Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine schriftliche Anweisung, Anordnung oder Richtlinie im Bundestag, nach der sich die Mitarbeiter*innen und Abgeordneten im Bundestag mittels Antigen-Schnelltests auf SarsCov2 testen müssen oder gibt es ein freiwilliges Antigen-Schnelltest-Angebot zur Feststellung von SarsCov2-Infektionen, das die Mitarbeiter*innen und Abgeordneten in Anspruch nehmen können? Ist dieses Angebot kostenfrei?
Werden den Mitarbeiter*innen und Abgeordneten kostenfreie FFP2-Masken zur persönlichen Nutzung im Bundestag zur Verfügung gestellt?
Laufen im Bundestag zum aktuellen Zeitpunkt Hepa- oder vergleichbare Luftfilter zur Reinigung der Atemluft von SarsCov2 in den Gemeinschaftsräumen des Bundestags, wie z.B. Parlament und Konferenzräumen? Gibt es eine schriftliche Anweisung, Anordnung oder Richtlinie im Bundestag, nach der sich die Mitarbeiter*innen und Abgeordneten im Bundestag solche Luftfilter für ihre Räume kostenfrei bzw. auf Kosten der Steuerzahler beschaffen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 272781
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