Schreiben an Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. bzgl Namensführung

das Schreiben vom 27.06.2019 an den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. in dem der Verein aufgefordert wird in seiner Namensführung immer das e.V. zu verwenden. (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/149/1914953.pdf)

Ergebnis der Anfrage

Schon 2012 wurde vom BMI verlangt das der Verein das e.V. immer trägt wegen Verwechselungsgefahr - Außerdem wurden rechtliche Maßnahmen bei erneutem Vergehen in Aussicht gestellt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Schreiben vom…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. bzgl Namensführung [#260576]
Datum
10. Oktober 2022 20:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Schreiben vom 27.06.2019 an den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. in dem der Verein aufgefordert wird in seiner Namensführung immer das e.V. zu verwenden. (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/149/1914953.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grund…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Ihnen folgendes zuzusenden: * Das Schreiben vom 27.06.2019 an den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. in dem der Verein aufgefordert wird in seiner Namensführung immer das e.V. zu verwenden. (siehe https://dserver.bundestaq.de/btd/19/149/1914953.pdf) Anliegend erhalten Sie wunschgemäß das erbetene Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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