Schreiben an die sächsische Datenschutzbeauftragte zur Abschaltung der Facebookseite

das Schreiben der sächs. Staatskanzlei an die Datenschutzbeauftragte zur Abschaltung der Facebookseite. Der Regierungssprecher hat sich dazu geäußert:
"Die Staatskanzlei hat sich mit den Ausführungen und der Begründung intensiv auseinander gesetzt und ist der Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit Schreiben einer Anwaltskanzlei am 31.03.2023 entgegengetreten." Ralph Schreiber Regierungssprecher der sächsischen Regierung

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/streit-datenschutz-facebook-regierung-klagen-100.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an die sächsische Datenschutzbeauftragte zur Abschaltung der Facebookseite [#275715]
Datum
13. April 2023 14:20
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Schreiben der sächs. Staatskanzlei an die Datenschutzbeauftragte zur Abschaltung der Facebookseite. Der Regierungssprecher hat sich dazu geäußert:<< Antragsteller:in >> "Die Staatskanzlei hat sich mit den Ausführungen und der Begründung intensiv auseinander gesetzt und ist der Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit Schreiben einer Anwaltskanzlei am 31.03.2023 entgegengetreten." Ralph Schreiber Regierungssprecher der sächsischen Regierung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/streit-datenschutz-facebook-regierung-klagen-100.html Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275715/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sächsische Staatskanzlei
TG_Transparenzgesetz - Antwort [#275715] Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übersende ich Ihnen d…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
TG_Transparenzgesetz - Antwort [#275715]
Datum
9. Mai 2023 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übersende ich Ihnen die Antwort der Sächsischen Staatskanzlei auf Ihren Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen