Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung)

Unter welchen Vorraussetzungen sowie Begründungen für die am 12.12.2018 beschlossene Hundesteuersatzung.

Im Verhältnis gesehen sind die Hundesteuersätze unter §6 für einen solch Wirtschaftlich schlechten und ländlichen Teil (OT Ohrsleben) enorm Hoch. Hierfür konnte ich bisher keine Begründung finden und möchte Sie daher um eine Aufschlussreiche Information bitten.

Im genaueren geht es speziell um die sehr hoch angesetzte Hundesteuer ab dem 3. (dritten) Hund/e unter dem §6 Abs.1 Punkt C.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel Details
Von
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Betreff
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
22. November 2019 18:55
An
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Vorraussetzungen sowie Begründungen für die am 12.12.2018 beschlossene Hundesteuersatzung. Im Verhältnis gesehen sind die Hundesteuersätze unter §6 für einen solch Wirtschaftlich schlechten und ländlichen Teil (OT Ohrsleben) enorm Hoch. Hierfür konnte ich bisher keine Begründung finden und möchte Sie daher um eine Aufschlussreiche Information bitten. Im genaueren geht es speziell um die sehr hoch angesetzte Hundesteuer ab dem 3. (dritten) Hund/e unter dem §6 Abs.1 Punkt C.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 170855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170855 Postanschrift Ralf Heil << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Sehr geehrter Herr Heil, vielen Dank für Ihre unten stehende E-Mail-Anfrage, die ich zur weiteren Bearbeitung an d…
Von
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Betreff
AW: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
26. November 2019 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heil, vielen Dank für Ihre unten stehende E-Mail-Anfrage, die ich zur weiteren Bearbeitung an den originär zuständigen Fachdienst in meinem Haus weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Sehr geehrter Herr Heil, in Beantwortung Ihrer Mail teile ich Ihnen folgendes mit: Die Höhe der Hundesteuer wird…
Von
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Betreff
WG: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
16. Dezember 2019 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heil, in Beantwortung Ihrer Mail teile ich Ihnen folgendes mit: Die Höhe der Hundesteuer wird von der jeweiligen Gemeinde in der Hundesteuersatzung festgeschrieben. In Ihrem konkreten Fall geht die Fragestellung darum, warum die Hundesteuer für den 3. Hund so enorm hoch ist gegenüber anderen Gemeinden. Dieser festgelegte Gebührensatz stammt schon aus der Zeit vor der Verwaltungsfusion im Jahr 2005, als die Gemeinde Hötensleben noch eine eigene Verwaltung hatte und unter dem Namen "Hötensleber Winkel" fungierte. Sie wurde also nicht erst mit der letzten Satzung vom 12.12.2018 neu aufgelegt bzw. erhöht. Was der seinerzeit ausschlaggebende Punkt für die Festlegung war, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, dieses könnte evtl. die zuständige Kollegin Brückmann erklären. Diese befindet sich aber leider schon 6 Monate im Krankenstand. Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung über die Erhebung einer Hundeste…
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Von
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Betreff
AW: WG: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
24. Dezember 2019 08:52
An
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung)“ vom 22.11.2019 (#170855) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 170855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170855 Postanschrift Ralf Heil << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung über die Erhebung einer Hundeste…
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Betreff
AW: WG: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
25. Dezember 2019 16:46
An
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung)“ vom 22.11.2019 (#170855) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 170855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170855 Postanschrift Ralf Heil << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung über Hundesteuer“ wurde leider n…
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Betreff
AW: WG: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
25. Dezember 2019 16:50
An
Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung über Hundesteuer“ wurde leider nicht abschließend bearbeitet. Auch wenn die zuständige Bearbeiterin krank ist muss nach einer so langen Zeit eine Vertretung benannt werden. Weiter ist es für mich aus ihrer Schilderung noch unverständlicher dass die Gebühren auf dem Lande so erhöht ausgelegt sind, ich bitte hier um kurzfristige weitere Aufklärung Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 170855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170855 Postanschrift Ralf Heil << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Heil, in Beantwortung Ihrer E-Mail teile ich Ihnen mit, dass ich Ihnen bereits am 16.12.2019 g…
Von
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Betreff
AW: WG: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
17. Januar 2020 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heil, in Beantwortung Ihrer E-Mail teile ich Ihnen mit, dass ich Ihnen bereits am 16.12.2019 geantwortet habe. Somit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist von mir sehr wohl eingehalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Heil, nachstehende E-Mail wurde mir zur Beantwortung vom Leiter der Verwaltung, Herrn Frenkel,…
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Verbandsgemeinde Obere Aller - Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel
Betreff
WG: WG: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hötensleben (Hundesteuersatzung) [#170855]
Datum
17. Januar 2020 11:48
Status
Sehr geehrter Herr Heil, nachstehende E-Mail wurde mir zur Beantwortung vom Leiter der Verwaltung, Herrn Frenkel, zugesandt. Leider befindet sich die bisher zuständige Kollegin noch immer im Krankenstand. Aus diesem Grund habe ich versucht, Ihre Frage anhand der vorhandenen Akten zu klären. Fakt dabei ist, dass der jetzige Hundesteuerbetrag für den 3. Hund schon mit der Satzung vom 27.08.2003 von den Gemeinderäten der Gemeinde Hötensleben festgelegt wurde und seitdem auch so unverändert fortgeführt wurde. Begründungen dazu konnten nicht gefunden werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch einmal daran, dass der Steuersatz für den Dritthund für das Gebiet der Gemeinde Wackesleben ursprünglich sogar noch höher, nämlich bei 120,00 €/Hund und Jahr lag. Auf Grund des Eingemeindungsvertrages vom 26.06.2009 endete das Ortsrecht der Gemeinde Wackersleben zum 31.12.2014. Somit kamen Sie in den Genuss, seit dem 01.01.2015 eine geringere Steuer zahlen zu können. Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen