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Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021

Mitte Juli 2021 kam es in Teilen Deutschlands zu extremen Unwettern, ausgelöst durch heftigen Starkregen. Am schlimmsten waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen. 

Bund und Länder haben schnell Hilfsprogramme eingerichtet und einen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet. Auch hat Deutschland Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt.

Um diese zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu planen brauchte es verlässliche Annahmen zur den ingesamt eingetretenen Schäden und Wiederaufbaukosten.

In den ersten Tage und Wochen wurden erste grobe Schätzungen kommuniziert, beispielsweise durch die Versicherungswirtschaft sowie in einem Zwischenbericht zur Flutkatastrophe durch BMF und BMI Ende September. Inzwischen ist bald ein halbes Jahr vergangen, doch einen entsprechenden Abschlussbericht könnte ich bisher leider nicht auf den Seiten des BMF finden.

Meine Frage: Wie schätzt der Bund inzwischen den Umfang der Schäden bzw. der Wiederaufbaukosten aus dem extremen Unwetter im Juli 2021 ingesamt für Deutschland ein?

Bitte schlüsseln Sie sofern möglich die Schätzungen auf a) nach Wirtschaftssektoren und b) Verwaltungsebenen (Bund, betroffene Länder, Kommunen).

Bitte geben Sie auch an, auf welchen Daten die Schätzungen des Bundes basieren. (Beispielsweise Erhebungen in der Zuständigkeit des BMF, anderer Bundesbehörden, Zuarbeiten der Länder und Kommunen, Privatwirtschaft/Versicherungen) und für wie zuverlässig der Bund diese Daten einschätzt.

Ich vermute, solche Schätzungen musste das BMF unter anderem im Rahmen der Anmeldung von Mitteln aus dem EU-Solidaritätsfonds zusammenführen und weitergegeben, ggf. auch im Rahmen der Berichterstattung an das Parlament (z.B. Haushaltsausschuss). Insofern sehe ich keine zusätzlich Kosten für die Erhebung dieser Daten. Bitte fügen Sie sofern möglich die entsprechenden Berichte des BMF an EU bzw. Parlament bei oder nennen Sie die öffentlichen Links.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mitte Juli 2021 k…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021 [#237175]
Datum
10. Januar 2022 15:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitte Juli 2021 kam es in Teilen Deutschlands zu extremen Unwettern, ausgelöst durch heftigen Starkregen. Am schlimmsten waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen.  Bund und Länder haben schnell Hilfsprogramme eingerichtet und einen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet. Auch hat Deutschland Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt. Um diese zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu planen brauchte es verlässliche Annahmen zur den ingesamt eingetretenen Schäden und Wiederaufbaukosten. In den ersten Tage und Wochen wurden erste grobe Schätzungen kommuniziert, beispielsweise durch die Versicherungswirtschaft sowie in einem Zwischenbericht zur Flutkatastrophe durch BMF und BMI Ende September. Inzwischen ist bald ein halbes Jahr vergangen, doch einen entsprechenden Abschlussbericht könnte ich bisher leider nicht auf den Seiten des BMF finden. Meine Frage: Wie schätzt der Bund inzwischen den Umfang der Schäden bzw. der Wiederaufbaukosten aus dem extremen Unwetter im Juli 2021 ingesamt für Deutschland ein? Bitte schlüsseln Sie sofern möglich die Schätzungen auf a) nach Wirtschaftssektoren und b) Verwaltungsebenen (Bund, betroffene Länder, Kommunen). Bitte geben Sie auch an, auf welchen Daten die Schätzungen des Bundes basieren. (Beispielsweise Erhebungen in der Zuständigkeit des BMF, anderer Bundesbehörden, Zuarbeiten der Länder und Kommunen, Privatwirtschaft/Versicherungen) und für wie zuverlässig der Bund diese Daten einschätzt. Ich vermute, solche Schätzungen musste das BMF unter anderem im Rahmen der Anmeldung von Mitteln aus dem EU-Solidaritätsfonds zusammenführen und weitergegeben, ggf. auch im Rahmen der Berichterstattung an das Parlament (z.B. Haushaltsausschuss). Insofern sehe ich keine zusätzlich Kosten für die Erhebung dieser Daten. Bitte fügen Sie sofern möglich die entsprechenden Berichte des BMF an EU bzw. Parlament bei oder nennen Sie die öffentlichen Links.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237175/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3253 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-A…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021 [#237175] - (#3253)
Datum
10. Januar 2022 16:30
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3253 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfern…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021 [#237175] - (#3253) [#237175]
Datum
12. Januar 2022 23:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> 10179 Berlin Bitte verwenden Sie die folgende Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237175/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3253 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10.01.2022 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bea…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Schätzung des Bundes zu Schäden aus Unwetter Juli 2021 [#237175] - (#3253)
Datum
17. Januar 2022 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3253 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10.01.2022 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Postanschrift und darüber hinaus ggf. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Bei der Antragstellung über die Plattform „fragdenstaat.de“ ist nicht mit der für die rechtmäßige Durchführung eines Verwaltungsverfahrens notwendigen Sicherheit gewährleistet, dass hinter der Anfrage eine beteiligten- und handlungsfähige Person steht. Erfolgt die Antragstellung mittels einer computergenerierten E-Mail, ist die Anforderung des Namens, der Anschrift oder einer privaten E-Mail-Adresse ein Mittel, um festzustellen, dass der Antrag nicht mittels eines Computerskripts gestellt worden ist, sondern durch eine natürliche Person. Nichts anderes gilt, wenn die computergenerierte E-Mail Adresse durch eine Alias Adresse ersetzt wird, die identisch mit der von FragdenStaat automatisch vergebenen Adresse ist. Sie können daher davon ausgehen, dass diese E-Mail Adressen nicht für die Versendung eines IFG-Bescheides genutzt werden. Ähnlich verhält es sich mit der von ihnen angegebenen Postanschrift: Bei FragdenStaat handelt es sich um eine von der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. 2011 betriebene Webseite. Abgesehen davon, dass eine Postzustellung an eine Internetseite schwierig sein dürfte, stellt sich bei Gesamtwürdigung Ihrer Rückäußerung nunmehr neben der Frage des fehlenden Zustellungsnachweises auch die Frage der Antragsbefugnis. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, sind nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu beantworten. Die Erforderlichkeit der Anforderung der Postanschrift zur Bearbeitung eines IFG-Antrags nach § 7 Abs. 1 IFG ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu den Beteiligten, §§ 11 ff. VwVfG. Zudem ist die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit nach den §§ 11, 12 VwVfG in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage vermute ich auch, dass diese sich nicht im kostenfreien Rahmen (Arbeitszeit ca. 30 min) bearbeiten lässt. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, sind je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro zu erheben. Ich behalte mir daher vor, die Auskunfterteilung von der Erhebung eines Vorschusses abhängig zu machen. Sollten Sie also die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre noch zu benennende Postanschrift erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.