Schlüssiges Konzept Jobcenter Hagen

Anfrage an: Jobcenter Hagen

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte bezügli…
An Jobcenter Hagen Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Jobcenter Hagen [#251451]
Datum
14. Juni 2022 20:54
An
Jobcenter Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251451/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Jobcenter Hagen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Hagen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2022 20:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jobcenter Hagen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihrem hier am 14.06.2022 eingegangenen Antrag auf Zugang zu Informationen wird gemäß §…
Von
Jobcenter Hagen
Betreff
Schlüssiges Konzept Jobcenter Hagen [#251451]
Datum
6. Juli 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihrem hier am 14.06.2022 eingegangenen Antrag auf Zugang zu Informationen wird gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilweise stattgegeben, beziehungsweise teilweise abgelehnt. Die teilweise Stattgabe erklärt sich dadurch, dass die Fragen hier nur teilweise beantwortet werden können, da hier nicht alle nötigen Informationen zur Beantwortung vorliegen. Die Fragen wurden bestmöglich nach dem hier vorliegenden Informationen beantwortet. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Stadt Hagen. Die Auskunft ergeht gemäß § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit § 1 Informationsgebühren-verordnung (IFGGebV) gebührenfrei. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommenen Nummerierung: 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Das in Hagen geltende schlüssige Konzept wurde nicht im Auftrag des Jobcenter Hagen erstellt. Auftraggeber war die Stadt Hagen. Nach hier vorliegendem Kenntnisstand wurde das Konzept seit der Erstellung ein Mal aktualisiert. 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? Das schlüssige Konzept trat beim Jobcenter Hagen zum 01.09.2019 in Kraft. Die Aktualisierung trat beim Jobcenter Hagen zum 01.03.2022 in Kraft. 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? Sowohl die Erstellung als auch die Aktualisierung wurde durch die Firma Empirica durchgeführt. 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? Das Konzept wurde unter anderem über das Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen bekannt gemacht. Bezüglich einer Einsicht ist eine Anfrage an die Stadt Hagen zu stellen. 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? Rohdaten der Erhebung liegen dem Jobcenter Hagen nicht vor. 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? Zu den Kosten der Erstellung liegen dem Jobcenter Hagen keine Informationen vor. 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? Das in Hagen geltende schlüssige Konzept wurde nicht im Auftrag des Jobcenter Hagen erstellt. Zu der Vorgehensweise bei Erstellung liegen dem Jobcenter Hagen keine Informationen vor. 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? Zu Gerichtsverfahren bei den Rechtskreisen SGB XII und AsylbLG liegen dem Jobcenter Hagen keine Informationen vor. Durch das Jobcenter Hagen sind keine Aussagen zu der Anzahl an abgeschlossenen Gerichtsverfahren, die sich direkt gegen das schlüssige Konzept richten, möglich. 9. Wie gingen diese aus? Zu einem Ausgang solcher Gerichtsverfahren liegen entsprechend keine Informationen vor. 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde? Hierzu liegen entsprechend keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft. Wie vorgeschlagen habe ich mich auch dir…
An Jobcenter Hagen Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: Schlüssiges Konzept Jobcenter Hagen [#251451]
Datum
10. Juli 2022 16:39
An
Jobcenter Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft. Wie vorgeschlagen habe ich mich auch direkt an die Stadtverwaltung Hagen gewendet. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/251451/upload/0c220143391396fbbbad9a150b6fdae392bb18fe/