Schleierfahndung
Anfrage an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Verwendetes Gesetz:
Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
Die Liste der Orte mit Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität nach § 18 II 6 HSOG mit allen Änderungen seit 1.1.2018.
Ergebnis der Anfrage
Polizei erklärt sich nach § 81 Abs. 3 HDSIG als unzulässigen Adressat
Anfrage abgelehnt
-
Datum13. November 2020
-
15. Dezember 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!