Schreiben an Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. bzgl Namensführung
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
das Schreiben vom 27.06.2019 an den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. in dem der Verein aufgefordert wird in seiner Namensführung immer das e.V. zu verwenden. (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/149/1914953.pdf)
Ergebnis der Anfrage
Schon 2012 wurde vom BMI verlangt das der Verein das e.V. immer trägt wegen Verwechselungsgefahr - Außerdem wurden rechtliche Maßnahmen bei erneutem Vergehen in Aussicht gestellt
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Oktober 2022
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12. November 2022
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