Schlachthof Rottenburg Kontrollberichte

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die letzten zwei Kontrollberichte/Prüfberichte des
Schlachthofes Rottenburg
Tübinger Str. 31
72108 Rottenburg am Neckar

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Thomas Mueller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die letzten zw…
An Stadt Rottenburg am Neckar Details
Von
Thomas Mueller
Betreff
Schlachthof Rottenburg Kontrollberichte [#196565]
Datum
3. September 2020 21:27
An
Stadt Rottenburg am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die letzten zwei Kontrollberichte/Prüfberichte des Schlachthofes Rottenburg Tübinger Str. 31 72108 Rottenburg am Neckar Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mueller Anfragenr: 196565 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Thomas Mueller [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Rottenburg am Neckar
Sehr geehrter Herr Müller, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mail mit dem Antrag auf Aktenausku…
Von
Stadt Rottenburg am Neckar
Betreff
AW: Schlachthof Rottenburg Kontrollberichte [#196565]
Datum
7. September 2020 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mail mit dem Antrag auf Aktenauskunft. Die von Ihnen gewünschte Einsicht in die Kontrollberichte/Prüfberichte können wir leider nicht ermöglichen, weil sie uns nicht vorliegen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt beim Landkreis Tübingen. Herr Dr. Kemmer leitet dort die Abteilung 32 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Tel. 07071/207-3201, e-mail <<E-Mail-Adresse>>. Herzliche Grüße

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Stadt Rottenburg am Neckar
Anfrage §§1,2 Verbraucherinformationsgesetz Schlachthof Rottenburg siehe Anlage
Von
Stadt Rottenburg am Neckar
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage §§1,2 Verbraucherinformationsgesetz Schlachthof Rottenburg
Datum
10. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
979,9 KB
siehe Anlage