Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht

Antrag nach BayDSG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir einen Abdruck aller Schreiben, die
a) an alle Gymnasien Ihrer Zuständigkeit gingen und
b) in irgendeiner Weise das Thema Aufnahmeverfahren an das Gymnasium haben und
c) seit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 versendet wurden.

Insbesondere beantrage ich um einen Abdruck aller Schreiben,
die an alle Gymnasien Ihres Bereichs gingen und den Probeunterricht thematisieren sowie Abdrücke der dazugehörenden Anlagen und Hinweise.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).

Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus rechtlichen und ideellen Komponenten.

Rechtliche Begründung
Die bayerische Übertrittsregelung schränkt die in der Bayerischen Verfassung verankerten Elternrechte (Art. 126 Abs. 1 BV) ein, die Wahl der Schulart Gymnasium oder Realschule ab der 5. Klasse frei zu bestimmen. In Bayern gilt die verpflichtende Lehrerempfehlung mittels Übertrittszeugnis. Durch den Probeunterricht haben die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, in das Gymnasium aufgenommen zu werden. Jedoch wird auch im Probeunterricht bei einer Note 5 im Fach Mathematik oder Deutsch der Elternwille beschränkt, womit der Elternwille insgesamt in Bayern nicht frei ist.
Begründet wird die Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Elternrechte mit der Verpflichtung des Staates, dass Schulwesen so zu organisieren, dass es entsprechend seinen Zielvorstellungen funktionieren könne. Nicht zuletzt diese Einschränkung der Elternrechte führt aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung des Staates, den betroffenen Eltern Transparenz über alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die den Übertritt betreffen, zu gewähren. Die Schreiben der Ministerialbeauftragten sind Teil dieser Regelungen zum Verfahren und beinhalten wichtige Informationen. Eltern müssen das Recht haben selbst diese rechtlichen und organisatorischen Regelungen nachvollziehen zu können um auch gegebenenfalls ihr Recht geltend machen zu können.
Als Mutter einer Grundschülerin in der 4. Klasse vertrete ich die Interessen meiner Tochter.

Ideelle Begründung
* Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion.
* Ehrenamtliches Engagement: Im Rahmen einer Internetseite informiere ich kostenlos und ohne kommerzielles Interesse Eltern zum Thema Übertritt und versuche Transparenz in die rechtliche Situation zu bringen. Der Zugang zu den Schreiben ermöglicht es mir und anderen Eltern, fundierte Entscheidungen über die schulische Laufbahn unserer Kinder zu treffen, unsere Rechte im Bildungssystem besser wahrzunehmen und effektiver mit Lehrkräften und Schulen zusammenzuarbeiten.
* Schließlich habe ich ein Interesse an persönlicher Weiterbildung, um im Rahmen meiner politischen Tätigkeit und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe effektiver agieren zu können.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Antrag nach BayDSG Guten Tag, bitte senden Sie mir einen Abdruck aller Schreiben, die a) an alle Gymnasien Ihr…
An Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht [#300925]
Datum
22. Februar 2024 20:04
An
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG Guten Tag, bitte senden Sie mir einen Abdruck aller Schreiben, die a) an alle Gymnasien Ihrer Zuständigkeit gingen und b) in irgendeiner Weise das Thema Aufnahmeverfahren an das Gymnasium haben und c) seit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 versendet wurden. Insbesondere beantrage ich um einen Abdruck aller Schreiben, die an alle Gymnasien Ihres Bereichs gingen und den Probeunterricht thematisieren sowie Abdrücke der dazugehörenden Anlagen und Hinweise. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus rechtlichen und ideellen Komponenten. Rechtliche Begründung Die bayerische Übertrittsregelung schränkt die in der Bayerischen Verfassung verankerten Elternrechte (Art. 126 Abs. 1 BV) ein, die Wahl der Schulart Gymnasium oder Realschule ab der 5. Klasse frei zu bestimmen. In Bayern gilt die verpflichtende Lehrerempfehlung mittels Übertrittszeugnis. Durch den Probeunterricht haben die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, in das Gymnasium aufgenommen zu werden. Jedoch wird auch im Probeunterricht bei einer Note 5 im Fach Mathematik oder Deutsch der Elternwille beschränkt, womit der Elternwille insgesamt in Bayern nicht frei ist.
Begründet wird die Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Elternrechte mit der Verpflichtung des Staates, dass Schulwesen so zu organisieren, dass es entsprechend seinen Zielvorstellungen funktionieren könne. Nicht zuletzt diese Einschränkung der Elternrechte führt aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung des Staates, den betroffenen Eltern Transparenz über alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die den Übertritt betreffen, zu gewähren. Die Schreiben der Ministerialbeauftragten sind Teil dieser Regelungen zum Verfahren und beinhalten wichtige Informationen. Eltern müssen das Recht haben selbst diese rechtlichen und organisatorischen Regelungen nachvollziehen zu können um auch gegebenenfalls ihr Recht geltend machen zu können. Als Mutter einer Grundschülerin in der 4. Klasse vertrete ich die Interessen meiner Tochter. Ideelle Begründung * Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion. * Ehrenamtliches Engagement: Im Rahmen einer Internetseite informiere ich kostenlos und ohne kommerzielles Interesse Eltern zum Thema Übertritt und versuche Transparenz in die rechtliche Situation zu bringen. Der Zugang zu den Schreiben ermöglicht es mir und anderen Eltern, fundierte Entscheidungen über die schulische Laufbahn unserer Kinder zu treffen, unsere Rechte im Bildungssystem besser wahrzunehmen und effektiver mit Lehrkräften und Schulen zusammenzuarbeiten. * Schließlich habe ich ein Interesse an persönlicher Weiterbildung, um im Rahmen meiner politischen Tätigkeit und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe effektiver agieren zu können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Ilona Zehetleitner Anfragenr: 300925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300925/ Postanschrift Ilona Zehetleitner << Adresse entfernt >>
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht“ vom …
An Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht [#300925]
Datum
4. April 2024 11:36
An
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht“ vom 22.02.2024 (#300925) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, Ihre Anfrage vom 22.02.2024 hat uns nicht erreicht, die Gründe dafür können wir n…
Von
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Betreff
AW: Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht [#300925]
Datum
8. April 2024 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, Ihre Anfrage vom 22.02.2024 hat uns nicht erreicht, die Gründe dafür können wir nicht mehr eruieren. Daher antworten wir erst heute: Bitte wenden Sie sich bezüglich der Aufnahme Ihres Kindes am Gymnasium zeitnah an ein Gymnasium Ihrer Wahl. Dort wird man Sie beraten und Ihre Fragen beantworten, bitte beachten Sie auch die entsprechenden Fristen für das Aufnahmeverfahren / Einschreibung für das kommende Schuljahr. Wegen Ihres Auskunftsersuchens im Rahmen des Art. 39 BayDSG nehmen wir Rücksprache mit dem zuständigen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, ob hier Ihrerseits ein allgemeines Auskunftsrecht besteht, da von unserer Seite im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in keiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, ergänzend zu unserer Nachricht von heute vormittags teilen wir Folgendes mit: Mi…
Von
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Betreff
WG: Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht [#300925]
Datum
8. April 2024 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
alleschulenimbezirkmbsaufnahmeverfahren202420250226.pdf
311,1 KB
anlage2-hinweisepu-mb-schreiben-2024.pdf
156,9 KB
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, ergänzend zu unserer Nachricht von heute vormittags teilen wir Folgendes mit: Mit E-Mail vom 22.02.2024 und 04.04.2024 bitten Sie um einen Abdruck aller Schreiben, die a) an alle Gymnasien in der Zuständigkeit meines Aufsichtsbezirks gingen, b) in irgendeiner Weise das Thema Aufnahmeverfahren an das Gymnasium haben und c) seit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 versendet wurden. Sie stützen Ihre Forderung auf Art. 39 BayDSG. In der Anlage erhalten Sie ein Rundschreiben zum Aufnahmeverfahren 2024. Dieses enthält Informationen zum Anmeldeverfahren (Teil 1) und zum Probeunterricht (Teil 2 und Anlage zum Rundschreiben). Ich stelle Ihnen die Informationen zum Probeunterricht ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach Art. 39 BayDSG zur Verfügung. Diese Informationen betreffen teilweise organisatorische, teilweise inhaltliche Aspekte des Probeunterrichts. Nach Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG bezieht sich das allgemeine Auskunftsrecht nicht auf Schulen sowie sonstige öffentliche Stellen im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen. Im Probeunterricht werden schriftliche und mündliche Leistungen der Schülerinnen und Schüler bewertet (§ 3 Abs. 4 Gymnasialschulordnung). Für eine prüfungsrechtlich rechtmäßige Durchführung des Probeunterrichts sind dabei nicht nur die Hinweise zu den Prüfungsinhalten von Bedeutung. Ebenso relevant sind untereinander vergleichbare Prüfungsbedingungen und eine zuverlässige Prüfungsorganisation. Ich bitte Sie, die Zuleitung dieses Rundschreibens auch als Bereitschaft der gymnasialen Schulaufsicht wahrzunehmen, Ihnen in vertretbarem Umfang auch solche Informationen zuzuleiten, auf die Sie keinen allgemeinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch hätten. Mit freundlichen Grüßen

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Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Sehr [geschwärzt], für das zur Verfügung stellen der erbetenen Informationen möchte ich mich bei Ihnen bedanken. …
An Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: WG: Schreiben an alle Gymnasien Voranmeldung und Probeunterricht [#300925]
Datum
8. April 2024 11:51
An
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern - West
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], für das zur Verfügung stellen der erbetenen Informationen möchte ich mich bei Ihnen bedanken. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
 Ilona Zehetleitner Anfragenr: 300925 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]