Schild 30er

Wenn man von der Haslacherstr, die Brücke hoch fährt auf die Berliner Allee, gibt es ein 30er Schild vor der Hichfahrt.
Es gibt aber dann auf der Berliner Allee weder eine Aufhebung noch ein 50er Schild. Diese Schilder sind wohl mit dem Umbau des Fahrradweges verschwunden.
Wieviel darf man denn auf der Berliner Allee fahren?
Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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Uta Fröhlich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn man von der Haslacherstr, die…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Uta Fröhlich
Betreff
Schild 30er [#297532]
Datum
17. Januar 2024 14:02
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn man von der Haslacherstr, die Brücke hoch fährt auf die Berliner Allee, gibt es ein 30er Schild vor der Hichfahrt. Es gibt aber dann auf der Berliner Allee weder eine Aufhebung noch ein 50er Schild. Diese Schilder sind wohl mit dem Umbau des Fahrradweges verschwunden. Wieviel darf man denn auf der Berliner Allee fahren? Freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uta Fröhlich Anfragenr: 297532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297532/ Postanschrift Uta Fröhlich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uta Fröhlich

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Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrte Frau Fröhlich, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.01.2024. Wir können Ihnen hierauf mitteilen, dass…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: Schild 30er [#297532]
Datum
18. Januar 2024 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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874 Bytes
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Fröhlich, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.01.2024. Wir können Ihnen hierauf mitteilen, dass auf der Berliner Allee auf Höhe des Linksabbiegefahrstreifens Richtung B31a ein Zeichen 274-50 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) angebracht ist. Dieses gilt für Verkehrsteilnehmende, die die Berliner Allee in nördliche Richtung befahren. Tatsächlich wurde nach Durchführung der Bauarbeiten im Bereich der Berliner Brücke versäumt, diese Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufzustellen, seit Ende August letzten Jahres ist die Beschilderung jedoch vorhanden. Demnach ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Kurve Haslacher Straße Richtung Berliner Brücke ab der beschriebenen Stelle aufgehoben, es gelten auf der Berliner Allee 50 km/h. Wir hoffen, zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen