Schlüssiges Konzept Jobcenter Mülheim an der Ruhr

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Sozialagentur Jobcenter Mülheim an der Ruhr Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Jobcenter Mülheim an der Ruhr [#251155]
Datum
11. Juni 2022 18:14
An
Sozialagentur Jobcenter Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251155/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs

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Sozialagentur Jobcenter Mülheim an der Ruhr
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Rohlfs, gerne beantworte ich Ihnen die Fragen wie folgt: 1. Das kommunales J…
Von
Sozialagentur Jobcenter Mülheim an der Ruhr
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
8. Juli 2022 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Rohlfs, gerne beantworte ich Ihnen die Fragen wie folgt: 1. Das kommunales Jobcenter Mülheim an der Ruhr hat bislang dreimal ein vollumfängliches schlüssiges Konzept erstellt. Dieses wird kontinuierlich auf die Aktualität hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wohnraum zu den festgelegten Angemessenheitsgrenzen überprüft und bei Bedarf angepasst. 2. Das aktuelle schlüssige Konzept trat zum 1. August 2020 in Kraft, Anpassungen erfolgten kontinuierlich. 3. Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr hat das schlüssige Konzept nicht selbst erstellt. Es hat das Bochumer Institut InWIS beauftragt. 4. Interessierte finden Informationen zum schlüssigen Konzept unter: Amtsblatt Nr. 31 aus 2020 und Amtsblatt 20 aus 2016; zu finden unter muelheim-ruhr.de, Suchbegriff: Amtsblatt Nr. 31 aus 2020 oder Amtsblatt 20 aus 2016. 5. Ja. 6. Die Kosten können nicht exakt beziffert werden, da für das Konzept einmalig eine Grundgebühr entrichtet wurde und dann laufend aktualisiert wird, was uns in Rechnung gestellt wird. 7. Die Mietpreisentwicklung in Mülheim an der Ruhr wird im Rahmen der Erhebung Rechnung getragen. Das schlüssige Konzept der InWIS wird anhand des aktuellen Mietspiegels der Stadt Mülheim an der Ruhr ermittelt. Dies ist auch konform mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Bei der Erstellung des schlüssigen Konzepts wird ein Klimabonus berücksichtigt. Es ersetzt damit den Mietspiegel. 8. 9 und 10. Ja, es waren Klagen hinsichtlich dem schlüssigen Konzept anhängig. Das schlüssige Konzept hatte jedoch immer vor dem Sozialgericht Bestand. Hinsichtlich der weiteren Rechtskreise SGB XII und AsylbLG kann ich keine Auskunft geben. Diesbezüglich bitte ich Ihre Fragen an das zuständige Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr zu stellen. Anfragenr: 251155 Mit freundlichen Grüßen