Schließung des Niederrhein-Kollegs in Oberhausen

Ich habe der Presse entnommen, dass das Niederrhein-Kolleg in Oberhausen geschlossen werden soll. Dazu möchte ich gerne folgendes wissen:

- Wann und von wem genau wurde beschlossen, diese Schule zu schließen?
- Wurde dieser Beschluss verschriftlicht?
- Ist dieser Beschluss einsehbar?
- Wann wurde der Schule/Schulleitung des Niederrhein-Kollegs mitgeteilt, dass die Schule geschlossen werden soll?
- Wann und in welcher Form wurden Gespräche mit der Stadt Oberhausen geführt, um die Schule zu retten?
- Was war das Ergebnis dieser Gespräche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schließung des Niederrhein-Kollegs in Oberhausen [#240081]
Datum
5. Februar 2022 18:37
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe der Presse entnommen, dass das Niederrhein-Kolleg in Oberhausen geschlossen werden soll. Dazu möchte ich gerne folgendes wissen: - Wann und von wem genau wurde beschlossen, diese Schule zu schließen? - Wurde dieser Beschluss verschriftlicht? - Ist dieser Beschluss einsehbar? - Wann wurde der Schule/Schulleitung des Niederrhein-Kollegs mitgeteilt, dass die Schule geschlossen werden soll? - Wann und in welcher Form wurden Gespräche mit der Stadt Oberhausen geführt, um die Schule zu retten? - Was war das Ergebnis dieser Gespräche?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240081/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. Februar 2022 18:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#240081] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schließung d…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#240081]
Datum
9. März 2022 18:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schließung des Niederrhein-Kollegs in Oberhausen“ vom 05.02.2022 (#240081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Empfangsbestätigung [#240081] Sehr Antragsteller/in anliegende Antwort des Ministeriums für Schule und Bildun…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#240081]
Datum
11. März 2022 15:25
Status
geschwärzt
700,4 KB
Sehr Antragsteller/in anliegende Antwort des Ministeriums für Schule und Bildung auf Ihre Anfrage vom 05.02.2022 übersende ich Ihnen mit der beigefügten Anlage. Die verzögerte Antwort bitte ich zu entschuldigen, die dem hohem Arbeitsaufkommen geschuldet ist. Mit freundlichen Grüßen