Schreiben an Beschäftigte zum Angriff

- das Schreiben an Beschäftigte zum Angriff auf IT-Systeme vom April 2023

Ich beziehe mich auf den Medienberichten „Hackerangriffe auf IT-Dienstleister des Bundes“, verfügbar unter https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/hackerangriffe-auf-it-dienstleister-des-bundes,TdnLki7 in dem es heißt „Unbekannte Hacker haben offenbar drei deutsche IT-Unternehmen ausgespäht, die für Bundesministerien und Behörden arbeiten. Das geht aus einem Warnschreiben des Informationstechnikzentrums Bund (ITZ Bund) von Ende April hervor, das dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.“.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Schreiben an Beschäftigte zum A…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an Beschäftigte zum Angriff [#278718]
Datum
12. Mai 2023 11:41
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Schreiben an Beschäftigte zum Angriff auf IT-Systeme vom April 2023 Ich beziehe mich auf den Medienberichten „Hackerangriffe auf IT-Dienstleister des Bundes“, verfügbar unter https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/hackerangriffe-auf-it-dienstleister-des-bundes,TdnLki7 in dem es heißt „Unbekannte Hacker haben offenbar drei deutsche IT-Unternehmen ausgespäht, die für Bundesministerien und Behörden arbeiten. Das geht aus einem Warnschreiben des Informationstechnikzentrums Bund (ITZ Bund) von Ende April hervor, das dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278718/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie mein Schreiben nebst Anlage im Anhang. Mit freundlich…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Schreiben an Beschäftigte zum Angriff [#278718]
Datum
5. Juni 2023 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie mein Schreiben nebst Anlage im Anhang. Mit freundlichen Grüßen