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  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
19. Mai 2023 03:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben, das Ihre Behörde an den ChatGPT-Betreiber OpenAI versandt hat, vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-informiert-sich-bei-openai-wie-chatgpt-datenschutzrechtlich-funktioniert/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
19. Mai 2023 03:10
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir das angeforderte Schreiben in Kopie als PDF-Datei zu. Mit freundlichen Grüßen &l…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
31. Mai 2023 11:31
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir das angeforderte Schreiben in Kopie als PDF-Datei zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
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Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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EXTERN: AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
31. Mai 2023 11:31
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Guten Tag, bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 19. Mai 2023 03:10 Vielen Dank Mi…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
1. Juni 2023 10:40
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Guten Tag, bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 19. Mai 2023 03:10 Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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EXTERN: AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
1. Juni 2023 10:40
Status
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An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
3. Juni 2023 23:44
An
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
3. Juni 2023 23:44
Status
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Betreff
Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
11. Juni 2023 17:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
11. Juni 2023 17:44
Status
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Guten Tag, bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 19. Mai 2023 03:10 Vielen Dank im …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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Betreff
Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
13. Juni 2023 16:23
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Guten Tag, bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 19. Mai 2023 03:10 Vielen Dank im voraus für die Eingangsbestätigung Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
13. Juni 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort

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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags. Sie beantragten mit oben genan…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
15. Juni 2023 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags. Sie beantragten mit oben genannter E-Mail den Zugang zu unserem Schreiben an OpenAI in Bezug auf ChatGPT. Wir beantworten Ihren Antrag auf Basis von § 1 Abs. 2 LIFG. Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass OpenAI ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben könnte. Wir werden daher das Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG durchführen und geben OpenAI Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung der Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats. Gleichzeitig verlängern wir die Frist zur Beantwortung Ihres Antrags auf bis zu drei Monate gemäß § 7 Abs. 7 LIFG bis zum 19. August 2023. Wir werden Sie über den Verlauf des Verfahrens und das Ergebnis informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihren Brief. Können Sie mir bitte noch mitteilen, unter welchem AZ. Sie …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
16. Juni 2023 17:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
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Sehr << Anrede >> danke für Ihren Brief. Können Sie mir bitte noch mitteilen, unter welchem AZ. Sie meinen Antrag bearbeiten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 Sehr << Antragsteller:in >> die Einwilligung in den Informationszugang wurd…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220]
Datum
20. Juni 2023 11:56
Status
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523,5 KB
Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 Sehr << Antragsteller:in >> die Einwilligung in den Informationszugang wurde erteilt. Anbei unser Schreiben an OpenAI in Bezug auf ChatGPT. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 Schreiben an OpenAI Guten Tag, << Antragsteller:in >> können Sie bitte mitte…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
28. August 2023 13:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 Schreiben an OpenAI Guten Tag, << Antragsteller:in >> können Sie bitte mitteilen, ob das Unternehmen bereits auf Ihr Auskunftsersuchen geantwortet hat? Immerhin ist die Frist bereits am 31. Mai 2023 abgelaufen. Ich bitte um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde am 20.06.2023 mit dem Schreiben an OpenAI beantwortet.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
28. August 2023 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde am 20.06.2023 mit dem Schreiben an OpenAI beantwortet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten haben, bitten wir um Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> nein, das Antwortschreiben von OpenAI habe ich bisher nicht erhalten…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
28. August 2023 13:46
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> nein, das Antwortschreiben von OpenAI habe ich bisher nicht erhalten - bitte senden Sie mir dieses als PDF zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> der LfDI berät und kontrolliert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Un…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
