FürAnfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand.
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Der Aufwand zur Zusammenstellung der Unterlagen und der Beteiligung der Wegweiser GmbH kann ich derzeit noch nicht abschätzen, er dürfte eine kostenfreie Bearbeitung von 30 Minuten aber bei weitem übersteigen und mindestens einen Arbeitstag in Anspruch nehmen.
Allerdings haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, so dass mir die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens nicht möglich ist. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies eindeutig zu erklären. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Antrag nach § 7 Abs. 1 5. 3 IFG begründet werden muss, da er Daten Dritter betrifft. Eine Begründung ist Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen, so dass Sie nunmehr Gelegenheit haben, diese nachzureichen. Das Drittbeteiligungsverfahren würde danach eingeleitet. Dabei wird Ihr Antrag (einschließlich der noch zu ergänzenden Begründung) den betroffenen Dritten zugeleitet. Durch das Drittbeteiligungsverfahren ist eine Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Auf § 8 Abs. 2 IFG weise ich hin.
In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund des Rechercheaufwandes und des Drittbeteiligungsverfahrens mit Gebühren am oberen Rand des Gebührenrahmens von 500 € gerechnet.
Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde.
Sollte mir bis zum 6. Juli 2022 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist.