Schlauchwagen Katastrophenschutz BBK

Das BBK hat jüngst einen Auftrag für die Lieferung von SW KatS mit der Option auf weitere Fahrzeuge erteilt. Diese werden nach Beschaffung durch den Bund an die Länder verteilt, welche diese dann auf die einzelnen Gebietskörperschaften verteilen. Gibt es hier bereits Pläne wie die Verteilung innerhalb des Landes NRW aussieht? In der Kreisfreien Stadt, in der ich bei der Feuerwehr tätig bin, gibt es, stand jetzt, keinen Schlauchwagen Bund mehr. Lediglich ein von der Kommune gekaufter Schlauchwagen aus Altbeständen des BBK existiert noch

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
Lars Zeugner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lars Zeugner
Betreff
Schlauchwagen Katastrophenschutz BBK [#287455]
Datum
1. September 2023 11:15
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BBK hat jüngst einen Auftrag für die Lieferung von SW KatS mit der Option auf weitere Fahrzeuge erteilt. Diese werden nach Beschaffung durch den Bund an die Länder verteilt, welche diese dann auf die einzelnen Gebietskörperschaften verteilen. Gibt es hier bereits Pläne wie die Verteilung innerhalb des Landes NRW aussieht? In der Kreisfreien Stadt, in der ich bei der Feuerwehr tätig bin, gibt es, stand jetzt, keinen Schlauchwagen Bund mehr. Lediglich ein von der Kommune gekaufter Schlauchwagen aus Altbeständen des BBK existiert noch
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Zeugner Anfragenr: 287455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287455/
Mit freundlichen Grüßen Lars Zeugner
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Zeugner, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 0…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag - Schlauchwagen Katastrophenschutz BBK [#287455]
Datum
12. September 2023 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zeugner, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 01.09.2023. Ich darf um die Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift bitten. Eine zustellungsfähige Anschrift ist Voraussetzung für die förmliche Zustellung eins Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Die Ablehnung Ihres Antrags ist nach § 11 IFG NRW gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Zeugner, mit Mail vom 12.09.2023 habe ich Sie um Mitteilung Ihrer Adresse gebeten, um Ihren An…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag - Schlauchwagen Katastrophenschutz BBK [#287455]
Datum
28. September 2023 09:00
Status
Sehr geehrter Herr Zeugner, mit Mail vom 12.09.2023 habe ich Sie um Mitteilung Ihrer Adresse gebeten, um Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 01.09.2023 bescheiden zu können. Bisher haben Sie mir noch keine Adresse mitgeteilt. Ich gebe Ihnen daher erneut die Gelegenheit mir Ihre Adresse mitzuteilen. Sollte mir bis zum 15.10.2023 keine zustellungsfähige Adresse zugegangen sein, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten wollen und somit zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen