Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten in NRW

- das Gutachten zur Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten des Instituts Wohnen und Umwelt, Darmstadt (Auftragserteilung: 23.09.2016)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten in NRW [#152679]
Datum
27. Juni 2019 09:05
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Gutachten zur Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten des Instituts Wohnen und Umwelt, Darmstadt (Auftragserteilung: 23.09.2016)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG<< Adresse entfernt >>Antrag vom 27.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage zu dieser …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG<< Adresse entfernt >>Antrag vom 27.06.2019
Datum
29. Juli 2019 13:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
952,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage zu dieser E.Mail erhalten Sie meine Antwort auf Ihren IFG<< Adresse entfernt >>Antrag vom 27.06.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2019 [#152679] Aktenzeichen: 403 - 45.86.2 Sehr geehrteAntragsteller/in einer Authe…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2019 [#152679]
Datum
29. Juli 2019 18:01
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 403 - 45.86.2 Sehr geehrteAntragsteller/in einer Authentifizierung meiner Person bedarf es bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW nicht. Theoretisch wäre sogar eine anonyme Antragstellung möglich. Siehe dazu auch eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellenabfragen-fuball-dusseldorfkoln-am-22122013-1/14299/anhang/2014_AEPPKln_31.01.pdf Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2019 [#152679] Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail erhalten Sie meine Antwo…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2019 [#152679]
Datum
5. August 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
526,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail erhalten Sie meine Antwort vom 05.08,.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten in NRW“ [#152679] [#152679]
Datum
5. August 2019 14:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152679 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium meine Anfrage ohne Nennung meiner postalischen Anschrift nicht bearbeiten will. Es sieht danach aus, dass es das Gutachten lieber nicht herausgeben will. Ich bitte Sie, das Ministerium zur Mängelbeseitigung aufzufordern und diesen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz NRW zu beanstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152679.pdf - 2019-07-29_1-Antwort_NAME.pdf - 2019-08-05_1-Antwort2_NAME.pdf Anfragenr: 152679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.1-7984/19 Zugang zum Gutachten zur Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten des I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.1-7984/19 Zugang zum Gutachten zur Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten des Instituts Wohnen und Umwelt, Darmstadt
Datum
8. Oktober 2019 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.1-7984/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das MHKGB NRW vom 27.06.2019 auf Zugang zum Gutachten zur Schätzung sozialberechtigter Haushalte und Mietbelastungsquoten des Instituts Wohnen und Umwelt, Darmstadt Sehr geehrteAntragsteller/in inzwischen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKGB NRW) Stellung bezogen. Es vertritt eine andere Rechtsauffassung zur IFG-Antragstellung über die Plattform fragdenstaat.de als die LDI NRW. Ich kann mit den Mitteln des IFG NRW die auskunftspflichtige Stelle nicht auffordern Ihnen die beantragte Information herauszugeben. Es bleibt Ihnen aber unbenommen Ihre Anschrift gegenüber dem MHKGB NRW mitzuteilen. Nur so können Sie erfahren, ob Ihre Vermutung, dass das MHKGB NRW das beantragte Gutachten nicht herausgeben möchte, auch zutrifft. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Anschrift gegenüber dem MHKGB NRW mitteilen. Ich werde den Vorgang dann auch weiterbearbeiten. Mit freundlichen Grüßen