28. August 2023 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der LfDI berät und kontrolliert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Unternehmen und öffentliche Stellen zu datenschutzrelevanten Vorhaben, er fungiert insoweit als unabhängige oberste Landesbehörde gemäß DS-GVO/LDSG. Soweit durch die Offenlegung von Kontroll- und Beratungsunterlagen während oder auch nach Abschluss der Beratungstätigkeit des LfDI die Bereitschaft, Beratungsleistungen des LfDI in Anspruch zu nehmen, erkennbar reduziert würde, steht einer Herausgabe von amtlichen Informationen des LfDI die Bestimmung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG entgegen. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang dann nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Kontroll-, Vollzugs- oder Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden. (§4 Abs. 1. Nr. 3 LIFG; LT-Drs. 16/3930, S. 120 f.). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> wo soll das Bekanntwerden von Informationen in diesem Fall nachteili…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
30. August 2023 11:11
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> wo soll das Bekanntwerden von Informationen in diesem Fall nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit haben? Können Sie Ihre Bedenken bitte konkret erläutern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> das LIFG BW gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
31. August 2023 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das LIFG BW gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen ohne vorherige Verwaltungsverfahrensbeteiligung und ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle muss rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist nicht schrankenlos. Vorliegende Schutzgründe können sein: 1. Schutz von besonderen öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG 2. Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG 3. Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Versagt werden darf der Informationszugang nur insoweit, als die Informationen schützenswert sind. Dies ist der Fall, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut haben könnte. Die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen und können ggf. nebeneinander anwendbar sein. Wir hatten Ihnen mitgeteilt, dass wir den Schutzgrund nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG BW als erfüllt ansehen, da wir im Fall OpenAI als oberste Landes- und Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragestellungen ermitteln. Der LfDI berät und kontrolliert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Unternehmen und öffentliche Stellen zu datenschutzrelevanten Vorhaben, er fungiert insoweit als unabhängige oberste Landesbehörde gemäß DS-GVO/LDSG. Soweit durch die Offenlegung von Kontroll- und Beratungsunterlagen während oder auch nach Abschluss der Beratungstätigkeit des LfDI die Bereitschaft, Beratungsleistungen des LfDI in Anspruch zu nehmen, erkennbar reduziert würde, steht einer Herausgabe von amtlichen Informationen des LfDI die Bestimmung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG entgegen. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang dann nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Kontroll-, Vollzugs- oder Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden. (§4 Abs. 1. Nr. 3 LIFG; LT-Drs. 16/3930, S. 120 f.). Dies sehen wir hier ganz konkret als zutreffend an. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit knüpft an das klassische Polizei- und Ordnungsrecht an. Nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG) erkennen wird dagegen nicht und haben wir nicht angeführt. Wir hoffen, Ihnen mir unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> können Sie mir bitte mitteilen, wann ich die angefragten Information…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
17. November 2023 14:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> können Sie mir bitte mitteilen, wann ich die angefragten Informationen erhalten werde? Ich bitte um Rückmeldung bis zum 24.11.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279220/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihr Interesse und Ihrer erneuten Anfrage auf Zugang zu den…
Von
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AW: EXTERN: Schreiben an OpenAI [#279220] Az: LfDStDEZ-0221.4-4/2 [#279220]
Datum
23. November 2023 15:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihr Interesse und Ihrer erneuten Anfrage auf Zugang zu den von Ihnen beantragten Informationen. Wir hatten Ihnen bereits am 31.08.2023 mitgeteilt, dass wir den Schutzgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG BW als erfüllt ansehen, da wir in der Angelegenheit OpenAI als oberste Landes- und Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragestellungen ermitteln. Der LfDI berät und kontrolliert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Unternehmen und öffentliche Stellen bei datenschutzrelevanten Vorhaben und wird insoweit als unabhängige oberste Landesbehörde gemäß DS-GVO/LDSG tätig. Soweit durch die Offenlegung von Kontroll- und Beratungsunterlagen während oder auch nach Abschluss der Beratungstätigkeit des LfDI die Bereitschaft, Beratungsleistungen des LfDI in Anspruch zu nehmen, erkennbar reduziert würde, steht einer Herausgabe von amtlichen Informationen des LfDI die Bestimmung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG entgegen. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang dann nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Kontroll-, Vollzugs- oder Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden (§ 4 Abs. 1. Nr. 3 LIFG; LT-Drs. 16/3930, S. 120 f.). Dies sehen wir hier ganz konkret als zutreffend an. Unsere Ermittlungen dauern noch an und es kann derzeit nicht beurteilt werden, wie lange der Beratungs- und Entscheidungsprozess noch andauern wird. Derzeit gehen wir von mindesten weiteren 6 Monaten aus. Auch nach Abschluss des datenschutzrechtlichen Kontroll-und Beratungsprozesses stehen dem Zugang ggf. Schutzgründe entgegen, die wir dann prüfen werden. Mit freundlichen Grüßen

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