Schienenersatzverkehr

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zum Schienenersatzverkehr vom 30.6. bis 21.7.2023 zwischen Aachen und Düren:

Wann wurden die Busfahrten ausgeschrieben?

Welcher Bus-Fahrplan wurde ausgeschrieben?

Welche Kriterien müssen die Busse im Ersatzverkehr erfüllen?

Welcher Bus-Fahrplan konnte letztendlich nach der Ausschreibung realisiert werden?

Mit welcher Nachfrage (Personen pro Fahrt im ursprünglichen Fahrplan) wurde gerechnet?

Wurde die Qualität (Fahrzeuge, Fahrplan, Auslastung der Busse, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften) des Schienenersatzverkehrs seitens goRheinland überwacht? Zu welchen Ergebnissen kommt goRheinland zum o.g. Ersatzverkehr?

Falls weniger (Niederflur-)Busse bereitgestellt werden konnten als ausgeschrieben wurden: Warum wurden zusätzlich keine Reisebusse eingesetzt?

Wird seitens goRheinland angestrebt, auf Basis bisheriger Erfahrungen, bei künftigen Ersatzverkehren anders vorzugehen?

Wie sind Schienenersatzverkehre in den Verträgen zwischen goRheinland und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) geregelt? Werden Kriterien an die Qualität (Fahrzeuge, Fahrplan, Auslastung der Busse, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften) festgelegt? Werden diese seitens der EVUs eingehalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bi…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schienenersatzverkehr [#299756]
Datum
10. Februar 2024 10:41
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zum Schienenersatzverkehr vom 30.6. bis 21.7.2023 zwischen Aachen und Düren: Wann wurden die Busfahrten ausgeschrieben? Welcher Bus-Fahrplan wurde ausgeschrieben? Welche Kriterien müssen die Busse im Ersatzverkehr erfüllen? Welcher Bus-Fahrplan konnte letztendlich nach der Ausschreibung realisiert werden? Mit welcher Nachfrage (Personen pro Fahrt im ursprünglichen Fahrplan) wurde gerechnet? Wurde die Qualität (Fahrzeuge, Fahrplan, Auslastung der Busse, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften) des Schienenersatzverkehrs seitens goRheinland überwacht? Zu welchen Ergebnissen kommt goRheinland zum o.g. Ersatzverkehr? Falls weniger (Niederflur-)Busse bereitgestellt werden konnten als ausgeschrieben wurden: Warum wurden zusätzlich keine Reisebusse eingesetzt? Wird seitens goRheinland angestrebt, auf Basis bisheriger Erfahrungen, bei künftigen Ersatzverkehren anders vorzugehen? Wie sind Schienenersatzverkehre in den Verträgen zwischen goRheinland und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) geregelt? Werden Kriterien an die Qualität (Fahrzeuge, Fahrplan, Auslastung der Busse, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften) festgelegt? Werden diese seitens der EVUs eingehalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299756/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zweckverband go.Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.02.2024. Wir bitten um Entschuldigung…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
AW: Schienenersatzverkehr [#299756]
Datum
13. März 2024 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.02.2024. Wir bitten um Entschuldigung für die verzögerte Antwort. Ihr Antrag wurde in den Abteilungen "Recht", "Stabsstelle Baustellenmanagement" und "Presse und Öffentlichkeitsarbeit" bearbeitet. Nach IFG gibt es keinen Anspruch auf Beantwortung von Fragen, sondern nur auf Einsicht in Unterlagen. Da wir um Transparenz bemüht sind, ordnen wir unsere Antworten direkt den von Ihnen gestellten Fragen zu (siehe unten im Antrag). Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und beste Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen