Schnelltestzentren: Falsche Zahlen und Datenlecks

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

mit Sorge beobachte ich die Presse zu Betrug und Datenschutzproblemen in Corona-Schnelltestzentren. Daher bitte ich um die folgende Auskunft:

* Wie genau prüft die KV die Plausibilität der Anzahl der gemeldeten Testungen?
* Führen Sie eine Statistik zur Anzahl der Tests pro Tag/Landkreis/Ort/Betreiberfirma/Einrichtung/...?
** Falls Ja: Bitte Senden Sie mir bitte diese Statistik für die letzten 3-6 Monate zu.

* Sind Sie in Kenntnis von Schnelltestzentren, die durch mangelhaften Datenschutz Testergebnisse nicht ausreichend geschützt haben?
** Falls Ja: An welchen Orten kam es zu Zwischenfällen welcher Art?

* Gibt es eventuell sogar durch die Datenlecks Erkenntnisse zur Plausibilität der gemeldeten Testanzahlen?
* Wie geht die KV gegen Testzentrumsbetreiber:innen vor, die gegen Datenschutzauflagen verstoßen haben?
* Wie geht die KV gegen Testzentrumsbetreiber:innen vor, die bei der Angabe zur Anzahl der durchgeführten Tests betrogen haben?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG mit Sorge beobachte ich die Presse zu Betrug und Datenschutzproblemen in Corona-Sch…
An Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schnelltestzentren: Falsche Zahlen und Datenlecks [#221296]
Datum
29. Mai 2021 14:32
An
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG mit Sorge beobachte ich die Presse zu Betrug und Datenschutzproblemen in Corona-Schnelltestzentren. Daher bitte ich um die folgende Auskunft: * Wie genau prüft die KV die Plausibilität der Anzahl der gemeldeten Testungen? * Führen Sie eine Statistik zur Anzahl der Tests pro Tag/Landkreis/Ort/Betreiberfirma/Einrichtung/...? ** Falls Ja: Bitte Senden Sie mir bitte diese Statistik für die letzten 3-6 Monate zu. * Sind Sie in Kenntnis von Schnelltestzentren, die durch mangelhaften Datenschutz Testergebnisse nicht ausreichend geschützt haben? ** Falls Ja: An welchen Orten kam es zu Zwischenfällen welcher Art? * Gibt es eventuell sogar durch die Datenlecks Erkenntnisse zur Plausibilität der gemeldeten Testanzahlen? * Wie geht die KV gegen Testzentrumsbetreiber:innen vor, die gegen Datenschutzauflagen verstoßen haben? * Wie geht die KV gegen Testzentrumsbetreiber:innen vor, die bei der Angabe zur Anzahl der durchgeführten Tests betrogen haben? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221296/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
WG: Falsche Zahlen und Datenlecks - SAE 35/21 Sehr [geschwärzt], wie gewünscht bestätigen wir den Eingang Ihrer u…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Betreff
WG: Falsche Zahlen und Datenlecks - SAE 35/21
Datum
22. Juni 2021 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], wie gewünscht bestätigen wir den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. In Beantwortung Ihrer Anfrage dürfen wir auf die Informationen auf unserer Internetseite verweisen: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/ Darüber hinausgehende Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung sieht die derzeit gültige TestV nicht vor, insbesondere keine Prüfungsbefugnis oder ein etwaiges Vorgehen gegen Teszentrumsbertreiber. Im Hinblick auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 LIFG als Selbstverwaltungsorganisation eines Freien Berufes nicht dem LIFG unterliegt. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtsbereich Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] [geschwärzt] Sie finden uns im Internet unter: www.kvbawue.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt]? * [geschwärzt]? ** [geschwärzt] * [geschwärzt], [geschwärzt]? ** [geschwärzt]? * [geschwärzt]? * [geschwärzt], [geschwärzt]? * [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]