Schlüssiges Konzept

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Sollten Kosten für diese Anfrage entstehen, bitte ich um Hinweis vorab.

Mit einer Antwort per E-Mail ohne Papierverbrauch bin ich einverstanden.

Ich bedanke mich im Voraus und bitte vorab um die Bestätigung des Eingang dieser Anfrage und einen Hinweis, wann mit einem Abschluss der Anfrage zu rechnen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept [#251096]
Datum
10. Juni 2022 12:02
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde? Sollten Kosten für diese Anfrage entstehen, bitte ich um Hinweis vorab. Mit einer Antwort per E-Mail ohne Papierverbrauch bin ich einverstanden. Ich bedanke mich im Voraus und bitte vorab um die Bestätigung des Eingang dieser Anfrage und einen Hinweis, wann mit einem Abschluss der Anfrage zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251096/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlüssiges Konzept“ vom 10.06.2022 (#251096) wurde von Ihnen nich…
An Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: Schlüssiges Konzept [#251096]
Datum
12. Dezember 2022 09:58
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlüssiges Konzept“ vom 10.06.2022 (#251096) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 154 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs

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Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Sehr geehrter Herr Rohlfs, ich möchte auf Ihre Anfrage wie folgt antworten: 1. Seit 2010 wurden insgesamt 7 Schl…
Von
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Schlüssiges Konzept [#251096]
Datum
12. Dezember 2022 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, ich möchte auf Ihre Anfrage wie folgt antworten: 1. Seit 2010 wurden insgesamt 7 Schlüssige Konzepte erstellt. 2. Diese traten jeweils zum 01.07.2010, 01.03.2011, 01.07.2012, 01.07.2015, 01.07.2018, 01.07.2020 und 01.07.2022 in Kraft. 3. Alle Schlüssigen Konzepte wurden durch die Firma Empirica erstellt. 4. Die Schlüssigen Konzepte werden bedarfsorientiert für den jeweils einschlägigen und korrekten Zeitraum bekannt gemacht. 5. Nein. Die erhobenen Rohdaten bleiben Eigentum des beauftragen Instituts. 6. Die Kosten beliefen sich im Jahr 2022 auf 8.330 Euro, 2020 auf 7.497,00 Euro, 2018 auf 5.890,00 Euro, 2015 auf 4.990,00 Euro und 2012 auf 4.451,00 Euro. 7. Die örtlichen Mietspiegel der 9 kreisangehörigen Städte werden den Anforderungen des BSG nicht gerecht und berücksichtigen insbesondere keine infrastrukturellen Unterschiede. Lediglich eine Kommune hält einen qualifizierten Mietspiegel vor. 8. Die Verfahren des SGB XII und AsylbLg sind diesseits nicht bekannt. Im SGB II wurden mehrere Verfahren auf Ebene des zuständigen Sozialgerichts geführt und eines auf Landesebene. 9. In manchen Verfahren wurden Vergleiche geschlossen, welche sich nicht im jeweiligen Konzept, sondern vielmehr im Verfahren begründeten. Zuletzt bestätigte das LSG NRW die Schlüssigkeit des Konzeptes. 10. Konsequenzen über den jeweiligen Einzelfall hinaus ergaben sich durch die gerichtlichen Verfahren nicht. Mit freundlichen Grüßen