenzeichen: SenJustVA 3416/1016/2/1 zu. Ich halte den Widerspruchsbescheid für rechtswidrig. Hiermit lege ich daher Fachaufsichtsbeschwerde gegen diesen Widerspruchsbescheid ein. Den vollständigen Text meiner Beschwerde entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben. Bitte halten Sie mich über das Verfahren auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20220422-fachaufsichtsbeschwerde-senjustbe-eheleute-mausolf.pdf Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Fachaufsichtsbeschwerde bezüglich des Widerspruchsbescheids vom 28. März 2022 (Az.: V C – 3416/1016/2/1) Sehr [ges…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde bezüglich des Widerspruchsbescheids vom 28. März 2022 (Az.: V C – 3416/1016/2/1)
Datum
20. Mai 2022 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in vorbezeichneter Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres mit E-Mail vom 22. April 2022 übermittelten Schreibens, mit dem Sie Fachaufsichtsbeschwerde gegen den hiesigen Widerspruchsbescheid vom 28. März 2022 eingelegt haben. Ihre Beschwerde liegt der für die Fachaufsicht zuständigen Stelle vor. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ------------------------------------------------------------------------------------------ Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Salzburger Straße 21 - 25, D -10825 Berlin Tel.: + 49 (0) 30 9013 - 0 Fax: + 49 (0) 30 9013 - 2000 E-Mail: poststelle@senjustva.berlin.de Homepage: www.berlin.de/sen/justva<http://www.berlin.de/sen/justva>
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875] Geschäf…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]
Datum
23. Juni 2022 13:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Mühen. Ich habe hier von einer Klage abgesehen. Es ist bereits eine Klage in einem ähnlichen Fall beim VG Berlin anhängig (VG 2 K 244/21). Ich erwarte nicht, dass meine Klage schneller bearbeitet werden würde. Daher werde ich meinen Geldbeutel und meine Nerven schonen und dieses Urteil erst einmal abwarten. Dennoch habe ich am 22. April 2022 Fachaufsichtsbeschwerde wegen der meiner Meinung nach offensichtlich rechtswidrigen Entscheidung eingelegt. Mein Schreiben finden Sie bei https://fragdenstaat.de/a/233875 als Anhang meiner Nachricht vom 22. April 2022. Die Behörde hat mir am 20. Mai 2022 bestätigt, dass mein Schreiben eingegangen sei und der zuständigen Stelle vorliege. Falls Sie wünschen, halte ich Sie über den Verlauf meines Verfahrens in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233875 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung – Anfrage Nr. 233875. hier: Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 22. April 2022 …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung – Anfrage Nr. 233875. hier: Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 22. April 2022
Datum
24. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde vom 22. April 2022. Antwort wiederholt im wesentlichen dieselben Punkte wie der Bescheid und der Widerspruchsbescheid. Beonders witzig: Die Fachaufsichtsbeschwerde würde von derselben Person bearbeitet, wie der Widerspruchsbescheid. Überraschenderweise findet diese Person daher auch nichts am Widerspruchsbescheid zu beantstanden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachricht vom 23. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. g. Nachricht. Ic…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachricht vom 23. Juni 2022
Datum
30. Juni 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. g. Nachricht. Ich wäre in der Tat dankbar, wenn Sie mich über den Ausgang dieses Verfahrens zu gegebener Zeit informieren würden (auch über das Ergebnis im "ähnlichen Fall" / VG 2 K 244/21). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875] Geschäf…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Satzung der Eheleute-Mausolf-Stiftung [#233875]
Datum
4. Juli 2022 10:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: 525.868 Sehr << Anrede >> am Wochenende erreichte mich die Antwort der Behörde. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. In der Begründung führt die Behörde im Wesentlichen die gleichen Gründe an und entwickelt ihre Theorie vom „Widerspruch in der Rechtsordnung“ weiter. Das Schreiben der Behörde vom 24. Juni 2022 können Sie wie gewohnt unter https://fragdenstaat.de/a/233875 abrufen. Interessanterweise wurde die Fachaufsichtsbeschwerde von derselben Person bearbeitet, die auch schon den Widerspruchsbescheid bearbeitet hat. Inwiefern das eine wirksame Kontrolle von Verwaltungshandeln darstellt, erschließt sich mir nicht. Mir ist auch nicht ersichtlich, ob meine Beschwerde jemals von jemandem außerhalb des Refereats „V C“ (Stiftungsaufsicht) gesehen wurde. Damit sind meine Mittel, abseits einer Klage, dann aber doch erst einmal ausgeschöpft. Ich muss mir überlegen, was ein sinnvoller nächster Schritt ist. Bis hier hin noch einmal Danke für Ihre Unterstützung. Falls sich doch noch etwas Neues ergibt, informiere ich Sie gern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 233875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233875/