Schlagloch/Wegeschäden gemeldet über den Hamburger Meldemichel

Mich interessiert, wie viele (Anzahl) Meldungen über Schlagloch/Wegeschäden über den Hamburger
Meldemichel gemeldet wurden und wie viele (Anzahl) Schäden bereits behoben worden sind.
Das betrifft den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum aktuellen Datum.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schlagloch/Wegeschäden gemeldet über den Hamburger Meldemichel [#300960]
Datum
23. Februar 2024 08:49
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Mich interessiert, wie viele (Anzahl) Meldungen über Schlagloch/Wegeschäden über den Hamburger Meldemichel gemeldet wurden und wie viele (Anzahl) Schäden bereits behoben worden sind. Das betrifft den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum aktuellen Datum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300960/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten am 23.02.2024 mit dem Verweis auf das HmbTG den Antrag auf Aus…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Schlagloch/Wegeschäden gemeldet über den Hamburger Meldemichel [#300960]
Datum
26. Februar 2024 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten am 23.02.2024 mit dem Verweis auf das HmbTG den Antrag auf Auskunftsersuchen an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gestellt. In der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des HmbTG im LSBG melde ich mich heute bei Ihnen. Nach interner Prüfung kann ich Ihnen mitteilen, dass der LSBG für Ihre Anfrage nicht zuständig ist. Die Anfragen über den Melde-Michel werden automatisch an die zuständigen Bezirke weitergeleitet. Sofern Sie das Gebiet vielleicht auf einen Bezirk eingrenzen können, fragen Sie dafür doch beim zuständigen Bezirksamt an. Der LSBG hat mit Meldungen durch den Melde-Michel keine Berührungspunkte. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Sachsenfeld 3-5, 20097 Hamburg, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen