Schlüssiges Konzept Hochsauerlandkreis

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Hochsauerlandkreis [#251453]
Datum
14. Juni 2022 20:54
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251453/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Landkreis Hochsauerlandkreis
Anfragenr: 251453 Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihre Anfrage ist am 15.06.2022 beim Hochsauerlandkreis eingegangen. …
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Anfragenr: 251453
Datum
17. Juni 2022 06:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihre Anfrage ist am 15.06.2022 beim Hochsauerlandkreis eingegangen. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochsauerlandkreis
Ihre Anfrage #251453 vom 15.06.2022 Sehr geehrter Herr Rohlfs, anliegend übersende ich per Email meine Antwort au…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Ihre Anfrage #251453 vom 15.06.2022
Datum
4. Juli 2022 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, anliegend übersende ich per Email meine Antwort auf Ihre oben genannte Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
AW: Ihre Anfrage #251453 vom 15.06.2022 [#251453] Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre fr…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: Ihre Anfrage #251453 vom 15.06.2022 [#251453]
Datum
10. Juli 2022 12:40
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche und ausführliche Antwort! Ich möchte mir noch eine Anmerkung erlauben: Es gibt durchaus einige Verfahren, in denen zugunsten der Konzepte von Analyse & Konzepte entschieden wurde. Der Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker, Iserlohn, hat das Thema in einem Nachbarkreis bearbeitet. Er arbeitet etwas genauer als andere und berät auch im Verein aufRECHT in Iserlohn. Das Schlüssige Konzept der Analyse & Konzepte, Hamburg, für den Märkischen Kreis, NRW, in Ihrer Nachbarschaft ist nach Meinung des Landessozialgerichts NRW wertlos: LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022. Eine Revision wurde vom Landessozialgericht nicht zugelassen. Das bedeutet: tausende von Menschen im Märkischen Kreis wurden jahrelang finanziell unterversorgt. Ich möchte anregen, dass Sie sich mit diesem Urteil auch mal auseinander setzen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/251453/upload/287889806ba2085ae6c20f20f8e3dd2b1de80fbb/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>