Schirmherrschaft Zukunftskongress

Sämtliche Kommunikation und Dokumente zur Schirmherrschaft des BMI des Zukunftskongress

Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommuni…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Schirmherrschaft Zukunftskongress [#251768]
Datum
19. Juni 2022 23:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation und Dokumente zur Schirmherrschaft des BMI des Zukunftskongress Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251768/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit – Schirmherrschaft Zukunftkongress [#251768] FürAnfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Min…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit – Schirmherrschaft Zukunftkongress [#251768]
Datum
23. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
FürAnfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. [...] Der Aufwand zur Zusammenstellung der Unterlagen und der Beteiligung der Wegweiser GmbH kann ich derzeit noch nicht abschätzen, er dürfte eine kostenfreie Bearbeitung von 30 Minuten aber bei weitem übersteigen und mindestens einen Arbeitstag in Anspruch nehmen. Allerdings haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, so dass mir die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens nicht möglich ist. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies eindeutig zu erklären. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Antrag nach § 7 Abs. 1 5. 3 IFG begründet werden muss, da er Daten Dritter betrifft. Eine Begründung ist Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen, so dass Sie nunmehr Gelegenheit haben, diese nachzureichen. Das Drittbeteiligungsverfahren würde danach eingeleitet. Dabei wird Ihr Antrag (einschließlich der noch zu ergänzenden Begründung) den betroffenen Dritten zugeleitet. Durch das Drittbeteiligungsverfahren ist eine Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Auf § 8 Abs. 2 IFG weise ich hin. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund des Rechercheaufwandes und des Drittbeteiligungsverfahrens mit Gebühren am oberen Rand des Gebührenrahmens von 500 € gerechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Sollte mir bis zum 6. Juli 2022 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist.
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Informationsfreiheit – Schirmherrschaft Zukunftkongress [#251768] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Informationsfreiheit – Schirmherrschaft Zukunftkongress [#251768]
Datum
8. Juli 2022 12:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Vorabinformation zu Gebühren. Als Student habe ich geringere finanzielle Mittel. Ich bitte sie dies gemäß § 2 IFGGebV zu berücksichtigen und die Gebühren zu verringern oder sogar ganz davon abzusehen. Hohe Gebühren würden es mir in meiner aktuellen Situation nicht möglich machen, den Informationsanspruch nach § 1 IFG wirksam in Anspruch zu nehmen. Es wäre mir möglich, Gebühren bis etwa 100 Euro zu tragen. Um den Aufwand bei der Bearbeitung der Anfrage zu verringern, dürfen Sie gerne alle Informationen, die ein Drittbeteiligungsverfahren nötig machen würden schwärzen / abtrennen. Ich bitte sie jedoch, mich darüber in Kenntnis zu setzen. So kann ich gegebenenfalls in einer erneuten Anfrage mit deutlich kleinerem Umfang einzelne Informationen nochmals erfragen. Ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens dürfte sich der zeitliche Aufwand für die Beantwortung meiner Anfrage sicherlich deutlich verringern. Ich würde mich freuen, wenn Sie unter diesem Gesichtspunkt nochmals die Bearbeitung als einfache, kostenfreie Anfrage prüfen könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251768/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente