Schlachthof Bad Iburg

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir den Bericht der letzten Kontrolle des Schlachthofs in Bad Iburg zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2019
  • Frist
    3. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir den Bericht der letzten Kontrolle des…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schlachthof Bad Iburg [#148311]
Datum
3. Juni 2019 18:43
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir den Bericht der letzten Kontrolle des Schlachthofs in Bad Iburg zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
278,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach VIG; Ihr Zeichen: 10.1-25 VIG 139/19 BA [#148311] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ih…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach VIG; Ihr Zeichen: 10.1-25 VIG 139/19 BA [#148311]
Datum
11. Juni 2019 13:36
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 04.06.2019. In Ihrem Schreiben teilten Sie mir mit, dass aufgrund der Betriebsaufgabe des Schlachthofs Bad Iburg ein Informationsanspruch erloschen sei. Ich bitte Sie dennoch freundlich, meine Anfrage nochmals zu überprüfen. Laut §2 Absatz 1 Nummer 7 VIG besteht ein Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über "Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in §39 Absatz 1 Satz 1 des LFGB und §26 Absatz 1 Satz 1 ProdSG genannte Rechtsvorschriften." Daraus geht nicht hervor, dass es sich um einen derzeit aktiven Betrieb handeln muss, da ein Anspruch auf Informationen über behördliche Überwachungsmaßnahmen ohnehin besteht. Außerdem war ich zum Zeitpunkt, als der Betrieb noch aktiv war, ein Verbraucher dieser Produkte. Ich würde mich sehr über eine Prüfung meiner Anfrage freuen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
543,0 KB
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach VIG; Ihr Zeichen: 10.1-25 VIG 139/19 BA [#148311] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informations…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach VIG; Ihr Zeichen: 10.1-25 VIG 139/19 BA [#148311]
Datum
17. Juli 2019 17:07
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlachthof Bad Iburg“ vom 03.06.2019 (#148311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.06.2019 sowie meinen Auskunftsbescheid vom …
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
VIG-Anfrage 139/19: Schlachthof Bad Iburg
Datum
7. August 2019 11:44
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.06.2019 sowie meinen Auskunftsbescheid vom 24.07.2019. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung müssen Sie sich entscheiden ob Sie bei Anfrage des Unternehmens mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Da Sie in Ihrer Anfrage der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen haben, kann eine weitere Bearbeitung und Herausgabe der Kontrollberichte nicht erfolgen, da der angefragte Betrieb gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG das Recht hat sich nach dem Antragssteller, also Ihnen zu erkundigen. Ohne Zustimmung zur Weitergabe wäre Ihr Antrag somit abzulehnen. Der Auskunftsbescheid vom 24.07.2019 würde in diesem Fall widerrufen. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz festhalten, bitte ich bis einschließlich zum 13.08.2019 um schriftliche Bestätigung und Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten. Sollte bis dahin keine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe Ihrer Daten vorliegen, müssen Sie, ohne erneutes Anschreiben, mit dem Widerruf des Auskunftsbescheids rechnen. Eine Herausgabe der angeforderten Kontrollberichte erfolgt in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in im Bezug auf Ihre Mail vom 07.08.2019 habe ich Ihnen einen Brief zukommen lassen, in…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage 139/19: Schlachthof Bad Iburg [#148311]
Datum
13. August 2019 14:22
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Bezug auf Ihre Mail vom 07.08.2019 habe ich Ihnen einen Brief zukommen lassen, in dem ich erklärt habe, dass ich mit der Weitergabe meiner Daten an Dritte einverstanden bin, sofern dies im Sinne von § 5 Absatz 2 VIG ausdrücklich gefordert wird. Sie gaben mir bis heute (13.08.) Zeit, diese Erklärung abzugeben. Haben Sie meinen Brief erhalten? Falls nicht, bitte nehmen Sie diese Mail als Einverständniserklärung. Ich bitte um eine Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre schriftliche Einverständniserklärung heute bekommen und kann Ihnen be…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: VIG-Anfrage 139/19: Schlachthof Bad Iburg [#148311]
Datum
13. August 2019 15:17
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre schriftliche Einverständniserklärung heute bekommen und kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Antrag weiter bearbeitet wird. Sie erhalten die angeforderten Kontrollberichte in Kürze auf dem Postweg. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2019
Status
489,9 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe heute die von Ihnen gesendeten Kontrollberichte empfangen, allerdings hande…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage 139/19: Schlachthof Bad Iburg [#148311]
Datum
29. August 2019 16:36
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe heute die von Ihnen gesendeten Kontrollberichte empfangen, allerdings handelt es sich lediglich um Hygieneberichte. Wie Sie sich vorstellen können, waren das nicht die Berichte, für die ich mich interessiert habe. Denn ob die Bodenschwelle im Kühlraum erneuert werden muss, interessiert mich recht wenig. Bitte lassen Sie mir umgehend die veterinäramtlichen (tierschutzrechlichen) Kontrollberichte zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>