Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen

Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Schleswig-Holstein stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schadensmeldungen…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#231096]
Datum
13. Oktober 2021 16:59
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Schleswig-Holstein stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231096/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG im Ministerium für Inneres, lä…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#231096]
Datum
14. Oktober 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Ihr Anfrage wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Abteilung des Landespolizeiamtes weitergeleitet. Sollten aufgrund der Bearbeitung ggf. Kosten entstehen, werde ich Sie hierüber rechtzeitig informieren. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr Antragsteller/in ich habe den erbetenen Informationszugang in Form eines Antwortschreiben angefügt. Aufgrun…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#231096]
Datum
25. Februar 2022 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich habe den erbetenen Informationszugang in Form eines Antwortschreiben angefügt. Aufgrund der Fragestellung hat sich für die Beantwortung eine Zuständigkeit im Landespolizeiamt ergeben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen