Schnittstellenverantwortlichkeit bei Datenübergabe von öffentlich rechtlichen Anstalten an Behörden
Bitte nennen Sie mir den/die §en des Gesetzes oder den/die Artikel der Verordnung, die die Verantwortlichkeit für die korrekte Zuordnung der Daten bei Übergabe verteilt.
- Bei automatischer Datenübergabe treffen oft verschiedene Datensysteme aufeinander, die nicht zwingend kompatibel miteinander sind. Mit Hilfe von Schnittstellenbeschreibungen müssen dann Anpassungen vorgenommen werden, die das Empfängersystem grundlegend und schwerwiegend beeinflussen. Wer übernimmt die Verantwortung für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Zuordnung ergeben? Die Verantwortlichkeit des Sendersystems endet an der Schnittstelle und dahinter beginnt die Verantwortlichkeit des Empfängersystems. Die Schnittstelle selber soll - zur Schadenszuordnung - auch einen klaren Verantwortungsträger haben.
"Der Erwägungsgrund 79 zum Art. 26 DSGVO gibt an:
"Zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie bezüglich der Verantwortung und Haftung der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter bedarf es – auch mit Blick auf die Überwachungs- und sonstigen Maßnahmen von Aufsichtsbehörden – einer klaren Zuteilung der Verantwortlichkeiten durch diese Verordnung, einschließlich der Fälle, in denen ein Verantwortlicher die Verarbeitungszwecke und -mittel gemeinsam mit anderen Verantwortlichen festlegt oder ein Verarbeitungsvorgang im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführt wird."
Insbesondere interessieren hier Datenübergaben zwischen öffentlich rechtlichen und behördlichen Stellen, wie z.B. Vollstreckungsersuchen der Stadtreinigung Hamburg an die Kasse.Hamburg.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. September 2021
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22. Oktober 2021
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