Schlüssiges Konzept Kreis Wesel

Anfrage an: Kreis Wesel

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der
Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit
auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Wer genau ist die verantwortliche Stelle oder Behörde im Kreis Wesel?
2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht
und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen
Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus
den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten
Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf.
höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die
anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Wesel Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Kreis Wesel [#251446]
Datum
14. Juni 2022 20:54
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Wer genau ist die verantwortliche Stelle oder Behörde im Kreis Wesel? 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251446/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs
Kreis Wesel
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreis Wesel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2022 20:56
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Rohlfs, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.06.2022. Sie wird unter der Vo…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Schlüssiges Konzept Kreis Wesel - Vorgang Nr. 444 - Eingangsbestätigung
Datum
17. Juni 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohlfs, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.06.2022. Sie wird unter der Vorgangsnummer 444 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Wesel
Schlüssiges Konzept - Vorgang Nr. 444 Ihr Zeichen #251446 Sehr geehrter Herr Rohlfs, bezugnehmend auf Ihre Anfra…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Schlüssiges Konzept - Vorgang Nr. 444 Ihr Zeichen #251446
Datum
24. Juni 2022 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohlfs, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.06.2022 teile ich folgendes mit: 1. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Wer genau ist die verantwortliche Stelle oder Behörde im Kreis Wesel? Es wurden bisher drei Schlüssige Konzepte durch einen externen Dienstanbieter erstellt. Zuständig ist der Fachdienst Soziale Hilfen. 2. Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 10/2012 Schlüssiges Konzept 05/2018 Schlüssiges Konzept 05/2022 Schlüssiges Konzept 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? Firma Analyse & Konzepte. 4. Wo wurden die Schlüssigen Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? Informationen zum aktuellen Schlüssigen Konzept sind hinterlegt unter: Jobcenter Kreis Wesel: Kosten der Unterkunft (jobcenter-kreis-wesel.de) Informationen zu den alten Werten (siehe Wertearchiv KdU-Weisungen) sind hinterlegt unter: Bundesweite Dienstanweisungen KdU - Harald Thomé (harald-thome.de) 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? Nein. 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? Nach § 8 IFG NRW ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Eine Veröffentlichung der Kosten für die Erstellung des Schlüssigen Konzeptes würde eine wettbewerbsschädigende Information zur Preispolitik betroffener Unternehmen liefern. Die Mitteilung der jeweiligen Kosten kommt daher nicht in Betracht. 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? Die Mietspiegel geben in der Regel keinen Aufschluss über die Verteilung des vorhandenen Wohnungsbestandes auf die im Mietspiegel ausgewiesenen Teilklassen und deren Erreichbarkeit für die Leistungsberechtigten. Gegen die Heranziehung einfacher und qualifizierter Mietspiegel im Anwendungsbereich des § 22 SGB II spricht vor allem, dass sie das Mietniveau hinsichtlich der Bestandsmieten im einfachen Marktsegment nur teilweise, nämlich bezogen auf so genannte Neuvertragswohnungen und geänderte Bestandswohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt abbilden. 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? Schlüssiges Konzept Jahr 2012 Sozialgericht Duisburg - Urteil vom 12.05.2015 (S 17 AS 1188/13) 9. Wie gingen diese aus? Das Sozialgericht Duisburg hat die im Kreis Wesel bestehenden Mietobergrenzen zur Bemessung der Unterkunftskosten im SGB II damals bestätigt. 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde? Fortführung der Verfahren. Mit freundlichen Grüßen