Schaltung Ampelanlagen in Stuttgart

Anfrage an: Tiefbauamt Stuttgart

die Ampelschaltungsunterlagen der Stadt Stuttgart (nur die inneren Stadtbezirke).
Hierbei geht es um die Fragen
Warum ist keine grüne Welle möglich?
Gibt es Vorgaben, dass eine grüne Welle verhindert werden soll?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2016
  • Frist
    6. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ampelschalt…
An Tiefbauamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schaltung Ampelanlagen in Stuttgart [#12343]
Datum
3. Januar 2016 12:23
An
Tiefbauamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ampelschaltungsunterlagen der Stadt Stuttgart (nur die inneren Stadtbezirke). Hierbei geht es um die Fragen Warum ist keine grüne Welle möglich? Gibt es Vorgaben, dass eine grüne Welle verhindert werden soll?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tiefbauamt Stuttgart
Ihre Gelbe Karte zur Lichtsignalsteuerung in Stuttgart Sehr geehrtAntragsteller/in ich stimme durchaus mit Ihnen …
Von
Tiefbauamt Stuttgart
Betreff
Ihre Gelbe Karte zur Lichtsignalsteuerung in Stuttgart
Datum
12. Januar 2016 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich stimme durchaus mit Ihnen überein, dass die Signalregelung aus der Sicht des Autofahrers nicht immer optimal und manches Anhalten vor einer roten Ampel auf den ersten Blick überflüssig erscheint. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Stadt Stuttgart bemüht ist, den Verkehr so zügig wie möglich abzuwickeln. Die allgemeine Vorstellung, dass es noch erhebliche Potentiale zur Verbesserung des Verkehrsablaufs im motorisierten Individualverkehr gibt, ist leider nicht zutreffend. Schließlich müssen auch Stadtbahnen und Linienbusse, Radfahrer und Fußgänger angemessen berücksichtigt werden. Die Signalprogramme einzelner Knotenpunkte sowie die Grünen Wellen obliegen dabei folgenden Randbedingungen: Die Grünzeiten starker Fahrzeugströme werden begrenzt durch die zumutbaren Rotzeiten der anderen Verkehrsbeziehungen, insbesondere aber der Fußgänger und Radfahrer. Die Programmumlaufzeit, welche sich aus der Summe aller Grünzeiten und der dazwischen liegenden Schutzzeiten ergibt, ist daher begrenzt. Während in den Richtlinien eine Obergrenze von 90 Sekunden empfohlen wird, geht die Stadt Stuttgart an vielen größeren Knoten bis zum maximal zulässigen Wert von 120 Sekunden. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass manche Knotenpunkte überlastet sind. Für untergeordnete Ströme werden teilweise Grünzeiten geschaltet, die über den Mindestgrünzeiten liegen. Gerade im Interesse der älteren, gehbehinderten und blinden Mitbürger werden für die Fußgängergrünzeiten Werte, die deutlich über den Mindestmaßen liegen, angewendet, auch wenn dies einige wenige zusätzliche Sekunden Wartezeit für den Autofahrer bedeutet. Ebenso müssen sehr sorgfältig die Wartezeiten am Fahrbahnrand berücksichtigt werden, da Fußgänger bekanntlich bei längeren Rotzeiten zum nicht verkehrsgerechten Überqueren der Fahrbahn neigen. Dies gilt in besonderem Maße im Bereich von Haltestellen sowie an Schulen und Kindergärten. Grüne Wellen erfordern einen festen, regelmäßig wiederkehrenden Takt mit genau abgestimmten Zeitversätzen von einer Signalanlage zur anderen. Alle Signalanlagen eines Streckenzugs mit Grüner Welle müssen daher mit derselben Programmumlaufzeit betrieben werden. Aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen ist eine einheitliche Umlaufzeit für das ganze Stadtgebiet nicht sinnvoll, da sonst an zahlreichen Knotenpunkten und Überwegen unnötig lange Wartezeiten entstehen würden. Die insgesamt 811 Signalanlagen in Stuttgart werden daher 72 unterschiedlichen Streckenzügen zugeordnet, ein Teil wird unsynchronisiert betrieben. Die Umlaufzeit beträgt je nach Örtlichkeit und Tageszeit zwischen 36 und 120 Sekunden. Wirklich gute Grüne Wellen lassen sich nur in Einbahnstraßen einrichten, da jeweils nachfolgende Lichtsignalanlagen in einem der Fahrzeit entsprechenden Zeitversatz auf Grün geschaltet werden können. Sobald die Gegenrichtung hinzu kommt, lässt sich eine Grüne Welle teilweise nur noch eingeschränkt realisieren. Einfach ist es nur dann, wenn die Signalanlagen in einem passenden Abstand liegen. Ideal wäre bei 50 km/h und einer Umlaufzeit von 90 Sekunden ein Knotenpunktsabstand