Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz

Guten Tag,

im Jahr 2019 wurde berichtet, dass die Stiftung Hammerbrooklyn unter Mitwirkung des damaligen Wirtschaftssenator der Stadt Hamburg, Michael Westhagemann ins Leben gerufen wurde:

https://www.hamburg.de/bvm/projekte-its/12592156/weitere-themen/

Ich beantrage Zugang zur Stiftungssatzung und zu den bisher erstellten Aktivitätsberichten und Jahresabschlüssen der Stiftung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2023
  • Frist
    9. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
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Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Guten Tag, im Jahr 2019 wurde berichtet, dass die Stiftung Ham…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft [#283447]
Datum
7. Juli 2023 15:51
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Guten Tag, im Jahr 2019 wurde berichtet, dass die Stiftung Hammerbrooklyn unter Mitwirkung des damaligen Wirtschaftssenator der Stadt Hamburg, Michael Westhagemann ins Leben gerufen wurde: https://www.hamburg.de/bvm/projekte-its/12592156/weitere-themen/ Ich beantrage Zugang zur Stiftungssatzung und zu den bisher erstellten Aktivitätsberichten und Jahresabschlüssen der Stiftung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 283447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283447/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #283447 mit Email vom Frei…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Bestätigung Eingang, Bearbeitungsfrist+ Gebührenhinweis zu Ihrem neuen HmbTG-Antrag: Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft [#283447]
Datum
10. Juli 2023 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #283447 mit Email vom Freitag, 07.07.2023, 15:51 Uhr, zum Thema "Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft " nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Er ist hier im Shared-Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am Montag, 10.07.2023, zugegangen. Somit endet die Beantwortungsfrist am 10.08.2023. Ihr Antrag wird aktuell bereits bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz veröffentlicht werden (§ 3 Absatz 1 HmbTG). Durch Ihre HmbTG-Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 12.07.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine vorab Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist leider nicht möglich, sondern erst nach Abschluss der Bearbeitung der jeweiligen Anfrage durchfürbar, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, hier ein Update/Zwischensachstand zu Ihrem HmbTG-Antrag #283447 "Satzung und…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Update zu Ihrem HmbTG-Antrag: Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft [#283447]
Datum
20. Juli 2023 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, hier ein Update/Zwischensachstand zu Ihrem HmbTG-Antrag #283447 "Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft": Bearbeitungsfrist: ein wichtiger Hinweis zu der Frist: die anfängliche Bearbeitungsfrist beträgt, wie sich in der aktuellen Prüfung herausgestellt hat, vorliegend nicht nur ein Monat sondern zwei Monate, da außerhalb der BWI Dritte/Betroffene der von Ihnen begehrten Satzung zunächst hinsichtlich möglicher Ausnahmetatbestände und Schwärzungen angehört werden müssen und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird (§ 13 Absatz 5 in Verbindung mit z.B. § 4 Absatz 5 und § 7 Absatz 4 HmbTG). Irrtümlich wurde zu Beginn von einer einmonatigen Bearbeitungsfrist ausgegangen (siehe unsere Mail vom 10.07.2023). Diese 2-Monatsfrist endet für diesen Antrag mit Ablauf des 11.09.2023 (Zugang war der 10.07.2023, der 10.09.2023 ist ein Sonntag). Gebührenhinweis: Eine Erteilung einer mündlichen, einfachen schriftlichen oder einfachen elektronischen Auskunft und damit eine gebührenfreie Auskunft nach § 1 Absatz 3 Nr.1 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) scheidet hier hinsichtlich Ihres Antrag voraussichtlich aus, da eine mögliche Herausgabe der von Ihnen begehrten Satzung einen größeren Prüfungsaufwand erfordert. Hinsichtlich der Gebühren an dieser Stelle zur Verdeutlichung: es gelten für die Bearbeitung von HmbTG-Anträgen grundsätzlich die Gebührenrahmen der HmbTGGebO, hier Nr. 1.1.1 von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. Nr.1.1.2 von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Ob ein gewöhnlicher oder ein besonderer Prüfungsaufwand vorliegt, ist erst im Rahmen der gesamten Bearbeitung erkennbar. Aufgrund der hier vorzunehmenden Prüfungen des Protokolls, der Einholung von Stellungnahmen mehrerer Betroffener und der anschließend voraussichtlich vorzunehmenden Schwärzungen besteht in jedem Fall ein Prüfungsaufwand und keine einfache Erteilung einer Auskunft. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren ist erst nach erfolgten Bearbeitung der Anfrage möglich, da die Höhe der Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
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Betreff
Datum
1. September 2023 10:54
Status
Warte auf Antwort
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, wir kommen auf Ihren Antrag #283447 "Satzung und Berichte der Stiftung Hamme…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung Antrag [EXTERN] Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft [#283447]
Datum
1. September 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, wir kommen auf Ihren Antrag #283447 "Satzung und Berichte der Stiftung Hammerbrooklyn - Stadt der Zukunft" zurück. Die Bearbeitung in der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) ist nun abgeschlossen. Sie haben Zugang zur Stiftungssatzung und den bisher erstellten Aktivitätsberichten sowie Jahresabschlüssen der Stiftung nach dem HmbTG beantragt. Der BWI liegt neben der Drucksache Nr. 2020/559 zur Stiftung „Hammerbrooklyn – Stadt der Zukunft“ nebst Anlagen, der Jahresbericht der Stiftung für das Jahr 2021 vor. Angefügt erhalten Sie den gewünschten Jahresbericht (die Datei wurde als Anlage hochgeladen). Nach §§ 4 ff. HmbTG war hierzu eine Anhörung der Stiftung erforderlich und eine Schwärzung insbesondere personenbezogener Informationen. Im Rahmen der Drucksache, die Ihnen am 15.05.2020 zur Verfügung gestellt wurde, erhielten Sie bereits die aktuell noch gültige Satzung im Entwurf. Die unterschriebene Satzung und die weiteren Aktivitätsberichte der Stiftung liegen der Stiftungsaufsichtsbehörde vor. In der Regel ist vorgesehen, dass der Vorstand der Stiftungsaufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht, eine Vermögensübersicht und eine Jahresabrechnung vorlegt. Für die Bearbeitung dieses HmbTG-Antrags sind Gebühren in Höhe von 60,-- € entstanden. Der Gebührenbescheid wird Ihnen etwas später postalisch mit gesonderter Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Widerspruch gegen Bescheid vom 1. September 2023
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Bescheid vom 1. September 2023
Datum
5. September 2023
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
geschwärzt
526,0 KB

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Widerspruchsbescheid
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
20. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen