Saudi-Arabien: Vorfall in der Stadt Mokka – Haltung der Bundesregierung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Az: DE-B-BReg-AA-603 45485 2015

Die Frau Regierungssprecherin Chebli führte am 29.07.2015 auf die Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/2015-07-29-regpk.html) aus:
Frage : … Zum Jemen-Krieg: Frau Chebli, die amerikanische Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ hat heute Saudi-Arabien schwerer Kriegsverbrechen beschuldigt. Ich hätte gerne eine Stellungnahme zu diesen Anschuldigungen.
Chebli: Wenn ich das richtig verstanden habe, beziehen die sich auf einen Vorfall, der sich letzten Freitag in der Stadt Mokka ereignet hat und bei dem 65 Menschen - darunter auch Kinder - getötet wurden. Das ist in der Tat ein schwerwiegender Fall, von dem wir auch erwarten, dass er untersucht wird.
Ich glaube, insgesamt kann ich dazu nur das wiederholen, was ich in der letzten Regierungspressekonferenz gesagt habe: Wir sehen alle Parteien in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass das Leiden aufhört, dass Menschen nicht weiter sterben müssen und dass die dringend notwendige humanitäre Hilfe endlich die Menschen erreicht. Dazu steht unsere Botschaft beziehungsweise unser Botschafter in engstem Kontakt auch mit der saudischen Seite. Dabei geht es vor allem auch um ein ganz konkretes Problem, nämlich das Problem der kommerziellen Schifffahrt. Meine Leute haben mir gesagt, dass 80 Prozent der Nahrungsmittel, die den Jemen erreichen, importiert werden. Das heißt, wenn wir da keine kommerzielle Schifffahrt zulassen, kommen wir überhaupt nicht rein; das kann man nicht kompensieren. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir in dieser Frage mit Saudi-Arabien weiterkommen. Bevor ich in die Regierungspressekonferenz gekommen bin, habe ich noch einmal mit unserem Botschafter gesprochen, der mir gesagt hat, dass es in den vergangenen Tagen mehrfach Gespräche mit Saudi-Arabien gegeben hat. Es muss alles getan werden, damit die Feuerpause jetzt endlich eingehalten wird und das Notleiden beendet wird.
Frage: Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darum bitten, dass eine Antwort auf meine Frage nach den Eurofightern - ob das nun eine rein britische Lieferung an Saudi-Arabien war oder ob das auch in irgendeiner Weise Berührungspunkte mit den deutschen Rüstungsexportrichtlinien hat - nachgereicht wird. In welcher Weise sind die Tornados und Eurofighter, die jetzt von Saudi-Arabien im Jemen eingesetzt werden, ausschließlich britische oder deutsch-britische Projekte?

Ich bitte um Zusendung der Drahtberichte sowie sonstiger Berichte der Deutschen Botschaft Riyadh und des Generalkonsulates Jeddah, der möglichen Noten- und Schriftwechsel der deutschen Behörden (Auswärtiges Amt, Botschaft, Generalkonsulat) sowie der internen Vermerke zu diesem Thema.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Az: DE-B-BReg-AA…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Saudi-Arabien: Vorfall in der Stadt Mokka – Haltung der Bundesregierung [#10918]
Datum
2. August 2015 21:54
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Az: DE-B-BReg-AA-603 45485 2015 Die Frau Regierungssprecherin Chebli führte am 29.07.2015 auf die Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/2015-07-29-regpk.html) aus: Frage : … Zum Jemen-Krieg: Frau Chebli, die amerikanische Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ hat heute Saudi-Arabien schwerer Kriegsverbrechen beschuldigt. Ich hätte gerne eine Stellungnahme zu diesen Anschuldigungen. Chebli: Wenn ich das richtig verstanden habe, beziehen die sich auf einen Vorfall, der sich letzten Freitag in der Stadt Mokka ereignet hat und bei dem 65 Menschen - darunter auch Kinder - getötet wurden. Das ist in der Tat ein schwerwiegender Fall, von dem wir auch erwarten, dass er untersucht wird. Ich glaube, insgesamt kann ich dazu nur das wiederholen, was ich in der letzten Regierungspressekonferenz gesagt habe: Wir sehen alle Parteien in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass das Leiden aufhört, dass Menschen nicht weiter sterben müssen und dass die dringend notwendige humanitäre Hilfe endlich die Menschen erreicht. Dazu steht unsere Botschaft beziehungsweise unser Botschafter in engstem Kontakt auch mit der saudischen Seite. Dabei geht es vor allem auch um ein ganz konkretes Problem, nämlich das Problem der kommerziellen Schifffahrt. Meine Leute haben mir gesagt, dass 80 Prozent der Nahrungsmittel, die den Jemen erreichen, importiert werden. Das heißt, wenn wir da keine kommerzielle Schifffahrt zulassen, kommen wir überhaupt nicht rein; das kann man nicht kompensieren. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir in dieser Frage mit Saudi-Arabien weiterkommen. Bevor ich in die Regierungspressekonferenz gekommen bin, habe ich noch einmal mit unserem Botschafter gesprochen, der mir gesagt hat, dass es in den vergangenen Tagen mehrfach Gespräche mit Saudi-Arabien gegeben hat. Es muss alles getan werden, damit die Feuerpause jetzt endlich eingehalten wird und das Notleiden beendet wird. Frage: Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darum bitten, dass eine Antwort auf meine Frage nach den Eurofightern - ob das nun eine rein britische Lieferung an Saudi-Arabien war oder ob das auch in irgendeiner Weise Berührungspunkte mit den deutschen Rüstungsexportrichtlinien hat - nachgereicht wird. In welcher Weise sind die Tornados und Eurofighter, die jetzt von Saudi-Arabien im Jemen eingesetzt werden, ausschließlich britische oder deutsch-britische Projekte? Ich bitte um Zusendung der Drahtberichte sowie sonstiger Berichte der Deutschen Botschaft Riyadh und des Generalkonsulates Jeddah, der möglichen Noten- und Schriftwechsel der deutschen Behörden (Auswärtiges Amt, Botschaft, Generalkonsulat) sowie der internen Vermerke zu diesem Thema. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sultan Abu Sadr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Vorfall in der Stadt Mokha Sehr geehrter Herr Abu Sadr, Ihre Anfrage auf Inf…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Vorfall in der Stadt Mokha
Datum
28. August 2015 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde geprüft. Sie baten um eine Antwort in elektronischer Form. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Eine Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von Ihnen bisher angegebene und genutzte E-Mail Adresse einer Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist bei einer Übersendung des Bescheids an eine solche Adresse der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Für die elektronische Übersendung des Bescheids bitte ich daher um Mitteilung einer persönlichen E-Mail Adresse. Andernfalls würde ich den Bescheid an die von Ihnen mitgeteilte Postanschrift übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG; hier: Vorfall in der Stadt Mokha [#10918] Liebe Frau Lietz, Friede sei mit Ihnen. Meine Email-Adresse war …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG; hier: Vorfall in der Stadt Mokha [#10918]
Datum
28. August 2015 09:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Liebe Frau Lietz, Friede sei mit Ihnen. Meine Email-Adresse war bereits in meiner Signatur mit angegeben, die Sie hier noch einmal unten finden. Bitte senden Sie Ihre Antwort nur elektronisch. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz; hier:Vorfall in der Stadt Mokha Sehr geehrter Herr Abu Sadr, anliegend übersende ich …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; hier:Vorfall in der Stadt Mokha
Datum
1. September 2015
Status
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen