Schadensmeldung durch umgestürzte Wegweisertafel Straße 17. Juni (135) 24.01.2024

Wie bekomme ich Schadenersatz für die notwendigen Reparaturen?
Am 24.01.2024 um ca. 10 Uhr ist die große gelbe Wegweisertafel auf dem Parkstreifen Straße des 17. Juni (gegenüber Nr. 135) auf mein Auto gestürzt und hat es massiv beschädigt.
Die Vorgangsnummer bei der Polizei ist 240124-1000-418821 und die Schadensfotos wurden dokumentiert!
Da dieses Schild bzw. Tafel in Ihren Verantwortungsbereich fällt, erwarte ich natürlich, dass der Schaden auch von Ihnen reguliert wird.
Daher bitte ich Sie hiermit um die entsprechenden Informationen mit der Maßgabe der Kostenübernahme für die notwendigen Reparaturen.
Ich habe den Vorfall meiner Auto-Rechtsschutzversicherung bereits gemeldet.

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  • Datum
    25. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie be…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
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Betreff
Schadensmeldung durch umgestürzte Wegweisertafel Straße 17. Juni (135) 24.01.2024 [#298256]
Datum
25. Januar 2024 10:50
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie bekomme ich Schadenersatz für die notwendigen Reparaturen? Am 24.01.2024 um ca. 10 Uhr ist die große gelbe Wegweisertafel auf dem Parkstreifen Straße des 17. Juni (gegenüber Nr. 135) auf mein Auto gestürzt und hat es massiv beschädigt. Die Vorgangsnummer bei der Polizei ist 240124-1000-418821 und die Schadensfotos wurden dokumentiert! Da dieses Schild bzw. Tafel in Ihren Verantwortungsbereich fällt, erwarte ich natürlich, dass der Schaden auch von Ihnen reguliert wird. Daher bitte ich Sie hiermit um die entsprechenden Informationen mit der Maßgabe der Kostenübernahme für die notwendigen Reparaturen. Ich habe den Vorfall meiner Auto-Rechtsschutzversicherung bereits gemeldet.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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