Schadstoffprobleme Grundschule

Anfrage an: Eisenhüttenstadt

Verunsichert durch einen aktuellen Presseartikel zu Schadstoffproblemen an der Grundschule, die als Auslöser von bereits erfolgten Krebserkrankungen "vermutet" werden, wandten sich besorgte Eltern von ehemaligen Grundschülern an uns, mit der Frage, ob grundsätzlich ein Gesundheitsrisiko späterer Erkrankungen anzunehmen ist. Wir ersuchen daher um Zusendung der vorhandenen "Schadstoffberichte", die zu diesen Vermutungen geführt haben, um möglichst besorgte Eltern beruhigen zu können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 0 Follower:innen
Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Eisenhüttenstadt Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Schadstoffprobleme Grundschule [#214012]
Datum
1. März 2021 16:51
An
Eisenhüttenstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verunsichert durch einen aktuellen Presseartikel zu Schadstoffproblemen an der Grundschule, die als Auslöser von bereits erfolgten Krebserkrankungen "vermutet" werden, wandten sich besorgte Eltern von ehemaligen Grundschülern an uns, mit der Frage, ob grundsätzlich ein Gesundheitsrisiko späterer Erkrankungen anzunehmen ist. Wir ersuchen daher um Zusendung der vorhandenen "Schadstoffberichte", die zu diesen Vermutungen geführt haben, um möglichst besorgte Eltern beruhigen zu können.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer Anfragenr: 214012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214012/ Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer

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Eisenhüttenstadt
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, die Vermutung eines Zusammenhanges von Krebserkrankungen bei ehemaligen und se…
Von
Eisenhüttenstadt
Betreff
AW: Schadstoffprobleme Grundschule [#214012]
Datum
15. März 2021 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
348,9 KB
image001.jpg
20,4 KB


Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, die Vermutung eines Zusammenhanges von Krebserkrankungen bei ehemaligen und seiner Zeit noch beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dem besagten Schulobjekt (ehem. Grundschule 7 und Gesamtschule 3) wurde durch eine Anfrage des damaligen Betriebsarztes im Juli 2004 gestellt. Daraufhin erfolgten Raumluft- und Stoffanalysen, sowie Trinkwasserproben. Diese wurden vom damaligen Betriebsarzt, dem Landesamt für Arbeitsschutz, dem Regionalbereich Ost und der Stadt Eisenhüttenstadt beauftragt. Darüber hinaus erfolgten Blutuntersuchungen durch den Betriebsarzt. Der Arbeitsschutzausschuss des staatlichen Schulamtes Frankfurt (Oder) befasste sich mehrfach mit dieser Problematik. Die Ergebnisse all dieser Untersuchungen flossen in einer abschließenden Stellungnahme mit Datum vom 27.04.2007 des Landesamtes für Arbeitsschutz ein. Diese Stellungnahme liegt dieser Email als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen