Scheinselbständige bei öffentlich(-rechtlich)en Auftraggebern

Eine Übersicht öffentlich(-rechtlich)er Auftraggeber (Ämter, Behörden, Verwaltungen etc.), die sogenannte Scheinselbständige beschäftigt haben.

Ergebnis der Anfrage

Angeblich sind die angefragten Informationen nicht vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht öffentlich(-rechtlich)…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Scheinselbständige bei öffentlich(-rechtlich)en Auftraggebern [#274940]
Datum
5. April 2023 12:26
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht öffentlich(-rechtlich)er Auftraggeber (Ämter, Behörden, Verwaltungen etc.), die sogenannte Scheinselbständige beschäftigt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274940/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-19/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Infor…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: Scheinselbständige bei öffentlich(-rechtlich)en Auftraggebern [#274940]
Datum
5. April 2023 16:12
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


unser Az: 3005-333-007-19/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 05.04.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-19/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> die Ermittlungen zu I…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Scheinselbständige bei öffentlich(-rechtlich)en Auftraggebern [#274940]
Datum
4. Mai 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


unser Az: 3005-333-007-19/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> die Ermittlungen zu Ihrer Anfrage dauern noch an. Nach Abschluss werden wir uns schnellstmöglich unaufgefordert bei Ihnen melden. Bis dahin hoffen wir auf Ihr Verständnis und bitten um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag IFG Unser Az. 3005-333-007-19/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> vielen Da…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag IFG
Datum
26. Mai 2023 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Unser Az. 3005-333-007-19/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrem IFG-Antrag vom 05.04.2023 können wir Ihnen folgendes mitteilen: im Rahmen von §§ 1 und 7 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) können wir Ihrem Begehren nicht nachkommen, da die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen nicht vorhanden sind. Es besteht keine Beschaffungs- oder Erstellungspflicht (siehe Ziffer 9, Buchstabe c der Anwendungshinweise des BMI zum Informationsfreiheitsgesetz). Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen