Schicksal Ihrer Leistungsberechtigten bzw. Antragsteller nach dem SGB II und SGB III

die Ihnen vorliegenden Informationen

1.
zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss EINSCHLIESSLICH etwaiger Rechtsbehelfsverfahren UND Klageverfahren sowie Berufungs- und Revisionsverfahren in Gestalt der endgültigen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung;

2.
zu den erfassten "Abmeldungen" aus dem "Leistungsbezug" WÄHREND der noch laufenden Bearbeitung insgesamt jeweils im Bereich des SGB II und SGB III;

3.
zu den dazu erfassten Gründen für die Abmeldungen, zahlenmässig insbesondere für "Abmeldungen" wegen Selbstmordes, Eintritt vollständiger Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Zermürbung, Verhaftung wegen Raubes oder anderer Vermögensdelikte, Wechsel in eine nicht hilfebedürftige "Bedarfsgemeinschaft" mit besser betuchtem Lebensgefährten oder sogar Ehegatten, Aufnahme einer nicht förderfähigen, selbständigen Erwerbstätigkeit (insbesondere im horizontalen Gewerbe oder anderen anrüchigen, selbsterniedrigenden Dienstleistungsbereichen) oder spurlosen Verschwindens.

Ich benötige diese Informationen für meine weitere selbständige Erwerbstätigkeit als Volljuristin, insbesondere zur Entwicklung von Schulungsangeboten für Mitarbeiter von Sozialleistungsbehörden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Catrin Köhler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ihnen vorliegenden Informationen …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Catrin Köhler
Betreff
Schicksal Ihrer Leistungsberechtigten bzw. Antragsteller nach dem SGB II und SGB III [#275567]
Datum
12. April 2023 13:27
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ihnen vorliegenden Informationen 1. zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss EINSCHLIESSLICH etwaiger Rechtsbehelfsverfahren UND Klageverfahren sowie Berufungs- und Revisionsverfahren in Gestalt der endgültigen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung; 2. zu den erfassten "Abmeldungen" aus dem "Leistungsbezug" WÄHREND der noch laufenden Bearbeitung insgesamt jeweils im Bereich des SGB II und SGB III; 3. zu den dazu erfassten Gründen für die Abmeldungen, zahlenmässig insbesondere für "Abmeldungen" wegen Selbstmordes, Eintritt vollständiger Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Zermürbung, Verhaftung wegen Raubes oder anderer Vermögensdelikte, Wechsel in eine nicht hilfebedürftige "Bedarfsgemeinschaft" mit besser betuchtem Lebensgefährten oder sogar Ehegatten, Aufnahme einer nicht förderfähigen, selbständigen Erwerbstätigkeit (insbesondere im horizontalen Gewerbe oder anderen anrüchigen, selbsterniedrigenden Dienstleistungsbereichen) oder spurlosen Verschwindens. Ich benötige diese Informationen für meine weitere selbständige Erwerbstätigkeit als Volljuristin, insbesondere zur Entwicklung von Schulungsangeboten für Mitarbeiter von Sozialleistungsbehörden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler Anfragenr: 275567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275567/ Postanschrift Catrin Köhler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler
Catrin Köhler
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schicksal Ihrer Leistungsberechtigten bzw. Antragsteller nach dem …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Catrin Köhler
Betreff
AW: Schicksal Ihrer Leistungsberechtigten bzw. Antragsteller nach dem SGB II und SGB III [#275567]
Datum
16. Mai 2023 09:20
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schicksal Ihrer Leistungsberechtigten bzw. Antragsteller nach dem SGB II und SGB III“ vom 12.04.2023 (#275567) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler
Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug RCE 1409.1 -43.2023 …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug
Datum
16. Juni 2023 14:21
Status
Warte auf Antwort
RCE 1409.1 -43.2023 Sehr geehrte Frau Köhler, mit E-Mail vom 12. April 2023 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Zugang zu amtlichen Informationen: 1. durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss EINSCHLIESSLICH etwaiger Rechtsbehelfsverfahren UND Klageverfahren sowie Berufungs- und Revisionsverfahren in Gestalt der endgültigen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung; 2. erfasste Abmeldungen aus dem Leistungsbezug WÄHREND der noch laufenden Bearbeitung insgesamt jeweils im Bereich des SGB II und SGB III; 3. erfasste Gründe für die Abmeldungen, zahlenmäßig insbesondere für Abmeldungen wegen Selbstmordes, Eintritt vollständiger Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Zermürbung, Verhaftung wegen Raubes oder anderer Vermögensdelikte, Wechsel in eine nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaft "mit besser betuchtem" Lebensgefährten oder sogar Ehegatten, Aufnahme einer nicht förderfähigen, selbständigen Erwerbstätigkeit (insbesondere im horizontalen Gewerbe oder anderen anrüchigen, selbsterniedrigenden Dienstleistungsbereichen) oder spurlosen Verschwindens. Nach dem IFG hat jeder Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff der amtlichen Innformation wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als " jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung", unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Der Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG setzt folglich voraus, dass bei der angefragten Behörde Aufzeichnungen zu dem gewünschten Thema vorhanden sind, die zugänglich gemacht werden können. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die gewünschte Information erst zu erheben oder zu beschaffen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss Das SGB III sieht eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen vor ( Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Bundesausbildungsbeihilfe BAB, Förderleistungen wie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine § 45 SGB III und § 81 SGB III). Die Dauer zwischen Antragstellung und rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag wird statistisch nicht erfasst. Hierzu liegen keine amtlichen Informationen vor. 2. Anzahl der Abmeldungen aus dem Leistungsbezug während der noch laufenden Bearbeitung des Antrags Das Kriterium einer Abmeldung vor rechtskräftiger Entscheidung über einen Leistungsantrag wird statistisch nicht erfasst. Möglicherweise helfen Ihnen aber die in der Arbeitsmarktstatistik veröffentlichten Zahlen zum Zugang zum bzw. Abgang aus dem Leistungsbezug und die Angaben zur Anspruchsberechtigung weiter. Sie finden diese in der Arbeitsmarktstatistik unter folgendem Link in Tabelle 3 Zugang/Abgang aus Leistungsbezug Tabelle 6 Dauer von Leistungsbeziehenden Tabelle 7 Dauer von leistungsbeziehenden nach ausgewählten Merkmalen (Alter, Geschlecht) "Arbeitslosengeld - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005)" https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Leistungen-SGBIII/Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld-Nav.html 3. Gründe für die Abmeldungen Die von Ihnen beispielhaft genannten Gründe für eine Abmeldung aus dem Leistungsbezug betreffen persönliche Lebensumstände, die schon wegen des Schutzes der Privatsphäre von Leistungsberechtigten nicht erfasst werden dürfen und von der BA deshalb auch nicht erfasst werden. Die Gründe für die Beendigung des Leistungsbezuges werden erfasst: Arbeitsaufnahme Ende des Anspruchszeitraums Eintritt in den Rentenbezug oder Gewährung anderer Leistungen Auslandsaufenthalte Mangelnde Mitwirkung Fehlende Verfügbarkeit (für die Vermittlung in Arbeit) Sonstige Gründe. Innerhalb dieser Gruppen von Abmeldungsgründen könnte die Häufigkeit detaillierterer Gründe im Rahmen einer Sonderauswertung ermittelt werden, siehe nachstehende Tabelle der von der BA erfassten Beendigungsgründe. Derartige Sonderauswertungen sind allerdings kostenpflichtig. Der Statistik-Service der BA teilt die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab mit. Der Bestellvorgang wird erst abgeschlossen, wenn die Übernahme der festgesetzten Kosten schriftlich bestätigt wurde. Das bestellte Produkt (Sonderauswertung) wird in der Regel per E-Mail versendet. Die Rechnung geht gesondert zu. Eine statistische Auswertung der Gründe, die zum Ende des Leistungsbezugs geführt haben, wäre nach folgenden Beendigungsgründen möglich: 1.Ebene 2.Ebene 3.Ebene Beendigungsgrund_ Kategorie Beendigungsgrund_ Zus. Beendigungsgrund Arbeitsaufnahme Abhängige Beschäftigung Abhängige Beschäftigung Selbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Ende Anspruchszeitraum Anspruch erschöpft Anspruch erschöpft Ende der L-fortzahlung Ende der L-fortzahlung Ablauf der Maßnahme Ablauf der Maßnahme sonstige (Anspr.-ende) Bew.-abschn. abgelaufen Ende Bewilligungsabsch. UHG Erlöschen Teilarbeitslosengeld Rente Altersrente Altersrente Altersgrenze für Regelaltersrente Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente (bis 2006) Erwerbsminderungsrente (<15Std) Erwerbsminderungsrente (15-30Std) Andere Leistung Unterhaltsgeld Unterhaltsgeld Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld sonstige (and. Leistung) Übergangsgeld (bis Juni 2011) Reha-Maßnahme mit Übg (ab Juli 2011) Berufsausbildungsbeihilfe Ausländische Sozialleistung Auslandsaufenthalt sonstige (Auslandsaufenthalt) Ausreise mit E 303 Ausreise ohne E 303 Ausreise mit Export von Alg Ende Arbeitssuche im Ausland Ablauf des Mitnahmezeitraums Mangelnde Mitwirkung 3. Meldeversäumnis 3. Meldeversäumnis sonstige (mang. Mitwirkung) Nichterscheinen Meldung Sperrzeit 12/6 Wochen Rentenbeantragung nicht erfolgt Beantragung Rehabilitation nicht erfolgt Fehlende Mitwirkung Fehlende Arbeitsbereitschaft 1.04 - 7.08 Erlöschen des Anspruchs Fehlende Verfügbarkeit Schule/Ausbildung Schulbesuch Studium/Ausbildung Wegfall der Verfügbarkeit Wegfall der Verfügbarkeit Eigene Abmeldung Eigene Abmeldung Abwesenheit Ortsabwesenheit Umzug Kuraufenthalt (bis Juni 2011) Reha-Maßnahme ohne Übg (ab Juli 2011) Wehr-/Zivildienst Wehrdienst Zivildienst Wehrübung Freiwilliger Wehrdienst Bundesfreiwilligendienst Sonstige Gründe sonstige Abbruch der Maßnahme Einstellung Sonstige Gründe Agenturzusammenlegung Leistungsempfänger verstorben Migration nach COLIBRI Trifft nicht zu Keine Angabe Fehler im Ursprungswert Keine Zuordnung möglich Die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
Rückruf: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug [geschwärzt]…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Rückruf: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug
Datum
16. Juni 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt] möchte die Nachricht "Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug" zurückrufen.
Bundesagentur für Arbeit
WG: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug RCE 1409.1 -43.20…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug
Datum
16. Juni 2023 14:22
Status
RCE 1409.1 -43.2023 Sehr geehrte Frau Köhler, mit E-Mail vom 12. April 2023 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Zugang zu amtlichen Informationen: 1. durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss EINSCHLIESSLICH etwaiger Rechtsbehelfsverfahren UND Klageverfahren sowie Berufungs- und Revisionsverfahren in Gestalt der endgültigen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung; 2. erfasste Abmeldungen aus dem Leistungsbezug WÄHREND der noch laufenden Bearbeitung insgesamt jeweils im Bereich des SGB II und SGB III; 3. erfasste Gründe für die Abmeldungen, zahlenmäßig insbesondere für Abmeldungen wegen Selbstmordes, Eintritt vollständiger Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Zermürbung, Verhaftung wegen Raubes oder anderer Vermögensdelikte, Wechsel in eine nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaft „mit besser betuchtem“ Lebensgefährten oder sogar Ehegatten, Aufnahme einer nicht förderfähigen, selbständigen Erwerbstätigkeit (insbesondere im horizontalen Gewerbe oder anderen anrüchigen, selbsterniedrigenden Dienstleistungsbereichen) oder spurlosen Verschwindens. Nach dem IFG hat jeder Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff der amtlichen Innformation wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als „ jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Der Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG setzt folglich voraus, dass bei der angefragten Behörde Aufzeichnungen zu dem gewünschten Thema vorhanden sind, die zugänglich gemacht werden können. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die gewünschte Information erst zu erheben oder zu beschaffen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss Das SGB III sieht eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen vor ( Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Bundesausbildungsbeihilfe BAB, Förderleistungen wie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine § 45 SGB III und § 81 SGB III). Die Dauer zwischen Antragstellung und rechtskräftiger Entscheidung über den Antrag wird statistisch nicht erfasst. Hierzu liegen keine amtlichen Informationen vor. 2. Anzahl der Abmeldungen aus dem Leistungsbezug während der noch laufenden Bearbeitung des Antrags Das Kriterium einer Abmeldung vor rechtskräftiger Entscheidung über einen Leistungsantrag wird statistisch nicht erfasst. Möglicherweise helfen Ihnen aber die in der Arbeitsmarktstatistik veröffentlichten Zahlen zum Zugang zum bzw. Abgang aus dem Leistungsbezug und die Angaben zur Anspruchsberechtigung weiter. Sie finden diese in der Arbeitsmarktstatistik unter folgendem Link in Tabelle 3 Zugang/Abgang aus Leistungsbezug Tabelle 6 Dauer von Leistungsbeziehenden Tabelle 7 Dauer von leistungsbeziehenden nach ausgewählten Merkmalen (Alter, Geschlecht) „Arbeitslosengeld - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005)“ https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Leistungen-SGBIII/Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld-Nav.html 3. Gründe für die Abmeldungen Die von Ihnen beispielhaft genannten Gründe für eine Abmeldung aus dem Leistungsbezug betreffen persönliche Lebensumstände, die schon wegen des Schutzes der Privatsphäre von Leistungsberechtigten nicht erfasst werden dürfen und von der BA deshalb auch nicht erfasst werden. Die Gründe für die Beendigung des Leistungsbezuges werden erfasst: Arbeitsaufnahme Ende des Anspruchszeitraums Eintritt in den Rentenbezug oder Gewährung anderer Leistungen Auslandsaufenthalte Mangelnde Mitwirkung Fehlende Verfügbarkeit (für die Vermittlung in Arbeit) Sonstige Gründe. Innerhalb dieser Gruppen von Abmeldungsgründen könnte die Häufigkeit detaillierterer Gründe im Rahmen einer Sonderauswertung ermittelt werden, siehe nachstehende Tabelle der von der BA erfassten Beendigungsgründe. Derartige Sonderauswertungen sind allerdings kostenpflichtig. Der Statistik-Service der BA teilt die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab mit. Der Bestellvorgang wird erst abgeschlossen, wenn die Übernahme der festgesetzten Kosten schriftlich bestätigt wurde. Das bestellte Produkt (Sonderauswertung) wird in der Regel per E-Mail versendet. Die Rechnung geht gesondert zu. Eine statistische Auswertung der Gründe, die zum Ende des Leistungsbezugs geführt haben, wäre nach folgenden Beendigungsgründen möglich: 1.Ebene 2.Ebene 3.Ebene Beendigungsgrund_ Kategorie Beendigungsgrund_ Zus. Beendigungsgrund Arbeitsaufnahme Abhängige Beschäftigung Abhängige Beschäftigung Selbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Ende Anspruchszeitraum Anspruch erschöpft Anspruch erschöpft Ende der L-fortzahlung Ende der L-fortzahlung Ablauf der Maßnahme Ablauf der Maßnahme sonstige (Anspr.-ende) Bew.-abschn. abgelaufen Ende Bewilligungsabsch. UHG Erlöschen Teilarbeitslosengeld Rente Altersrente Altersrente Altersgrenze für Regelaltersrente Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente (bis 2006) Erwerbsminderungsrente (<15Std) Erwerbsminderungsrente (15-30Std) Andere Leistung Unterhaltsgeld Unterhaltsgeld Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld sonstige (and. Leistung) Übergangsgeld (bis Juni 2011) Reha-Maßnahme mit Übg (ab Juli 2011) Berufsausbildungsbeihilfe Ausländische Sozialleistung Auslandsaufenthalt sonstige (Auslandsaufenthalt) Ausreise mit E 303 Ausreise ohne E 303 Ausreise mit Export von Alg Ende Arbeitssuche im Ausland Ablauf des Mitnahmezeitraums Mangelnde Mitwirkung 3. Meldeversäumnis 3. Meldeversäumnis sonstige (mang. Mitwirkung) Nichterscheinen Meldung Sperrzeit 12/6 Wochen Rentenbeantragung nicht erfolgt Beantragung Rehabilitation nicht erfolgt Fehlende Mitwirkung Fehlende Arbeitsbereitschaft 1.04 - 7.08 Erlöschen des Anspruchs Fehlende Verfügbarkeit Schule/Ausbildung Schulbesuch Studium/Ausbildung Wegfall der Verfügbarkeit Wegfall der Verfügbarkeit Eigene Abmeldung Eigene Abmeldung Abwesenheit Ortsabwesenheit Umzug Kuraufenthalt (bis Juni 2011) Reha-Maßnahme ohne Übg (ab Juli 2011) Wehr-/Zivildienst Wehrdienst Zivildienst Wehrübung Freiwilliger Wehrdienst Bundesfreiwilligendienst Sonstige Gründe sonstige Abbruch der Maßnahme Einstellung Sonstige Gründe Agenturzusammenlegung Leistungsempfänger verstorben Migration nach COLIBRI Trifft nicht zu Keine Angabe Fehler im Ursprungswert Keine Zuordnung möglich Die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Catrin Köhler
AW: WG: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug [#275567] Gut…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Catrin Köhler
