Schlüssiges Konzept Jobcenter Kreis Unna

Anfrage an: Jobcenter Kreis Unna

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
11. Es zeichnen sich 2022 ziemliche Kostensteigerungen ab. Wie wird Ihre Behörde vorgehen, um besondere Belastungen für Leistungsempfänger abzufangen?

Sollten Kosten für diese Anfrage entstehen, bitte ich um Hinweis vorab.

Mit einer Antwort per E-Mail ohne Papierverbrauch bin ich einverstanden.

Ich bedanke mich im Voraus und bitte vorab um die Bestätigung des Eingang dieser Anfrage und einen Hinweis, wann mit einem Abschluss der Anfrage zu rechnen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte bezügli…
An Jobcenter Kreis Unna Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Jobcenter Kreis Unna [#251129]
Datum
10. Juni 2022 23:19
An
Jobcenter Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde? 11. Es zeichnen sich 2022 ziemliche Kostensteigerungen ab. Wie wird Ihre Behörde vorgehen, um besondere Belastungen für Leistungsempfänger abzufangen? Sollten Kosten für diese Anfrage entstehen, bitte ich um Hinweis vorab. Mit einer Antwort per E-Mail ohne Papierverbrauch bin ich einverstanden. Ich bedanke mich im Voraus und bitte vorab um die Bestätigung des Eingang dieser Anfrage und einen Hinweis, wann mit einem Abschluss der Anfrage zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251129/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Jobcenter Kreis Unna
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Kreis Unna
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juni 2022 23:19
Status
Warte auf Antwort

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Jobcenter Kreis Unna
Sehr geehrter Herr Rohlfs, zunächst darf ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang bestätigen u…
Von
Jobcenter Kreis Unna
Betreff
AW: Schlüssiges Konzept Jobcenter Kreis Unna [#251129]
Datum
24. Juni 2022 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohlfs, zunächst darf ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang bestätigen und Sie zugleich auf einige Aspekte für dessen Bearbeitung aufmerksam machen, zu denen ich Ihnen ausdrücklich auch eine persönliche telefonische Rücksprache anbiete: Die Fragen 1. bis 6. können nur vom kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Kreis Unna, beantwortet werden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) beantwortet werden. Zu Frage 7. kann ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass die Sozialgerichte - allen voran mehrfach das Bundessozialgericht - seit etwa zehn Jahren solche "schlüssige Konzepte" für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe (SGB XII) verlangen und ein Rückgriff auf Mietspiegel, die es in vielen Regionen nicht oder nicht in qualifizierter Fassung gibt, nur als vorübergehende Ersatzlösung eingeschränkt und mit einem Aufschlag akzeptieren. Zu den Fragen 8. bis 10. sind unterschiedliche Behörden betroffen. Für das SGB II das Jobcenter Kreis Unna, für das SGB XII der Kreis Unna selbst (dort der Fachbereich 50 - Arbeit und Soziales) und für das AsylbLG die Sozialämter der zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden jeweils einzeln. Insofern müssten Sie diese Stellen einzeln mit einem entsprechenden IFG-Antrag kontaktieren. Bezogen auf das Jobcenter Kreis Unna habe ich bereits Vorrecherchen veranlasst, die nachvollziehbar ergeben haben, dass für die von Ihnen beantragten Informationen weit über 4.000 Klageverfahren manuell ausgewertet werden müssten. Aufgrund der Komplexität vieler dieser Verfahren wurde mir ein mehrwöchiger Arbeitsaufwand für ein oder gar mehrere Mitarbeiter/innen mitgeteilt, der realistisch nicht leistbar ist. Sofern Sie hierauf bestehen sollten, müssten Sie alleine hierfür mit einer Gebührenforderung von mehreren Hundert Euro rechnen. Zur Frage 11 kann Ihnen keine der zuständigen Stellen Auskunft erteilen, da hierfür Entscheidungen und Regelungen des Bundesgesetzgebers Voraussetzung sind. Gerne kann ich Ihnen hierzu in einem Telefonat noch weitere Ausführungen geben, bitte Sie aber um verbindliche Antwort hinsichtlich der zu den Fragen 8. bis 10. dargestellten Aufwands- und Gebührenproblematik. Mit freundlichen Grüßen