Schadensmeldung der Thüringer Polizei zum Wasserwerfer 10000

die Schadensmeldung der Thüringer Polizei zum Wasserwerfer 10000, siehe Spiegel-Online-Artikel vom 21.04.2014 [1].

[1] http://www.spiegel.de/panorama/polizei-beschaedigt-wasserwerfer-mit-eiern-und-tennisbaellen-a-965429.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2014
  • Frist
    23. Mai 2014
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Matthias Jacob
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Schadensmeld…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
Schadensmeldung der Thüringer Polizei zum Wasserwerfer 10000 [#6300]
Datum
21. April 2014 23:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Schadensmeldung der Thüringer Polizei zum Wasserwerfer 10000, siehe Spiegel-Online-Artikel vom 21.04.2014 [1]. [1] http://www.spiegel.de/panorama/polizei-beschaedigt-wasserwerfer-mit-eiern-und-tennisbaellen-a-965429.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#410 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Jacob: Schadensmeldung der Thüringer Polizei zum Wasserwerfer 10000 [#6300]
Datum
22. April 2014 08:54
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#410 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Jacob
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob Anfrag…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: IFG Jacob: Schadensmeldung der Thüringer Polizei zum Wasserwerfer 10000 [#6300]
Datum
22. April 2014 21:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob Anfragenr: 6300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>