Schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Leistungen nach SCB II und SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz in der aktuellen Fassung (jedenfalls neuer als http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/SK-Duisburg---18.06.2013.pdf)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
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Gotthilf Kaus
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Soziales und Wohnen Duisburg Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft [#20651]
Datum
10. März 2017 19:41
An
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Leistungen nach SCB II und SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz in der aktuellen Fassung (jedenfalls neuer als http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/SK-Duisburg---18.06.2013.pdf)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Sehr geehrter Herr Kaus, Ihr Anfrage vom 11.03.2017 habe ich erhalten. Ihnen liegt das schlüssige Konzept der St…
Von
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Betreff
WG: Schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft [#20651]
Datum
14. März 2017 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaus, Ihr Anfrage vom 11.03.2017 habe ich erhalten. Ihnen liegt das schlüssige Konzept der Stadt Duisburg aus dem Jahre 2013 vor. Die damit ermittelten Angemessenheitsgrenzen (Kosten der Unterkunft) wurden zwischenzeitlich mittels eines Indexes fortgeschrieben. Die neuen (höheren) Werte gelten ab dem 01.04.2016 und können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.duisburg.de/vv/50/102010100000379574.php Aktuell werden Mietdaten in Duisburg neu erhoben. Das Ergebnis wird als Baustein für ein neues schlüssiges Konzept dienen. Sobald das neue Konzept vorliegt, werden die neuen Angemessenheitsgrenzen zeitnah über die Internetseite des jobcenters Duisburg, der Stadt Duisburg und voraussichtlich auch über die Presse veröffentlicht. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Gotthilf Kaus
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die freundliche, rasche und informative Antwort. Mit freundliche…
An Amt für Soziales und Wohnen Duisburg Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: WG: Schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft [#20651]
Datum
14. März 2017 10:24
An
Amt für Soziales und Wohnen Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die freundliche, rasche und informative Antwort. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 20651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>