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug [#275567]
Datum
17. Juni 2023 06:40
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie gehen NICHT wirklich davon aus, dass Sie damit meine Anfrage auch nur ansatzweise beantwortet haben... Im Gegenteil, wie immer VIELE WORTE OHNE INHALT! Als ehemalige Mitarbeiterin der BA und ehemalige Abgeordnete zum BMAS weiss ich ausserdem GENAU, dass die BA entgegen Ihrer Behauptung die von mir abgefragten amtlichen Informationen sehr wohl statistisch erfasst und entgegen der datenschutzrechtlichen Vorgaben "INTERN" verbotenerweise sogar personenbezogene Daten der Leistungsberechtigten UND des Personals der BA sowie anderer Leistungsträger und sogar Aufsichtsbehörden, für die sie IT-Dienstleistungen erbringt, zu Migrationshintergründen, religiösen und sexuellen Orientierungen, Bonität etc. als potentielle Druckmittel bei Dritten ohne Wissen und Wollen der Betroffenen erhebt und verarbeitet sowie auch wie China sogar Social Credits "vergibt". Ich erwarte weiterhin die Beantwortung ALLER meiner Fragen vom 12. April 2023 KURZ, PRÄZISE und WAHRHEITSGEMÄSS! Sonst sind Sie die Nächsten, die sich eine Strafanzeige zumindest wegen Zwangsprostitution u.ä. im Hinblick auf "Ihre" Leistungsberechtigten - DAS IST DIE SCHLAGZEILE!!!! - fangen!!!! Was glauben Sie, wer Sie sind!!!!!!!? Mit freundlichen Grüßen Assessorin jur. Catrin Köhler Anfragenr: 275567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275567/
Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug RCE 1409.1 -43.2023 …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug
Datum
5. Juli 2023 19:51
Status
RCE 1409.1 -43.2023 Sehr geehrte Frau Köhler, mit E-Mail vom 12. April 2023 baten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Zugang zu folgender amtlichen Information: 1. durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Leistungsangelegenheiten ab Antragstellung bundesweit jeweils im Bereich des SGB II und SGB III bis zu deren bestandskräftigem Abschluss EINSCHLIESSLICH etwaiger Rechtsbehelfsverfahren UND Klageverfahren sowie Berufungs- und Revisionsverfahren in Gestalt der endgültigen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung; Zu Ihrer Frage nach der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen folgende Information geben: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Leistungsangelegenheiten wird ohne die Bearbeitungsdauer in Rechtsmittelverfahren (Widerspruch und Klage) erfasst. Im Jahr 2022 belief sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (ohne Berücksichtigung der Dauer etwaiger Rechtsmittel-Verfahren) von Antragstellung bis zur Entscheidung auf folgende Zeiten * Arbeitslosengeld (SGB III) 40,7 Arbeitstage * Grundsicherung (SGB II) 29,0 Arbeitstage. Informationen zu Rechtsmittelverfahren bezüglich SGB II-Leistungen finden Sie in der Arbeitsmarktstatistik unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html;jsessionid=E9FC31F9269D513101050A2D1C7BF78C?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk. Wie bereits mit E-Mail vom 16.6.2023 mitgeteilt sind Informationen zu Ihren Fragen 2. und 3. nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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Catrin Köhler
AW: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug [#275567] Guten T…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Catrin Köhler
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Statistische Erfassung von Abmeldungen aus dem Leistungsbezug [#275567]
Datum
6. Juli 2023 06:18
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> das ist auch KEINE Antwort auf meine Fragen vom 12. April 2023. Warum teilen Sie mir nicht einfach oeffentlich über dieses Portal mit, dass die von mir erfragten amtlichen Informationen von Ihnen nicht mitgeteilt werden MUESSEN, weil sich in Deutschland niemand einer Straftat - oder wie in Ihrem Fall etlicher Millionen Straftaten - selbst bezichtigen muss. Das wäre juristisch die RICHTIGE Argumentation für Ihre ABLEHNUNGSENTSCHEIDUNG. Die Informationen aber SIND VORHANDEN!!! Und mit Ihren derartig pauschalen Lügen provozieren Sie Klageverfahren OHNE ENDE. Mit freundlichen Grüßen Assessorin jur. Catrin Köhler. Anlagen: KEINE Anfragenr: 275567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275567/