von 625 Metern, bei 120 Sekunden Umlauf sogar von 833 Metern. Dann ließen sich Grünanfang und Grünende für Richtung und Gegenrichtung an jeder Kreuzung zeitgleich, von Kreuzung zu Kreuzung genau um eine halbe Umlaufzeit versetzt schalten. In der Realität liegen in fast allen Fällen die Abstände deutlich unter diesem Wert. Grund sind hierfür die dichte Bebauung und die sich in kurzen Abständen wiederholenden Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen. Aber auch die Notwendigkeit, aus Sicherheitsgründen Fußgängerüberwege oder getrennt zu schaltende Linksabbiegespuren anzulegen, tragen hierzu bei. Daher kann oft nur ein Teil des Verkehrs in Grüner Welle geführt werden. Je nach Notwendigkeit laufen dann entweder die ersten oder die letzten Fahrzeuge eines Pulks bei Rot auf, oder aber eine Richtung wird durchgehend geführt, die andere läuft komplett auf. Die Bevorrechtigung von Stadtbahn und Bus trägt ebenfalls dazu bei, dass die Qualität der Grünen Wellen schlechter wird, da sie eine bedarfsweise Verschiebung der Grünzeiten bedeutet, z.B. dann, wenn die wegen einer Bahn zunächst unterdrückte Grünzeit einer Querrichtung zu einem Zeitpunkt nachgeholt werden muss, zu dem eigentlich die Hauptrichtung schon wieder Grün hätte. Hierzu ist zunächst anzuführen, dass die Bevorrechtigung mit einem Beschluss des Gemeinderats vom November 1987 eingeführt wurde und auch weiterhin ein Ziel der Planungen der Stadt Stuttgart ist. Der Nutzen für den ÖPNV ist hier ein zweifacher: die geringen Gewinne von jeweils nur wenigen Sekunden pro Kreuzung summieren sich über eine Stadtbahnstrecke oft auf 5 Minuten, so dass, die Gegenrichtung hinzugenommen, bei 10-Minuten-Takt ein ganzes Fahrzeug eingespart werden kann. Für den Fahrgast, der oft nur eine Teilstrecke mit der Bahn fährt, ist zwar ein Zeitgewinn von 1 - 2 Minuten weniger maßgebend, hier ist vielmehr entscheidend, dass auch die Pünktlichkeit deutlich verbessert werden konnte. Beim Umsteigen gehen deutlich weniger Anschlüsse verloren als noch vor Jahren. Neben einem Ausbau des Stadtbahnnetzes trägt gerade der letztgenannte Punkt dazu bei, dass die Fahrgäste, die auch ein Auto zur Verfügung haben, für ihre täglichen Fahrten beim ÖPNV bleiben und somit die Straßen weniger belasten. Neben all diesen Punkten erwarten auch Fußgänger und Radfahrer möglichst kurze Wartezeiten, Fahrgäste der Stadtbahn wollen den Überweg zur Haltestelle auch noch kurz vor der einfahrenden Bahn queren können, um diese nicht zu verpassen, und Schüler sowie Altenheimbewohner hätten gerne möglichst lange Fußgängergrünzeiten. Manchmal sind Grüne Wellen temporär nicht verfügbar, wenn die Datenübertragung zwischen Verkehrsrechner und Kreuzungssteuergerät gestört ist und damit die Synchronisierung ausfällt. Für die größten Staus sorgen übrigens unvorhergesehene Baustellen (Gasgeruch, Wasserrohrbruch), Unfälle auf den Ausfallstraßen und in immer stärkerem Maße Behinderungen auf den Autobahnen A8 und A81. Zwar weicht nur ein kleiner Teil des Verkehrs von der Autobahn auf das städtische Straßennetz aus. Da dies aber in der Regel in den Hauptverkehrszeiten erfolgt, ist eine Überlastung des Netzes die zwangsläufige Folge. Wie Sie sehen, gibt es für die Signalsteuerung äußerst viele Randbedingungen, die nur schwer alle gleichzeitig berücksichtigt werden können. Eine Signalsteuerung, die einseitig nur auf ein behinderungsfreies Durchfahren der Fahrzeuge in der Hauptrichtung orientiert ist, würde die Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer zu sehr vernachlässigen und kommt daher in Stuttgart nicht zum Zuge. Selbstverständlich werden die vorhandenen Grünen Wellen von Zeit zu Zeit angepasst. So wurden in letzter Zeit neue Signalprogramme für die B10 im Bereich Bad Cannstatt und die B27 zwischen Charlottenplatz und Bopser sowie in Degerloch erarbeitet. In den inneren Stadtbezirken gibt es insgesamt 267 Lichtsignalanlagen (Knotenpunkte und Fußgängerschutzanlagen). Aufgrund der meist verkehrsabhängigen Steuerung umfasst eine einzelne Akte oft 50 - 100 Seiten. Für die inneren Stadtbezirke kommen so rasch insgesamt 20.000 Seiten oder mehr zusammen. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Ich schlage daher vor, dass Sie nach Terminabsprache bei uns ein mal Einsicht in die eine oder andere Akte nehmen. Freundliche Grüße