Schlüssiges Konzept Jobcenter Wuppertal

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Jobcenter Wuppertal [#251185]
Datum
12. Juni 2022 12:11
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251185/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlüssiges Konzept Jobcenter Wuppertal“ vom 12.06.2022 (#251185) …
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: Schlüssiges Konzept Jobcenter Wuppertal [#251185]
Datum
12. Dezember 2022 09:50
An
Jobcenter Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlüssiges Konzept Jobcenter Wuppertal“ vom 12.06.2022 (#251185) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs

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Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihren Antrag auf Informationen vom 12. Juni 2022 beantworten wir hiermit wie folgt: …
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
Re: Schlüssiges Konzept Jobcenter Wuppertal [#251185]
Datum
13. Januar 2023 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rohlfs, Ihren Antrag auf Informationen vom 12. Juni 2022 beantworten wir hiermit wie folgt: 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Bisher drei Mal und Anfang 2023 wird das vierte Schlüssige Konzept erwartet. 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? Zu 01.2017, 01.2019, 01.2021 und neu zu erwarten zu 01.2023. 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? Das Schlüssige Konzept wird von der Stadt Wuppertal und der Jobcenter Wuppertal AöR gemeinsam erstellt. Es wird hierfür kein externes Unternehmen beauftragt. 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? Die schlüssigen Konzepte wurden nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Regelungen für das SGB II sind jedoch im Hinweis zu den Unterkunftskosten im Internetauftritt der Jobcenter Wuppertal AöR zu finden: https://www.jobcenter.wuppertal.de/ 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? Der Jobcenter Wuppertal AöR liegen keine Rohdaten vor. Die Rohdaten für den qualifizierten Mietpreisspiegel, welcher als Basis für das Schlüssige Konzept dient, liegen nach unserer Kenntnis bei von der Stadt Wuppertal beauftragten Unternehmen. 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? Da das Schlüssige Konzept von der Stadt Wuppertal und der Jobcenter Wuppertal AöR gemeinsam erstellt wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Aufwendungen der Stadt Wuppertal für die beauftragten Unternehmen zur Erstellung des qualifizierten Mietpreisspiegels sind der Jobcenter Wuppertal AöR nicht bekannt. 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? Das schlüssige Konzept basiert auf dem qualifizierten Mietpreisspiegel für die Stadt Wuppertal. Der örtlichen Mietspiegel alleine wird den Anforderungen des BSG nicht gerecht. Z.B. würde der Mietspiegel in der Regel keinen Aufschluss über die Verteilung des vorhandenen Wohnungsbestandes auf die im Mietspiegel ausgewiesenen Teilklassen und deren Erreichbarkeit für die Leistungsberechtigten geben. 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? Für den Bereich SGB XII und AsylbLG liegen der hiesigen Behörde keine Informationen vor. Im Bereich des SGB II wurden mehrere Verfahren auf Ebene des zuständigen Sozialgerichtes Düsseldorf und auf Landesebene beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geführt. 9. Wie gingen diese aus? Auf Landesebene (zweitinstanzlich) wurde mit Datum vom 14.02.2020 (AZ: L 21 AS 477/17) und vom 10.06.2021 (AZ: L 7 AS 1454/19) die Schlüssigkeit des Konzeptes festgestellt. 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde? Es wird weiterhin nach den bisherigen Methoden ein Schlüssiges Konzept erstellt. Die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Auskünfte nunmehr vorliegen. Mit freundlichen Grüßen