Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre

die schifffahrtspolizeilichen Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre ab Januar 2022.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Malte Trohl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die schifffahrtspolizeilichen Verfügu…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Malte Trohl
Betreff
Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre [#286094]
Datum
14. August 2023 15:21
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die schifffahrtspolizeilichen Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre ab Januar 2022. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Malte Trohl Anfragenr: 286094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286094/
Mit freundlichen Grüßen Malte Trohl
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Sehr geehrter Herr Trohl, mir wurde Ihre u.s. Anfrage zugeleitet. Die schifffahrtspolizeilichen Verfügungen wegen…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Betreff
WG: Malte Trohl IFG/UFG Anfrage über fragdenstaat.de zu Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre [#286094]
Datum
15. August 2023 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trohl, mir wurde Ihre u.s. Anfrage zugeleitet. Die schifffahrtspolizeilichen Verfügungen wegen Mindertiefen auf der Elbe werden nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, an die Sie sich gewandt haben, herausgegeben. Diese Regelungen erlässt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee. Da Sie einer Weitergabe von Daten an behördenexterne Dritte widersprochen haben und es sich beim dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee um eine andere Behörde als die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt handelt, habe ich Ihre Anfrage nicht direkt weitergegeben. Ich bitte daher, sich direkt an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee zu wenden. Da Ihr Auskunftsbegehren mit einem für Ihre Anfrage passenden Zusammenstellen von Unterlagen verbunden ist, bin ich mir nicht sicher, ob es sich noch um eine einfache Auskunft handeln wird. Ich rege daher an - um die Sache zu beschleunigen - bei der Antragsstellung Ihre Kontaktdaten (Name und Adresse) mit anzugeben, damit ein Gebührenbescheid gleich an die richtige Adresse verschickt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Malte Trohl
Guten Tag, Können Sie meine Anfrage bitte an das WSA Elbe Nordsee weiterleiten oder mir alternativ die Kontaktadr…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Malte Trohl
Betreff
AW: WG: Malte Trohl IFG/UFG Anfrage über fragdenstaat.de zu Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre [#286094]
Datum
16. August 2023 11:39
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Können Sie meine Anfrage bitte an das WSA Elbe Nordsee weiterleiten oder mir alternativ die Kontaktadresse nennen an welche ich meine Anfrage richten kann? Mit freundlichen Grüßen Malte Trohl Anfragenr: 286094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286094/
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Sehr geehrter Herr Trohl, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee ist unter folgender E-Mail-Adresse …
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Betreff
AW: WG: Malte Trohl IFG/UFG Anfrage über fragdenstaat.de zu Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre [#286094]
Datum
21. August 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trohl, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Malte Trohl
Guten Tag, Bitte schicken Sie mir die schifffahrtspolizeilichen Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe d…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Malte Trohl
Betreff
AW: WG: Malte Trohl IFG/UFG Anfrage über fragdenstaat.de zu Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre [#286094]
Datum
26. August 2023 10:03
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte schicken Sie mir die schifffahrtspolizeilichen Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre ab Januar 2022. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Malte Trohl Anfragenr: 286094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286094/
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Sehr geehrter Herr Trohl Ich habe Ihren Antrag nach IFG erhalten. Die erbetenen Schifffahrtspolizeilichen Verfügu…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Betreff
AW: WG: Malte Trohl IFG/UFG Anfrage über fragdenstaat.de zu Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen wegen Mindertiefen in der Unterelbe der letzten zwei Jahre [#286094]
Datum
29. August 2023 08:22
Status
Sehr geehrter Herr Trohl Ich habe Ihren Antrag nach IFG erhalten. Die erbetenen Schifffahrtspolizeilichen Verfügungen für die Unterelbe ab Januar 2022 habe ich bei „fragdenstaat.de“ unter Ihrer Email Adresse hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen