Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sofern sie existiert: Eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden auf Kreisebene im Kreis Paderborn

Leider konnte ich auf der Webseite keine solche Satzung finden. Auch nicht im Kreistagsinfosystem.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sofer…
An Kreisverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden [#290347]
Datum
17. Oktober 2023 09:01
An
Kreisverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sofern sie existiert: Eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden auf Kreisebene im Kreis Paderborn Leider konnte ich auf der Webseite keine solche Satzung finden. Auch nicht im Kreistagsinfosystem. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290347/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> es existiert derzeit noch keine Satzung zur Durchführung von Bürgerentsc…
Von
Kreisverwaltung Paderborn
Betreff
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden [#290347]
Datum
30. Oktober 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> es existiert derzeit noch keine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. Sobald eine solche verabschiedet worden ist, wird der Kreis Paderborn diese selbstverständlich auch zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlichen.