Schließung der Stephanus Kita Travelplatz

Mit Wirkung zum 3.03.2023 schließt die Stephanus gGmbH als Trägerin ihre "Kita Travestraße". Wie den Eltern mit einer Frist von weniger als 2 Wochen mitgeteilt wurde, wird die Betreuung der betroffenen Kinder danach lediglich zu etwa 85% in der benachbarten Einrichtung "Kita Holteistraße" fortgesetzt. Jedes Kind, dass dann in der Einrichtung Holteistraße betreut wird, darf an jedem 7. Tag nicht die Kita besuchen.

Bitte senden Sie mir sämtliche Schriftverkehre, Akten, Aktennotizen, Telefonnotizen und Gesprächsnotizen die Ihnen zu diesem Vorgang vorliegen und zwar mit jedweder Person oder Stelle - sei es Träger, untergeordnete Behörde oder sonstiger Empfänger oder Absender.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Wi…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schließung der Stephanus Kita Travelplatz [#271169]
Datum
22. Februar 2023 21:29
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Wirkung zum 3.03.2023 schließt die Stephanus gGmbH als Trägerin ihre "Kita Travestraße". Wie den Eltern mit einer Frist von weniger als 2 Wochen mitgeteilt wurde, wird die Betreuung der betroffenen Kinder danach lediglich zu etwa 85% in der benachbarten Einrichtung "Kita Holteistraße" fortgesetzt. Jedes Kind, dass dann in der Einrichtung Holteistraße betreut wird, darf an jedem 7. Tag nicht die Kita besuchen. Bitte senden Sie mir sämtliche Schriftverkehre, Akten, Aktennotizen, Telefonnotizen und Gesprächsnotizen die Ihnen zu diesem Vorgang vorliegen und zwar mit jedweder Person oder Stelle - sei es Träger, untergeordnete Behörde oder sonstiger Empfänger oder Absender.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271169/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage mit der Bitte um Akteneinsicht ging in der Kita…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
23. Februar 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage mit der Bitte um Akteneinsicht ging in der Kita-Aufsicht ein. Ich werde Ihr Anliegen prüfen und Ihnen zeitnah eine Rückmeldung hinsichtlich der Möglichkeit der digitalen Übermittlung sowie eventueller Kosten geben. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> ich sicherte Ihnen in meiner E-Mail vom 23.02. eine zeit…
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Sehr << Antragsteller:in >> ich sicherte Ihnen in meiner E-Mail vom 23.02. eine zeitnahe Rückmeldung zu: um Ihr Anliegen zuordnen zu können bitte ich dies zu konkretisieren. Das IFG sieht einen Versandt der Akteninhalte weder digital noch postalisch vor. Ich bitte Sie daher mitzuteilen, ob Sie eine mündliche oder schriftliche Aktenauskunft oder eine Akteneinsicht wünschen. Beides ist kostenpflichtig. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung orientieren sich die Kosten am jeweiligen Aufwand, weshalb ich Ihnen momentan noch keine nähere Summe benennen kann. Mit freundlichen Grüßen